Hallo,
bin seit mehreren Monaten arbeitsunfähig und bekomme Krankengeld. Ende September bekam ich einen Schriebs von der Kasse, dass der MDK nach Aktenlage entschieden hat, dass ich wieder arbeitsfähig bin. Daraufhin bin ich zu meiner Hausärztin getigert, die mich für eindeutig nicht arbeitsfähig befand und einen Einspruch einlegen wollte. Sie wollte allerdings, um ihre Position zu stärken, dass ich noch mal zum Facharzt gehen sollte und überwies mich entsprechend. Einen entprechenden Termin dort bekam ich erst nach ca. 3 Wochen. Okay, ich hätte die Sache vielleicht dringender machen sollen, aber mir gings zu der Zeit so mies, dass ich einfach nicht in der Lage war, Druck zu machen. Der Facharzt befand mich auch für eindeutig nicht arbeitsfähig.
Etwa 4 Wochen nach dem Brief der Kasse wurde mein Arbeitgeber angerufen, ob ich wieder arbeite, weil keine Beiträge eingegangen waren. Der sagte, dass ich nicht arbeite und seines Wissens noch krank sei. Danach rief er mich an, ich solle mich mal bei der Kasse melden. Hab ich dann auch gemacht. Natürlich, ich hätte mit der Kasse engere Verbindung halten sollen und dennen mitteilen sollen, dasss ich auf den Termin beim Facharzt warten musste - meine Schuld. Allerdings war mir nicht klar, dass meine Hausärztin mit dem Einspruch erst den Bericht des Facharztes abwarten wollte und den Einspruch daher auch erst nach ca. 5 Wochen gemacht hat.
So, nun habe ich einen Schriebs von der Kasse gekriegt, Einspruch ist abgelehnt, da dem MDK die Frist zwischen erstem Facharztbesuch (im Juni 2006; ich wurde vom Facharzt mit einer Medikationsempfehlung zu meiner Hausärztin zur weiteren Behandlung zurückgeschickt) und dem nächsten Facharztbesuch (Mitte Oktober 2006) zu lange sei. Zwischenzeitlich war ich jedoch bei meiner Hausärztin in Behandlung (Termine ca. alle 4 Wochen). Meine Hausärztin hat nochmal einen Einspruch zu Ablehnung gemacht und darauf hingewiesen, dass ich ja bei ihr in Behandlung war. Das habe ich auch vorab mit der Kasse so besprochen. Die Dame von der Kasse meinte jedoch, sie habe Zweifel, dass der Einspruch nun noch durchgehen würde.
Was kommt in diesem Falle auf mich zu? Ich bin definitiv arbeitsunfähig, was der MDK ja auch nicht anzweifelt. Es geht lediglich um die Zeit zwischen Ende September (Schriebs der Kasse, dass ich nach Aktenlage gesund bin) und Datum des Wiederspruchs. Für diese Zeit würde mir dann keine Leistung zustehen, richtig? Das wäre dann so, als hätte ich unbezahlten Urlaub genommen und ich muss mich für diese 4 - 5 Wochen freiwillig versichern, oder? Ab Datum des Widerspruchs oder ab Datum des Facharztbesuches (ca. 1 1/2 Wochen vor dem Widerspruch), der ja dann wie eine erneute Krankschreibung wäre, hätte ich dann wieder Krankengeldanspruch, oder?
Alles ein bisschen viel und hoffentlich nicht zu durcheinander…
Für eure Hilfe bin ich wie immer sehr dankbar.
Liebe Grüße
Felicia