Einspruch gegen Verlustrücktrag?

Hallo,

ich habe bei meiner Steuererklärung vergessen den Verlustrücktrag auf 0 EUR zu beschränken und nur den Verlustvortrag auf Seite 1 des Mantelbogens angekreuzt.

Da ich im Vorjahr durch mein Studium nur Einkünfte i.H.v. 5.000 EUR hatte bringt mir der Verlustrücktrag natürlich nichts.

Ich habe nun den Steuerbescheid mit dem Verlustrücktrag erhalten, was kann/muss ich tun um noch nachträglich einen vollständigen Verlustvortrag zu erreichen. Ist dies nachträglich nach dem zugegangenen Steuerbescheid möglich?
Was wäre hierfür zu tun, gibt es z.b. Musterformulare?

Für eine Beantwortung meiner Fragen im voraus vielen Dank.

Liebe Grüße Cindy.

Hallo,

innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides kann formlos Einspruch eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ich würde einen Einspruch gegen alle Bescheide einlegen (m.E. müssten Sie eigentlich noch einen Bescheid über den festgestellten Verlust zum 31.12. … erhalten haben).

Im Schreiben beantragen Sie den Vortrag des Verlustes.

Hallo Cindy,

ganz einfach Einspruch gegen den Bescheid schriftlich einlegen und erläutern was man tatsächlich möchte. wird dann geändert und die Welt ist wieder in Ordnung!

Beste Grüße
benhed

Hi cindy
Ich kann dir bei deiner frage leider nicht weiterhelfen tut mir leid.
Ist doch etwas hoch

ich weiss es nicht.
Rufen Sie den Bearbeiter beim Finanzamt: sie beissen nicht und wenn man nett mit denen redet („bitte“, „Entschuldigung“…), kann ich mich vorstellen dass Sie etwas tun können.
Viel Glück.

Sorry, aber dazu kann ich keine verbindliche Auskunft erteilen.