Einspruch mit Bezug auf die Vorjahre

angenommen man erhält einen Steuerbescheid, in dem einige Werbungskosten als Arbeitnehmer (z.B. Fachliteratur, Arbeitszimmer nur bis 1.250) nicht anerkannt werden.

Eben diese Werbungskosten wurden allerdings all die Jahre vorher (mindestens 5 Jahre) anerkannt.

Hätte man nun einen Nachteil, wenn man bei einem Einspruch neben einer Begründung auch Bezug auf die Vorjahre nehmen würde ? z.B. „in den Jahren 2004 und 2005 wurden exakt die selben Ausgaben anerkann“. Könnte das Finanzamt dann schlimmstenfalls noch die Bescheide dieser Jahre korrigieren?

Danke für die Antworten
Christian

Abschnittsbesteuerung heißt das Zauberwort, soll heißen es wird jedes Jahr neu entschieden. Die Begründung mit Bezug auf Vorjahre wird daher meist nicht funktionieren. Besser auf rechtliche Tatsachen stützen.
Geändert werden können die Vorjahre (wenn der Bescheid keine Nebenbestimmungen enthällt) allerdings nur unter Berücksichtigung von Korrekturvorschriften, also nicht so ohne Weiteres.