Einspruch Krankenkasse neuer Rollstuhl

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich, Michael Biesewinkel (19) aus Lübbecke in Nordrhein Westfalen, bin von Geburt an Körperbehindert und im Besitz zweier schon etwas älterer Rollstühle. Beide sind nicht faltbar und auch nicht sonderlich leicht und über die Jahre an allen Ecken und Kanten am knarren und knacken. Einer der beiden Rollstühle hat auch schon einmal einen größeren Unfall gehabt und war sehr stark beschäftigt, wurde aber von einer Faschwerkstatt wieder in Stand gesetzt. Trotz alldem traue ich der Stabilität dieses Rollstuhls bis heute nicht.
Ausserdem besitze ich seit neustem den Führerschein und hätte gerne einen leichten klappbaren Rollstuhl, den ich selber ins Auto verladen kann. Mit einem sehr leichten, faltbaren Rollstuhl ist das auch ohne weiteres möglich, das haben wir getestet und ein Auto das Mobilität schafft bringt ja nur so lange wirklich große Vorteile, wenn die selbstständige Mobilität durch den Rollstuhl auch gewährleistet ist, nachdem ich mit dem Auto von einem Ort zum anderen gefahren bin.
Viel entscheidender und vordergründiger ist aber noch, dass die Sitzposition in meinen Rollstühlen mehr als unzureichend ist und körperliche und gesundheitliche Folgeschäden daher auf die Dauer unvermeidbar sind. Das geht aus einer Untersuchung eines speziellen Facharztes für solche spastischen Erkrankungen wie der meinigen, hervor.
Aufgrund dessen haben wir beschlossen, bei der DAK zuerst einmal einen neuen Rollstuhl zu beantragen, mit der vordergründigen Begründung das meine Sitz und Haltungsposition in meinem alten Rollstuhl so auf die Dauer nicht tragbar ist. Die besseren Verladungsmöglichkeiten in mein Auto waren dabei nur zweitrangig.
Dennoch hat die Krankenkasse uns völlig falsch verstanden im ersten Anlauf und den Antrag abgelehnt, da sie nicht dafür zuständig sei eine Bewegungsfreiheit über einen gewissen Umkreis an Kilometern hinaus von zuhause aus zu gewährleisten. Zumal ich ja noch einen Elektroscooter hätte, der genügend Bewegungsfreiheit bitten würde. Deshalb sei ein eigenhändig verladungsfähiger Rollstuhl kein Grund der Genehmigung. Alleine das schon scheint mir zu gut Deutsch eine Lücke im Gesundheitsversorgungssystem denn, demnach müsste ja ein Behinderter wegen der Umkreisbegrenzung der Versorgung nur die Möglichkeit haben in die Stadt zu kommen und nicht weiter. Das aber ein junger Mensch wie ich, auch mal gerne, wie jeder normal laufende Mensch weiter von zuhause weg möchte, scheint hier völlig unrelevant.
Und ein Auto alleine ist nicht des Rätsels Lösung, denn was bringt ein Auto mit dem ich mich sehr viele Kilometer weit weg bewegen kann, wenn ich dann an Ort und Stelle ohne Hilfe meinen Rollstuhl nicht ein und ausladen kann.
Nun gut, vordergründig ging es uns ja auch gar nicht darum, sondern um die laut fachärztlichem Gutachten nicht mehr tragbare Sitzposition in meinem alten Rollstuhl, die auf kurz oder lang Haltungsschäden die nicht mehr zu retten sind, hervorrufen wird. Deswegen haben wir dann das auch noch mal der DAK so haarklein geschildert und daraufhin einige Wochen später zwar keinen neuen Rollstuhl aber einen fachgerechten und angepassten Umbau des alten Rollstuhls genehmigt bekommen. Der Kostenvoranschlag für diesen Umbau nach Veranschlagung und genauer Besprechung der Umbaumaßnahmen durch unser betreuendes Sanitätshaus betrug dann etwas mehr als 3000 Euro. Für uns erschien das recht teuer und unwirtschaftlich, denn der Kostenunterschied zu einem Komplett neuen Rollstuhl kann ja nicht mehr wahnsinnig groß sein.
Dann kommt noch hinzu das ich in gut 2 Jahren sowieso einen komplett neuen Rollstuhl brauchen werde, da ich wegziehen werde um nach meinem Abitur in einer komplett anderen Stadt studieren zu können und momentan bin ich neben dem oben geschilderten Handlichkeitsproblem meines alten Rollstuhls immer auf Hilfe angewiesen, da mein alter Rollstuhl sehr schwergängig selbstständig zu bedienen ist. Da ich im Studium dann ja möglichst alleine klarkommen muss und möchte, werde ich spätestens in 2 Jahren einen komplett neuen Rollstuhl brauchen, auf den ich dann keinen Anspruch mehr haben werde, wenn ich jetzt dem Umbau meines alten Rollstuhls zustimme.
Daher möchte ich gerne versuchen, doch jetzt schon einen neuen Rollstuhl zu erkämpfen, da die Umbaukosten für meinen alten Rollstuhl ja nicht viel niedriger sind, wie der Preis für einen komplett neuen Rollstuhl.
Ausserdem muss die Krankenkasse ja mal weiter denken. Habe ich spätestens in zwei Jahren keinen Rollstuhl, den ich super alleine im Auto verladen kann und der leicht selber zu fahren ist, werde ich immer auf Hilfe angewiesen sein, die der Krankasse über die Jahre hinweg viel mehr Geld kosten wird, wie jetzt einmal ein neuer Rollstuhl der viel mehr Selbständigkeit und Eigenständigkeit schaffen wird.
Daher meine Frage: Wie lege ich nun am besten geschickt Einspruch gegen die Umbaugenehmigung ein bei der Krankasse und wie plädiere ich geschickt gleich am besten für einen neuen Rollstuhl? Kann ich irgendwelche Gesetze oder Gerichtsurteile vielleicht geschickt anführen? Wie argumentiere ich am besten? Welche Chancen hätten gegebenenfalls ein gerichtliches vorgehen? Wie sehen die Chancen auf einen komplett neuen Rollstuhl in zwei Jahren aus, wenn der alte Rollstuhl jetzt doch umgebaut würde? Welche Regelungen gelten dann als Student? Wie gehe ich jetzt am besten Schritt für Schritt korrekt vor? Welche Rechte habe ich, auf was kann ich mich berufen? Welche Tipps kann man sonst noch geben?

