sollte man gegen einen Strafbefehl auf jeden Fall Einspruch erheben, weil die Straftat auf Grund einer belegbaren Krankheitsphase entstand, damit vor Gericht bekannt ist, daß man die Tat quasi bei nicht klarem Verstand beganen hat.
Es geht darum , daß es eine Folgetat aus gleichem Grund gab und man nun befürchtet, daß die Geldstrafe in Haft gewandelt wird, wenn man unter normalen Maßstäben beurteilt wird.
ich würde auch die starke Erkältung der Großmutter noch in den Einspruch mit einfließen lassen. Damals als man mit 13 zum ersten mal stark betrunken morgens um 4 aus der Kneipe kam, hat der Anblick der kranken Frau sicherlich einen traumatischen Schock hinterlassen, der sich ja auf jeden Fall strafmindern auswirken muss.
Kannst du dich einfach zurückhalten, wenn du nicht weißt, um was es geht?
Der UP hat in mehreren Beiträgen in den letzten Tagen seine Fragen rund um das gleiche Problem gestellt. Nun ist das anscheinend nicht einfach und direkt zu beantworten (zumal, wenn man die Einzelheiten nicht weiß), weshalb ich raten würde zu einem Rechtsanwalt zu gehen (es gibt z.B. Sprechstunden für eine kleine Gebühr oder sogar kostenlos von Rechtsvereinen o.ä. -> für die eigene Gegend mal im Internet suchen oder beim Gericht anrufen, die können einem da die Adressen geben), aber warum muss man einfach mal ein bisschen Spott ablassen, obwohl man überhaupt nicht schnallt, um was es geht?
um was es geht?
Ich würde mal sagen es geht um eine Straftat, mit einem Täter und einem Opfer.
Straftaten kann man aus Unwissenheit, aus versehen, fahrlässig oder auch vorsätzlich begehen.
Üblicherweise ist das Ergebnis ein Vorteil gegenüber einem gesetzestreuen Bürger.
Dann wurde man erwischt und bestraft. Ok.
Dass man dann die gleiche Straftat nochmals begeht, ist aber schlicht und einfach Vorsatz.
Der angemessenen Strafe (und das sieht der UP wohl auch so) entgehen zu wollen ist für den Täter sicherlich nachvollziehbar, für die Gesellschaft und den Täter aber nur schwer zu akzeptieren. Dem Opfer ist es vermutlich völlig egal weshalb er geschädigt wurde. Ihn interessiert nur die Tatsache, dass.
Ich würde mal sagen es geht um eine Straftat, mit einem Täter
und einem Opfer.
Opfer? Ist nicht zwingend so bei Straftaten.
Straftaten kann man aus Unwissenheit, aus versehen, fahrlässig
oder auch vorsätzlich begehen.
Üblicherweise ist das Ergebnis ein Vorteil gegenüber einem
gesetzestreuen Bürger.
Üblicherweise? Eher nicht. Kann so sein, muss aber nicht.
Dann wurde man erwischt und bestraft. Ok.
Dass man dann die gleiche Straftat nochmals begeht, ist aber
schlicht und einfach Vorsatz.
Es würde mich ja mal interessieren, wie Du zu dieser rechtswissenschaftlich beeindruckenden Erkenntnis gelangst. Dass eine Fahrlässigkeit zweimal begangen wird, kommt in Deinem Weltbild offensichtlich nicht vor.
Der angemessenen Strafe (und das sieht der UP wohl auch so)
entgehen zu wollen ist für den Täter sicherlich
nachvollziehbar, für die Gesellschaft und den Täter aber nur
schwer zu akzeptieren. Dem Opfer ist es vermutlich völlig egal
weshalb er geschädigt wurde. Ihn interessiert nur die
Tatsache, dass.
Ich gebe ja nur ungerne Nachhilfe zum Thema Straf- und Grundrechte. Die Unschuldsvermutung scheint Dir ebenso unbekannt, wie die allgemeinen Rechte eines Angeklagte. Es ist völlig legitim eine für sich selbst möglichst geringe Strafe zu erwirken. Dass würde jeder versuchen. Du vermutlich nicht, mit Deinen ehrenhaften Vorstellungen von Moral und Sühne.
Einen halbwegs vernünftigen Beitrag zum Thema kann ich Deinen Aussagen nicht entnehmen.
Die Frage zielt vermutlich darauf ab, ob seine Krankheit als Ursache einer verminderten Schuldfähigkeit akzeptiert werden würde. Das kann man hier natürlich nicht beantworten, solange man die Krankheit und ihre Details nicht kennt. Vermutlich kann da nur ein Anwalt nach Kenntnis der Faktenlage eine Prognose abgeben.
für die Gesellschaft und den Täter aber nur
schwer zu akzeptieren. Dem Opfer ist es vermutlich völlig egal
weshalb er geschädigt wurde. Ihn interessiert nur die
Tatsache, dass.
Nichtsdrestrotz müssen auch Täter und Gesellschaft anerkennen, daß der Rechtstaat anders funktioniert.
Danke mal und es freut mich
Danke denen die versucht haben mir hier sinnvolle Antworten zu geben.
Es freut mich, daß ich einigen Besserwissenden und guten Menschen einen Spielplatz geboten habe, zum Austoben.
Dachte das ist hier ein "seriöses " Forum oder eins wo drauf geachtet wird, daß man sich an die Regeln hält.
