Wer von Euch hat Erfahrungen mit einem Einspruch gegen seinen Steuerbescheid ??
Ist das sinnvoll oder macht man sich nur viel Arbeit um dann doch zu verlieren ?
Mein Fall:
Ich habe zwei Arbeitsverhaeltnisse. In beiden brauche ich (schriftliche Bestaetigung der Arbeitgeber habe ich vorgelegt) dringend einen PC und eine Datenverbindung. Zum einen um Recherchen und Korrespondenzen zu ermoeglichen und zum anderen, da ich Softwareentwickler bin und von zu Hause aus arbeite. 99 habe ich mir einen PC und eine ISDN- Karte gekauft. Die Absetzung der anfallenden Kosten ist mir verweigert worden, mit der Begruendung, dass die angegebene ISDN-Karte auf eine starke private Nutzung schliessen laesst. Ich habe daraufhin mit der zustaendigen Sachbearbeiterin telefoniert und ihr erklaert, dass ich den PC und auch meine Internetanbindung zu mehr als 90% beruflich nutze. Ich bin der Meinung sie auch ueberzeugt zu haben. Sie sagte daraufhin, dass sie da nichts machen kann, da sie an Ihre Vorschrifte gebunden ist. Die besagen, dass PC mit ISDN-Karte, Modem, Soundkarte (*kopfschuettelundlach* -> also fast jeder neue PC) nicht anerkannt werden duerfen. Meine Frage nach den Chancen eines Einspruchs konnte sie nicht beantworten, da sie mit sowas noch keine Erfahrung gemacht haette.
Weiterhin sagte sie, dass ich Beweis fuer meine Aussagen antreten muesste. Das waere allerdings sehr schwer bei Sachen die man nicht Zitat: „wiegen, zaehlen oder messen“ koennte.
Bis jetzt war ich *michselbstauslachend* immer ehrlich gegenueber dem Finanzamt und habe jede noch so kleine Honorararbeit angegeben. Wenn man sich solchen unsinnigen Dienstanweisungen so hilflos gegenuebersieht kann man jedoch ziemlich wuetend werden->das hebt meine Steuermoral ungemein.
Lohnt es sich wegen der 400 DM den Amtsschimmel anzugehen, oder sollte ich das als Lehrgeld hinnehmen und vor der naechsten Steuerklaerung besser aufpassen, was ich da alles reinschreibe oder besser nicht (z.B. ISDN-Karte).
Gibt es irgenwo Tips, was ein „amtlicher“ beruflich genutzter PC haben darf und was nicht ? Das nuetzt mir zwar jetzt auch nicht s mehr, aber vielleicht in 1-2 Jahren wieder mal.
Hallo Andreas,
die genauen „Vorschriften“, was einen beruflich von einem privatgenutzen PC unterscheidet habe ich leider nicht im Kopf, da kann dir vielleicht die nächste Verbraucherberatung oder der Bund der Steuerzahler weiterhelfen. Sinnvoll wäre es, wenn ein zweiter Computer im Haus wäre, so dass du „glaubhaft machen“ könntest, für die privaten Dinge diesen zu benutzen. Auch wird es schwierig, die Existenz der ISDN-Karte im beruflichen Rechner zu begründen, oder schickst du Programme oder Dateien zwischen Arbeitgeber und zu Hause per E-Mail? (dann ja)Schädlich sind Spiele auf der Festplatte und der „Spaß-Stock“!!
Grundsätzlich ist ein Einspruch nicht verkehrt, da der Bescheid dann von einer zweiten Person geprüft wird. Du kannst jederzeit den Einspruch wieder zurückziehen - dann jedoch wird der Bescheid rechtskräftig. Schlechter stellen (sog. „Verböserung“) darf man dich nicht, es sei denn, du wirst vorher genau dazu gehört (dann:Einspruch zurücknehmen).
Halte dich unbedingt an die Einspruchsfrist. Es gilt das Datum es Einganges beim Finanzamt, E-Mail entspricht nicht den Formerfordernissen.
es, wenn ein zweiter Computer im Haus
wäre, so dass du „glaubhaft machen“
könntest, für die privaten Dinge diesen
zu benutzen.
Na ja hatte eigentlich nicht vor mir noch so’ne Kiste in mein erst schon zu kleines Zimmer zu stellen. Und das ganze dann nur wegen irgenwelcher paragraphenreitender, mit denkverbot belegter Steuerbeamter. Kann ich meinen HP Taschenrechner als amtlich beruflichen Computer angeben (hat keine Soundkarte und kein ISDN)?? :=))
Auch wird es schwierig, die
Existenz der ISDN-Karte im beruflichen
Rechner zu begründen, oder schickst du
Programme oder Dateien zwischen
Arbeitgeber und zu Hause per E-Mail?
Ja genau so laeuft das bei mir. Ausserdem steuere ich noch langwierige Rechenprozesse von zu Hause. In einem meiner beiden Jobs arbeite ich fast nur daheim. Die Bestaetigungen fuer die berufliche Nutzung meiner online Verbindung hatte ich von beiden Arbeitgebern eingeholt und meiner Steuererklaerung beigefuegt.