Ich freue mich schon jetzt auf ihre Unterstützung und bedanke mich herzlichst dafür.

Beste Grüße

Michael Biesewinkel

Nur ganz kurz: die Krankenkasse wird nicht weiter denken. Es ist so wie eine Behörde, wo alles nach Schema F geht und entsprechend abgehakt wird. Also wird es auf einen Kampf hinauslaufen.
Will jetzt nicht näher auf alles eingehen, da es wohl sowieso gelöscht wird, da persönlich geschrieben. Es muß allgemein geschrieben sein. Also dann auf ein Neues.

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Entschuldigung, ich bin neu und wusste nicht das so etwas allgemein zu formulieren ist. War keine böse Absicht. trotzdem vielen Dank

Entschuldigung, ich bin neu und wusste nicht das so etwas
allgemein zu formulieren ist. War keine böse Absicht. trotzdem
vielen Dank

Versteh ich alles, ging mir anfangs ähnlich. Sicher ist es auch allgemeiner zu formulieren und dann wird es auch Ratschläge geben, da bin ich mir ganz sicher.
Ich finde es schon mal gut, wenn man sich als „Behinderter“ nicht kleinkriegen lässt.

Hallo,
ich denke, es ist am Besten hier nochmals den Kontakt mit Ihrer
Bezirksgeschäftsstelle der DAK persönlich zu suchen.
Wichtiger ist aber die medizinische Begründung, aus der hervorgeht
dass der vier Jahre alte Rollstuhl nicht mehr für Sie verwendbar
ist.
Gruß
Czauderna

Ausserdem besitze ich seit neustem den Führerschein und hätte
gerne einen leichten klappbaren Rollstuhl, den ich selber ins
Auto verladen kann. Mit einem sehr leichten, faltbaren
Rollstuhl ist das auch ohne weiteres möglich, das haben wir
getestet und ein Auto das Mobilität schafft bringt ja nur so
lange wirklich große Vorteile, wenn die selbstständige
Mobilität durch den Rollstuhl auch gewährleistet ist, nachdem
ich mit dem Auto von einem Ort zum anderen gefahren bin.

Hi,
du könntest es mal mit Eingliederungshilfe für Behinderte versuchen, die dient genau diesem Zweck (Teilnahme am öffentlichen Leben). Zu beantragen beim örtlichen Sozialamt.

Gruß
Nelly