Einspruch gegen Strafbefehl = Hauptverhandlung

Hallo!

Fiktiver Fall: Es gibt einen Strafbefehl über 230 €.
Bedeutet das Einlegen von Einspruch, das automatisch eine Hauptverhandlung eröffnet wird
oder besteht die Möglichkeit, dass nach Berücksichtigung des Einspruchs der Strafbefehl zurückgezogen wird, weil der Einspruch plausibel war?

Danke und Gruß
Diva

§ 411 StPO:

Ist der Einspruch verspätet eingelegt oder sonst unzulässig, so wird er ohne Hauptverhandlung durch Beschluß verworfen; gegen den Beschluß ist sofortige Beschwerde zulässig. Andernfalls wird Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Hat der Angeklagte seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt, kann das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden; von der Festsetzung im Strafbefehl darf nicht zum Nachteil des Angeklagten abgewichen werden; gegen den Beschluss ist sofortige Beschwerde zulässig.