Grundsätzlich ist ein Einspruch nicht
verkehrt, da der Bescheid dann von einer
zweiten Person geprüft wird. Du kannst
jederzeit den Einspruch wieder
zurückziehen - dann jedoch wird der
Bescheid rechtskräftig. Schlechter
stellen (sog. „Verböserung“) darf man
dich nicht, es sei denn, du wirst vorher
genau dazu gehört (dann:Einspruch
zurücknehmen).
Aha-> kann ich also jeder Zeit das Handtuch werfen, wenn ich der Buerokratie nicht mehr gewachsen bin oder keine Lust mehr auf solch idiotische Spielchen habe. Also gut zu wissen.
Halte dich unbedingt an die
Einspruchsfrist. Es gilt das Datum es
Einganges beim Finanzamt, E-Mail
(E-Mail: Das waere ja der Hammer-> dazu braucht man doch privat PC’s mit ISDN-Karte oder Modem sowas gibts doch nicht auf deutschen Aemtern, und ueberhaupt sind amtlich berufliche PC’s doch nur zum Briefe und Formulare drucken zu gebrauchen, oder etwa nicht ?)
ist die Einspruchsfrist schon zu Ende?
(Datum Steuerbescheid +3 Tage + 1 Monat)
Wer von Euch hat Erfahrungen mit einem
Einspruch gegen seinen Steuerbescheid ??
„Einspruchserfahrung“ habe ich jede Menge, zwar nicht alle gegen meinen eigenen *g*, aber so ein Fall fehlt mir noch in meiner Sammlung *anstups*.
MfG
Undine
P.S. Die Dienstanweisung ist gültig, aber am kippen; und was man nicht zählen, messen, wiegen kann, läßt sich mit „allgemeiner Verkehrsauffassung“ beweisen oder das Gegenteil mit „lebensfremd“ aushebeln.
ist die Einspruchsfrist schon zu Ende?
(Datum Steuerbescheid +3 Tage + 1 Monat)
Nein noch nicht. Ich habe den Brief erst gestern bekommen und mich nach dem Telefonat mit dem Finanzamt tierisch geaergert, da ich mir bei der Beschaffung der Unterlagen, die meine berufliche PC- Nutzung belegen so viel Muehe gegeben haben.
„Einspruchserfahrung“ habe ich jede
Menge, zwar nicht alle gegen meinen
eigenen *g*, aber so ein Fall fehlt mir
noch in meiner Sammlung *anstups*.
Kannst Du mir etwa ein paar Tips oder gar einen Musterbrief zukommen lassen ? Ich weiss zwar wie man PC’s, µCtr und DSP programmiert, habe aber keine Ahnung wie man dem Amtschimmel begegnet.
Ich will mir ja nicht wieder ein Ei ins Nest legen. Haette ich bei meiner Steuerklaerung auf die Absetzung der ISDN-Karte verzichtet, waere das mit dem PC wahrscheinlich kein Problem gewesen.
Viele Gruesse !
Andreas
P.S. Die Dienstanweisung ist gültig, aber
am kippen; und was man nicht zählen,
messen, wiegen kann, läßt sich mit
„allgemeiner Verkehrsauffassung“ beweisen
oder das Gegenteil mit „lebensfremd“
aushebeln.
Kannst Du mir mal den Algorithmus zum Kippen oder Aushebeln erlaeutern ?
Kannst Du mir etwa ein paar Tips oder gar
einen Musterbrief zukommen lassen ? Ich
weiss zwar wie man PC’s, µCtr und DSP
programmiert, habe aber keine Ahnung wie
man dem Amtschimmel begegnet.
Bei soviel Ahnung von PC, schaffst Du es sicher Dein eMail-Prog zu bedienen.
*Zaunslattevorkram*
Kann ich meinen HP Taschenrechner als
amtlich beruflichen Computer angeben (hat
keine Soundkarte und kein ISDN)?? :=))
Du wirst furchtbar lachen: Taschenrechner geht, wenn der Chef dir keinen zur Verfügung stellt.
Ausserdem
steuere ich noch langwierige
Rechenprozesse von zu Hause. In einem
meiner beiden Jobs arbeite ich fast nur
daheim. Die Bestaetigungen fuer die
berufliche Nutzung meiner online
Verbindung hatte ich von beiden
Arbeitgebern eingeholt und meiner
Steuererklaerung beigefuegt.
Dann sollte es einfacher sein, mit einem Einspruch Erfolg zu haben.
Aha-> kann ich also jeder Zeit das
Handtuch werfen, wenn ich der Buerokratie
nicht mehr gewachsen bin oder keine Lust
mehr auf solch idiotische Spielchen habe.
Also gut zu wissen.
