Einspruch oder Klage bei GKV?

Hallo,

ich habe bei meiner Krankenaksse einen Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Kantenfilterglasbrille gestellt.

Wie kann ich bei eien rAblehung nun vorgehen? Einspruch? Was muß drin stehen? Klage ?

Danke für jede Hilfe.

Leider kenne ich den Begriff „Kantenfilterglasbrille“ nicht. Im Ablehnungsfall dann mit einem ärztlichen Attest weil die Brille medizinisch notwend ist dagegen vorgehen. Aber erst mal die Ablehnung abwarten, vorher nicht!. Grüsse

In dem Schreiben muss einfach Widerspruch drinstehen. Am besten direkt mit weiteren Unterlagen zusenden. Frist von einem Monat einhalten.

Der normale Ablauf ist wie folgt:

1.) Widerspruch einlegen

  • die Kasse prüft dann erneut und kann a) bewilligen, b)teilbewilligen oder c)weite ablehnen.
    Im Falle c) erhältst du einen Bescheid des Widerspruchsausschusses der Kasse. Dort sitzen Ehrenamtliche die das Verwaltungshandeln der Kasse überprüfen.
    2.) Gegen diesen Bescheid kannst du dann Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen.

Guten Abend
Werde Morgen mal nachschauen, wie du am Besten vorgehst.
Bis dahin…
Viele Grüße
Thorsten

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Hallo,

ich habe bei meiner Krankenaksse einen Antrag auf Erstattung
der Kosten für eine Kantenfilterglasbrille gestellt.

Wie kann ich bei eien rAblehung nun vorgehen? Einspruch? Was
muß drin stehen? Klage ?

Danke für jede Hilfe.

Kann leider nicht helfen bei dem Problem

Zuerst erhebst du einen Widerspruch… die Kasse prüft dann nochmal. Dann entscheidet ggf. der Widerspruchsausschuss der Kasse. Von ihm erhältst du einen neuen Bescheid. Gegen den kannst du dann beim Sozailgericht klagen.

Gruß, Christian

Jeder kann gegen einen Bescheid der Krankenkasse als erstes Widerspruch einlegen, dies sendet man an seine Krankenkasse und danach entscheidet ein unabhängiges Gremium in der Krankenkasse (Widerspruchsausschuss) erneut über den Antrag. Es gibt aber Fristen, Widerspruch muß bei entsprechender Belehrung auf dem Bescheid innerhalb von 4 Wochen eingelegt werden, ansonsten hat man ein Jahr dafür Zeit. Ist man mit dem Ergebnis nicht einverstanden kann man dann bei seinem örtlichen Sozialgericht dagegen Klage erheben.

Muss ich passen. Bin kein Krankenversicherungs-experte. Sorry.

Max