Schwachsinnige Idee ich weiß-
Nur mal zur Info - es gibt Straftaten ohne Opfer.
Opfer sind für mich reale , lebende Personen . Der Rechtsstaat als Geschädigter, scheint mir höchstens eine philosophische Erörterung wert.
Es gibt Taten ohne Opfer und die nicht mit Vorsatz begangen werden.
Und zum wiederholten Male, es geht nicht darum , die Strafe nicht an zu erkennen, sondern um die Art und Weise , wie man ihr Folge leistet und die Vermeidung weiterreichender Konsequenzen, die dem Staat und letztlich dem braven, rechtstreuen Bürger nur unnötig hohe Kosten verursachen würden.
Nur mal zur Info - es gibt Straftaten ohne Opfer.
Opfer sind für mich reale , lebende Personen . Der Rechtsstaat
als Geschädigter, scheint mir höchstens eine philosophische
Erörterung wert.
Kann man vielleicht unterschiedlich sehen, aber ging es im vorliegenden Fall nicht um Betrug bei einem Internetverkaufshaus oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Es gibt Taten ohne Opfer und die nicht mit Vorsatz begangen
werden.
Das müsste dann halt bewiesen werden können. Aber auch nicht vorsätzliche Straftaten verhindern eine Strafe nicht.
Und zum wiederholten Male, es geht nicht darum , die Strafe
nicht an zu erkennen, sondern um die Art und Weise , wie man
ihr Folge leistet und die Vermeidung weiterreichender
Konsequenzen, die dem Staat und letztlich dem braven,
rechtstreuen Bürger nur unnötig hohe Kosten verursachen
würden.
*Räusper* auch eine Definition um einer vielleicht gerechtfertigten Strafe zu entgehen. Kann man denn beweisen, daß man zum Zeitpunkt der Taten nicht Herr über seine geistigen Kräfte war? Das würde vermutlich die ganze Sache erleichtern. Man sollte aber vielleicht auch berücksichtigen, daß das Gericht dann evtl. eine Betreuung für den „Täter“ errichten wird oder eine Unterbringung in einer psychatrischen Einrichtung oder eine Therapie.
Ob und wie das Gericht die verminderte liegt im Ermessen des Gerichtes und an den vorgelegten Beweisen über die verminderte Schuldfähigkeit.
Aber vielleicht sollte man sich einfach seiner Verantwortung stellen. Vielleicht wäre es günstiger den angerichteten Schaden vor der Verhandlung wieder gutzumachen, vielleicht durch anbieten einer Ratenzahlung. Der Wille auf Wiedergutmachung wäre bestimmt strafmildernd.
Am besten wäre es, man würde sich von einem guten RA mal ausgiebig beraten lassen und die verschiedenen Möglichkeiten durchsprechen.
Hallo Fachmann,
wie ich darauf komme? Ist ganz einfach:
Das in vielen Strafprozessen von der Verteidigung erfolgreich genutzte Prinzip: „Mache aus den Tätern Opfer und aus den Opfern Täter“ wurde auch hier angewendet. Man lenkt vom UP, von den Tatsachen ab. Dem UP geht es um einen Täter der in der Bewährungszeit erneut eine artverwandte Straftat begangen hat. Zitat UP"Es geht darum , daß es eine Folgetat aus gleichem Grund gab und man nun befürchtet, daß die Geldstrafe in Haft gewandelt wird, wenn man unter normalen Maßstäben beurteilt wird."
Direkt folgend unterstellt man dem Opfer, den Zeugen böse Absichten oder eine Eigenschuld. Die vergewaltigte junge Frau im kurzen Rock … oder das Opfer der Körperverletzung, der den Täter (oder nein, es war ja das Opfer) böse Anblickte als er die Sachbeschädigung beging … Bei dir sieht das so aus: „Dass würde jeder versuchen. Du vermutlich nicht, mit Deinen ehrenhaften Vorstellungen von Moral und Sühne.“ Wobei das für mich schon sehr nahe an Godwins Gesetz einzuordnen ist.
Aber zu deinem Post:
Du bist der Meinung, dass es in einem Strafprozess nicht unbedingt ein Opfer geben muss. Gut, wie schon von anderen Postern gesagt, halte auch ich unsere Gemeinschaft für opferfähig. Aber trotzdem: nenne mir bitte die Straftatbestände, bei denen es deiner Meinung nach keine Opfer gibt. Aber bitte nur solche, die über dem Promillesatz in der Statistik auftauchen. Ich als Nichtjurist lerne gerne noch dazu.
Weiterhin kannst du auch gerne noch mit Beispielen aufwarten, bei denen sich der Straftäter nicht irgendwie einen Vorteil verschaffte oder verschaffen wollte.
Zum Thema Fahrlässigkeit so viel: Wenn ich aus Fahrlässigkeit einen Fehler begehe, so ist dies durchaus nachvollziehbar. Wenn ich in meiner beruflichen Tätigkeit den gleichen Fehler nochmals begehe, bekomme ich die Papiere. Wenn ich wegen einer fahrlässig begangenen Tat vor Gericht erscheinen muss und bestraft werde, so kannst du mir nicht weismachen, dass ich die gleiche Straftat innerhalb der Bewährungsfrist nochmals fahrlässig begehe. Zumindest ist es dann grob fahrlässig. Und das ist, das wirst du möglicherweise wissen, sehr nahe am Vorsatz.
vnA