Moin, Köln,
moin,
kann peter puperze einen einspruch im hinblick auf z.b.
mögliche positive zukünftige rechtsprechung einlegen.
Falls Aufwendungen vorhanden sind die derzeit in einem Verfahren vor dem
BFH oder BVerfG anhängig sind, muss er sogar Einspruch einlegen um in den Genuss einer positiven Rechtsprechung zu kommen.
man nehme an, er hätte seine krankheitskosten nicht erklärt,
will aber diese jetzt im rahmen eines einspruches geltend
machen.
aktuell wird das zu keiner geringeren festsetzung der steuer
führen, aber bei einem positiven urteil des BFH schon.
also aktuell keine beschwer und deshalb evtl. ablehnung des
einspruches? oder stellt eine potentielle beschwer in der
zukunft einen einspruchsgrund dar?
Soweit es um die zumutbaren Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen geht, wird das Finanzamt dem Einspruch dahingehend abhelfen, das es einen Vorläufigkeitsvermerk aufnimmt. Seit etwa 6 Wochen sind nämlich Steuerbescheide hinsichtlich der zumutbaren Eigenbelastung vorläufig zu erlassen BMF Schreiben vom 29.08.2013.
Gruss
gruß inder