angenommen man erhält einen Steuerbescheid, in dem einige Werbungskosten als Arbeitnehmer (z.B. Fachliteratur, Arbeitszimmer nur bis 1.250) nicht anerkannt werden.
Eben diese Werbungskosten wurden allerdings all die Jahre vorher (mindestens 5 Jahre) anerkannt.
Hätte man nun einen Nachteil, wenn man bei einem Einspruch neben einer Begründung auch Bezug auf die Vorjahre nehmen würde ? z.B. „in den Jahren 2004 und 2005 wurden exakt die selben Ausgaben anerkann“. Könnte das Finanzamt dann schlimmstenfalls noch die Bescheide dieser Jahre korrigieren?
Danke für die Antworten
Christian