Einspruch Krankenkasse neuer Rollstuhl

Hallo,

Jemand (B) ist von Geburt an Körperbehindert und im Besitz zweier schon etwas älterer Rollstühle. Beide sind nicht faltbar und auch nicht sonderlich leicht und über die Jahre an allen Ecken und Kanten am knarren und knacken. Einer der beiden Rollstühle hat auch schon einmal einen größeren Unfall gehabt und war sehr stark beschädigt, wurde aber von einer Fachwerkstatt wieder in Stand gesetzt.
Trotz alldem traut B der Stabilität dieses Rollstuhls bis heute nicht.

Ausserdem besitzt B seit neustem den Führerschein und hätte gerne einen leichten klappbaren Rollstuhl, den er selber ins Auto verladen kann. Mit einem sehr leichten, faltbaren Rollstuhl ist das auch ohne weiteres möglich, das hat B getestet und ein Auto das Mobilität schafft bringt ja nur so lange wirklich große Vorteile, wenn die selbstständige Mobilität durch den Rollstuhl auch gewährleistet ist, nachdem B mit dem Auto von einem Ort zum anderen gefahren ist.

Viel entscheidender und vordergründiger ist aber noch, dass die Sitzposition in Bs Rollstühlen mehr als unzureichend ist und körperliche und gesundheitliche Folgeschäden daher auf die Dauer unvermeidbar sind. Das geht auch aus einer Untersuchung eines speziellen Facharztes für spastische Erkrankungen hervor, der sich mit B betreffenden Erkrankungen, beschäftigt.

Aufgrund dessen hat B beschlossen, bei der zuständigen Krankenkasse, zuerst einmal einen neuen Rollstuhl zu beantragen, mit der vordergründigen Begründung das seine Sitz und Haltungsposition in seinem alten Rollstuhl so auf die Dauer nicht tragbar ist. Die besseren Verladungsmöglichkeiten in sein Auto waren dabei nur zweitrangig.

Dennoch hat die Krankenkasse B völlig falsch verstanden im ersten Anlauf und den Antrag abgelehnt, da sie nicht dafür zuständig sei eine Bewegungsfreiheit über einen gewissen Umkreis an Kilometern hinaus von zuhause aus zu gewährleisten. Zumal B ja noch einen Elektroscooter hätte, der genügend Bewegungsfreiheit bitten würde. Deshalb sei ein eigenhändig verladungsfähiger Rollstuhl kein Grund der Genehmigung. Alleine das schon scheint B zu gut Deutsch eine Lücke im Gesundheitsversorgungssystem denn, demnach müsste ja ein Behinderter wegen der Umkreisbegrenzung der Versorgung nur die Möglichkeit haben in die Stadt zu kommen und nicht weiter. Das aber ein junger Mensch wie B, auch mal gerne, wie jeder normal laufende Mensch weiter von zuhause weg möchte, scheint hier völlig unrelevant.

Und ein Auto alleine ist nicht des Rätsels Lösung, denn was bringt ein Auto mit dem B sich sehr viele Kilometer weit weg bewegen kann, wenn er dann an Ort und Stelle ohne Hilfe seinen Rollstuhl nicht ein und ausladen kann.

Nun gut, vordergründig ging es B ja auch gar nicht darum, sondern um die laut fachärztlichem Gutachten nicht mehr tragbare Sitzposition in seinem alten Rollstuhl, die auf kurz oder lang Haltungsschäden die nicht mehr zu retten sind, hervorrufen wird.

Deswegen hat B dann das seiner Krankenkasse so haarklein geschildert und daraufhin einige Wochen später zwar keinen neuen Rollstuhl aber einen fachgerechten und angepassten Umbau des alten Rollstuhls genehmigt bekommen. Der Kostenvoranschlag für diesen Umbau nach Veranschlagung und genauer Besprechung der Umbaumaßnahmen durch Bs betreuendes Sanitätshaus betrug dann etwas mehr als 3000 Euro. Für B erschien das recht teuer und unwirtschaftlich, denn der Kostenunterschied zu einem Komplett neuen Rollstuhl kann ja nicht mehr wahnsinnig groß sein.

Dann kommt noch hinzu dass B in gut 2 Jahren sowieso einen komplett neuen Rollstuhl brauchen werde, da er wegziehen wird um nach seinem Abitur in einer komplett anderen Stadt studieren zu können und momentan ist er neben dem oben geschilderten Handlichkeitsproblem seines alten Rollstuhls immer auf Hilfe angewiesen, da sein alter Rollstuhl sehr schwergängig selbstständig zu bedienen ist. Da B im Studium dann ja möglichst alleine klarkommen muss und möchte, wird er spätestens in 2 Jahren einen komplett neuen Rollstuhl brauchen, auf den er dann keinen Anspruch mehr haben wird, wenn er jetzt dem Umbau seines alten Rollstuhls zustimmt.

Daher möchte B gerne versuchen, doch jetzt schon einen neuen Rollstuhl zu erkämpfen, da die Umbaukosten für seinen alten Rollstuhl ja nicht viel niedriger sind, als der Preis für einen komplett neuen Rollstuhl.

Ausserdem muss die Krankenkasse ja mal weiter denken. Hat B spätestens in zwei Jahren keinen Rollstuhl, den er super alleine im Auto verladen kann und der leicht selber zu fahren ist, wird er immer auf Hilfe angewiesen sein, die die Krankenkasse über die Jahre hinweg viel mehr Geld kosten wird, als jetzt „einmalig“ die Anschaffung eines neuen Rollstuhls, der viel mehr Selbständigkeit und Eigenständigkeit schaffen wird.

Daher Bs Frage: Wie legt er Einspruch bei der Krankenkasse gegen die Umbaugenehmigung des alten Rollstuhls ein, und wie plädiert er für einen neuen Rollstuhl?
Gibt es Gesetze oder Gerichtsurteile hinsichtlich dieser Thematik?
Wie sehen die Chancen auf eine Genehmigung eines komplett neuen Rollstuhls in zwei Jahren aus, wenn der alte Rollstuhl jetzt doch umgebaut würde?
Welche Regelungen gelten dann als Student?
Wie geht B jetzt am besten Schritt für Schritt korrekt vor?
Welche Tipps kann man sonst noch geben?

Ich freue mich schon jetzt auf eure Unterstützung und bedanke mich herzlichst dafür.

Beste Grüße
Michael

Hallo,
das ist ein so spezieller Fall - das würde hier den Rahmen sprengen.
Man muesste den kompletten Vorgang sehen um da eine richtige Hilfe geben zu können. Aus der Schilderung kann ich zumindest entnehmen, dass ein
eine entsprechende medizinische Begründung schon erfolgreich sein könnte.
Besteht auch Anspruch gegenüber der Pflegeversicherung ??
Gruß
Czauderna