Hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie man nach einem Urteil noch dagegen angehen kann, wenn die Gründe die zu dem Urteil führten nicht richtig sind? Wörtlich- man muss davon ausgehen ? was soll das denn? es wurde alles vorgelegt- sodas Beweise vorlagen.
Wie sieht das aus mit einer Rüge? Wie kann man das bewerkstelligen? hat das Erfolg? Warum wurde die Klage meines Bekannten auf dem Schriftweg erledigt und nicht durch eine Verhandlung? Müssen sich Ausländer mehr gefallen lassen und somit auf ihr Geld verzichten zu gunsten raffgieriger Vermieter?
Danke für eure Antworten
Hallo
mit Verlaub, wir sind hier keine Hellseher, denn mit solchen Halnheiten und undefinierten Äusserungen kann hier keiner was anfangen. Um was gehts denn genau? Widerspruchsfrist schon abgelaufen? Wenn ja ist das Urteil rechtskräftig und es gibt nichts mehr dran zu rütteln
Hallo zusammen, kann mir jemand sagen wie man nach einem
Urteil noch dagegen angehen kann, wenn die Gründe die zu dem
Urteil führten nicht richtig sind? Wörtlich- man muss davon
ausgehen ? was soll das denn? es wurde alles vorgelegt- sodas
Beweise vorlagen.
Wie sieht das aus mit einer Rüge? Wie kann man das
bewerkstelligen? hat das Erfolg? Warum wurde die Klage meines
Bekannten auf dem Schriftweg erledigt und nicht durch eine
Verhandlung? Müssen sich Ausländer mehr gefallen lassen und
somit auf ihr Geld verzichten zu gunsten raffgieriger
Vermieter?
Ohne genaues zu wissen, lässt sich dadrüber nicht urteilen, klingt abber irgendwie sehr agressiv
Danke für eure Antworten
LG
Der Mikesch
Das Rechtsbrett wäre wohl geeigneter
Hallo mikesch- sorry was heißt hier undefinierten Halbheiten- so stand es im Urteil.Er war der Einreicher der Klage, ja er konnte alles vorbringen, das Urteil wurde auf dem Schriftweg (keine Verhandlung) gefertigt. Seine Bemühungen sein Geld zurück zu bekommen scheiterte- weil in der Urteilsbegründung stand- „man muss davon ausgehen“!- da Beweise vorlagen kann er nun nicht nachvollziehen, das er sein Geld nicht zurückbekommt.Klartext- er hatte einen Mietvertrag in dem festgehalten wurde, das er nur 1 Monat Kündigungsfrist hat- soweit alles korrekt- er bekam aber seine Kaution nicht zurück und auch keine Nebenkostenabrechnung, da jetzt der Vermieter sagte (und das Gericht) 3 Monate Kündigungsfrist. Was ist dann mit dem Mietvertrag in dem es aber mit 1 Monat vereinbart war?(Lag dem Gericht auch vor!) Kann man nicht bei einem Urteil in Berufung gehen? Was versteht man denn unter einer Rüge, die er in der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben kann? Nein unsere Meinung ist- das er als Kläger (Ausländer) keine Chance hatte und somit auch nicht mehr an sein Geld kommt.
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Hallo mikesch- sorry was heißt hier undefinierten Halbheiten-
ja eben, das fehlte noch, die Beschreibung um was es denn ging…
Wenn im Mietvertrag 1 Monat im gegenseitigen einvernehmen drin stand, dann fällt das unter Vertragsfreiheit der Parteien und der V kann hinter nicht was anderes machen. In dem Urteil steht eine Rechtsmittelbelehrung, wie lange Einspruchsfrist ist. Wenn die weg ist, ist es rechtgültig.
Mit Rüge und sowas hab ich keine Ahnung, ich weiss nur dass man keinem Richter in D ans Bein pinkeln kann mit Dienstaufsichtsbeschwerde oder sowas nur weil einem das Urteil nicht passt. Deshalb gibts ja die Revision
.Klartext- er hatte einen Mietvertrag in dem
festgehalten wurde, das er nur 1 Monat Kündigungsfrist hat-
soweit alles korrekt- er bekam aber seine Kaution nicht zurück
und auch keine Nebenkostenabrechnung, da jetzt der Vermieter
sagte (und das Gericht) 3 Monate Kündigungsfrist. Was ist dann
mit dem Mietvertrag in dem es aber mit 1 Monat vereinbart
war?(Lag dem Gericht auch vor!) Kann man nicht bei einem
Urteil in Berufung gehen?
ja klar kann man das, hat das dein Kumpel in der Frist gemacht??
Was versteht man denn unter einer
Rüge, die er in der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben
kann? Nein unsere Meinung ist- das er als Kläger (Ausländer)
keine Chance hatte
das ist Blödsinn, vielleicht hatte der Richter einen schlechten Tag, ewig kein Sex mehr, Frau abgehaun oder was weiss ich , da gibts der Ursachen viele 
und somit auch nicht mehr an sein Geld
kommt.
Hallo
mit Verlaub, wir sind hier keine Hellseher, denn mit solchen
Halnheiten und undefinierten Äusserungen kann hier keiner was
anfangen. Um was gehts denn genau? Widerspruchsfrist schon
abgelaufen? Wenn ja ist das Urteil rechtskräftig und es gibt
nichts mehr dran zu rüttelnHallo zusammen, kann mir jemand sagen wie man nach einem
Urteil noch dagegen angehen kann, wenn die Gründe die zu dem
Urteil führten nicht richtig sind? Wörtlich- man muss davon
ausgehen ? was soll das denn? es wurde alles vorgelegt- sodas
Beweise vorlagen.
Wie sieht das aus mit einer Rüge? Wie kann man das
bewerkstelligen? hat das Erfolg? Warum wurde die Klage meines
Bekannten auf dem Schriftweg erledigt und nicht durch eine
Verhandlung? Müssen sich Ausländer mehr gefallen lassen und
somit auf ihr Geld verzichten zu gunsten raffgieriger
Vermieter?Ohne genaues zu wissen, lässt sich dadrüber nicht urteilen,
klingt abber irgendwie sehr agressivDanke für eure Antworten
LG
Der Mikesch
LG
Mikesch
Hallo erst einmal,
gegen ein Urteile eines ordentlichen Gerichtes gibt es genau ZWEI Möglichkeiten:
- Revision
- Berufung
Christian