Du drückst es zwar krass aus - aber es ist im Prinzip wirklich so. Ich glaube auch nicht, dass es sich um idiotische Spielchen handelt. Ein Beamter macht eigentlich auch nur seinen Job und ist auf seine Vorschriften angewiesen, an die er sich halten muss. (Hast du schon einmal versucht, im Supermarkt andere Preise zu zahlen,als auf dem Etikett stehen? Falls das nicht geklappt hat, schimpfst du auf die Verkäuferin???) Gerade in Steuersachen hat es doch wohl keiner gerne, wenn die Höhe der Steuerzahlung vom Wohl und Wehe des Sachbearbeiters abhängt sondern jeder will doch gleich behandelt werden. Also: nicht auf die Beamten schimpfen (ich bin selber einer, sorry) sondern lieber auf die Politiker, die die Gesetze machen.
Ach ja -falls dir die Entscheidung auf deinen Einspruch nicht gefällt bleibt dir immer noch der „Klageweg“. Dieser erfordert jedoch Zeit (mehrere Jahre) und einen Anwalt, der dich vertritt und vorher berät.
(E-Mail: Das waere ja der Hammer->
dazu braucht man doch privat PC’s mit
ISDN-Karte oder Modem sowas gibts doch
nicht auf deutschen Aemtern,
doch - dieses Schreiben tippe ich in einer Behörde
Ach ja -falls dir die Entscheidung auf
deinen Einspruch nicht gefällt bleibt dir
immer noch der „Klageweg“. Dieser
erfordert jedoch Zeit (mehrere Jahre) und
einen Anwalt, der dich vertritt und
vorher berät.
Die Klage wäre dann beim Finanzgericht anzubringen. An diesem herrscht (noch) kein Vertretungszwang, da es die 1. Instanz ist.
Sollte die Sache bis zum BFH gehen, dann muß man sich durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten lassen.
Ein Beamter macht
eigentlich auch nur seinen Job und ist
auf seine Vorschriften angewiesen, an die
er sich halten muss. (Hast du schon
einmal versucht, im Supermarkt andere
Preise zu zahlen,als auf dem Etikett
stehen?
Im Supermark ist eine Buechse Bohnen ja auch eine Buechse Bohnen. Beim Finanzamt wird z.B. versucht der PC des Netzwerkadministrators und der des Lehrers und der des Programmierers unter einen Hut zu bringen. Das alle diese Gruppen voellig unterschiedliche Anforderungen an eine berufliche Nutzung haben geht dabei voellig unter.
Gerade in Steuersachen hat es doch wohl
keiner gerne, wenn die Höhe der
Steuerzahlung vom Wohl und Wehe des
Sachbearbeiters abhängt sondern jeder
will doch gleich behandelt werden.
s.o. Gleichbehandlung geht nicht (ist doch ein gutes Beispiel wie unsinnig die aufgestellten Regeln sind und zu welcher Ungleichbehandlung die fuehren). Ich habe mit meine Steuersachbearbeiterin telefoniert und bin mir sicher, dass die Absetzung funktioniert haette, wenn eben diese Sachbearbeiterin ihren gesunden Menschenverstand einsetzen „duerfte“ und etwas mehr Spielraum fuer Entscheidungen bekaeme. Natuerlich wuerde es mal Missbrauch solcher Freiheiten geben. Ob der aber schlimmer ist als die unvollstaendigen Regeln wage ich zu bezweifeln.
Ich haette da einen ganz einfachen Vorschlag entweder darf jeder seinen PC absetzen oder keiner. Ist doch gerade in den Zeiten der Inderdiskussion interessant. Ausserdem wuerde das die Bearbeitung der Steuerklaerung vereinfachen.
Also:
nicht auf die Beamten schimpfen (ich bin
selber einer, sorry) sondern lieber auf
die Politiker, die die Gesetze machen.
Gesetze hin und her-> da ist ja nur ein Rahmen. Die Dienstanweisungen werden mit Sicherheit nicht von Politikern gemacht, sondern von Beamten in den Ministerien die von der jeweiligen Materie eventuell nicht genug Ahnung haben. Vielleicht beruhen sie auch teilweise auf Entscheidungen von Gerichten.
Viele Gruesse !
Andreas
PS: kleiner Nachtrag zum Versuch alles in Regeln und Dienstanweisungen zu pressen. In der Mathematik wurde auch immer versucht Systeme aus Axiomen und Regeln aufzustellen mit Hilfe derer jede wahre Aussage ableitbar ist. Lese mal den Satz des Goedel und eine populaerwissenschaftliche Interpretation und Du wirst erkennen, dass der Versuch sinnlos ist, da sich immer wieder Widersprueche finden lassen bzw. nicht alle Aussagen erzeugt werden koenne.
Gesetze hin und her-> da ist ja nur
ein Rahmen. Die Dienstanweisungen werden
mit Sicherheit nicht von Politikern
gemacht, sondern von Beamten in den
Ministerien die von der jeweiligen
Materie eventuell nicht genug Ahnung
haben.
Das heißt dann: „Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Laänder ergeht folgender gemeinsamer Erlaß…“
Btw: Die Urteile der Finanzgerichte spielen leider immer häufiger im sogenannten Nichtanwendungserlaß eine Rolle.