Einspruch nebenkostenabrechnung

Guten Tag,

Wir haben am 23.12.08 die NK-Abrechnung für 07 erhalten. Per 10.1.09 haben wir Einspruch eingelegt. Erst am 23.12.09 haben wir die Korrektur erhalten. Ist dies rechtens? Der Vermieter hat somit 11 Monate sich Zeit gelassen, um die Korrektur durchzuführen. Oder ist es dann verjährt, weil man nach so langer Zeit nicht mehr damit rechnen muss?
Davon mal abgesehen, dass wir bei der Korrektur noch einen Fehler entdeckt haben, was nicht stimmt. Kann man da auch noch Einspruch erheben, obwohl dieser Fehler schon beim 1. Mal da war und wir das nicht bemerkten?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Hallo,

dies ist keine Rechtsberatung, lediglich die Wiedergabe meiner persönlichen Meinung nach Kentniss der Rechtslage. Im Zweifelsfalle ist ein Rechtsanwalt zu konsultieren bzw. zu beauftragen.

Die NKA muss innerhalb eines Jahres nach BEendigung des Wirtschaftsjahres fertig gestellt werden und dem Mieter zugestellt werden, sprch für 2007 muss spätestens am 31.12.2008 die NKA zugegangen sein. Nach BGB besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Empfang der NKA Einspruch zu erheben.

Die Abrechnung muss umgehend richtig gestellt werden. Ggf. muss die Richtigstellung angemahnt werden. Tatsache ist, die Abrechnung wurde zunächst innerhalb der gesetzlichen Frist (vor dem 31.12.08) erstellt und ist somit fällig (mit geringfügig abweichendem Betrag, dies schützt nicht vor der Fälligkeit der Abrechnung, da diese zumindest noch rechtzeitig erstellt wurde). Ggf. ist hier durch einen Rechtsanwalt zu prüfen, ob eine verkürzte Verjährung (6 Monate) oder die übliche Verjährung von 3 Jahren zutrifft, da ja die Abrechnung fällig gestellt wurde.

Ein Fehler, der bei der ersten Abrechnung nicht aufgefallen ist und somit nicht richtig gestellt werden konnte, fällt ausserhalb der einmonatigen Frist des Mieters zur Einspruchlegung, somit gilt dieser Fehler als „anerkannt“. Ggf. setzen Sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt in Verbindung, um die Durchsetzbarkeit dieser Fehlerbehebung zu prüfen. Auf jeden Fall ist der Eigentümer darauf hinzuweisen, damit er diesen Fehler bei der nächsten Abrechnung korrigieren kann.

Ich hoffe, ich konnte zumindest geringfügig weiter helfen.

Freundliche Grüße,

J.L.

Hallo,
vorweg ich bin Jurist! Bei eurer Sache sehe ich aber die Notwendigkeit, sich juristisch beraten zu lassen oder beim Mieterverein. Ich sehe die 2te neue NK-Abrechnung so, dass wenn dort ein Fehler enthalten ist, sei es auch schon in der 1ten Fassung, man diesen wieder zurückweisen mit den entsprechden Hinweisen und um Korrektur auffordern resp. Einspruch einlegen. Aber vielleicht sieht ein Jurist dies anders?!
Wie eingangs schon gesagt sind vor allem die Fristen juristisch zu klären. Da gibt es auch von Gericht zu Gericht unterschiedliche Ansichten.

Beste Grüße aus Düsseldorf
Kocki
PS: Es wäre Klasse, wenn du mir mitteilen würdest, wie diese Sache ausgegangen ist. Danke schon mal im voraus.

Hallo Schnatterelse,

Sie haben fristgerecht Einspruch erhoben, denn dafür haben Sie ab Erhalt Ihrer Rechnung bis zu 12 Monate Zeit.
Dass sich nun der Vermieter 11 Monate Zeit für die Berichtigung gelassen hat, ist leider bisher gesetzlich noch nicht geregelt, aber dennoch nicht angemessen.
Ich vermute, dass die Berichtigung der NK-Abrechnung zu Ihren Gunsten ausläuft und daher lässt sich der Vermieter Zeit.
Wenn er noch Nachforderungen hätte, dann wäre die Berichtigung sicher schneller erfolgt.
Wie dem auch sei, wenn Sie also eine Forderung an den Vermieter haben, dann läuft die Verjährung ab Einspruch bis zu 4 Jahre, wenn er noch Forderungen hat, dann schaut er in die Röhre, denn die 12 Monate nach Zustellung der Nebenkostenabrechnung sind um und daher für den Vermieter als Nachforderung verjährt.

Ich empfehle Ihnen aber zur Durchsetzung Ihrer Rechte die Konsultation eines Rechtsanwaltes oder eines Mieterschutzvereines in Ihrer Nähe.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo,
ich (Kocki) habe euch gerade eine E-Mail geschickt.
Darin ist eingangs ein wesentlicher Fehler von mir.
Ich habe das Wort „kein“ vergessen.
Richtig muss es heißen:

„Hallo, vorweg ich bin kein Jursit!“
Sorry für mein Versehen. Ansonsten ist meine Antwort ok.
Beste Grüße aus Düsseldorf
Kocki

hallo,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
sorry
lieben gruß

Hallo Kocki,
mein Vermieter hat mir doch glatt das Deckblatt von der Nachzahlung für 2008 in Kopie geschickt mit der Nachzahlungssumme für 2007 dazu. Auf dem Deckblatt stehen also nur unsere Vorauszahlungen für 2008, die tatsächlichen Nebenkosten für 2008 und die NK für 2007 und das alles zusammenaddiert. Das ist für mich keine Erwiderung auf meinen Einspruch und somit reagiere ich erstmal gar nicht. Im Zweifelsfalle habe ich diesen Brief nie erhalten. Meine Briefe schicke ich grundsätzlich mit Einschreiben weg. Man kann nie wissen.
Gegen die NK-Abrechnung für 2008 habe ich auch Einspruch erhoben, weil einige Dinge nicht stimmten. Wird sicherlich noch interessant. Mal sehen, wann die nächste Reaktion folgt. Solange kein Anwaltsschreiben kommt, bleibe ich erstmal gelassen.
Beste Grüße aus Thüringen

Hallo Schnatterelse,
würde auch so handeln an deiner Stelle.
Ist schon merkwürdig, dass der Vermieter nun beide Jahre zusammen abrechnet und keine Korrektur vornimmt.
Beste Grüße aus Düsseldorf
Kocki

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