Einspruch Verfügung vor Gericht

Hallöchen,
was passiert wenn ein Einspruch gegen eine Verfügung vom Amt abgewiesen wird?
Im schreiben steht dass wenn ich den Widerspruch nicht rücknehme wird ein kostenpflichtiger Widerspruchbescheid erlassen. Ich bin mir aber sicher, dass mein fiktiver Einspruch berechtigt wäre. Angenomme es hätte ihn Sachbearbeiter vom Amt abgelehnt. Was ist zu tun dass der Einspruch von einer unabhängigen Instanz z.B. Gericht geprüft wird?
Vielen dank
Gerd Stelter

Als Verwaltungsakt kann man gegen einen Bescheid vor dem zuständigen Verwaltungs- oder auch Sozialgericht klagen, wenn ein Widerspruch zurückgewiesen wird.

danke. d.h. um weitere schritte einzuleiten braucht es erst mal den widerspruchsbescheid?

In der Tat. Bei dem findet sich eine Rechtsbehelfsbelehrung, die das weitere Vorgehen beschreibt, also dann mit dem zum dort genannten Gericht und Klage einreichen.

HAllo erst mal.
Im vorliegenden, natürlich fiktiven, Fall würde ich erst einmal klären, wie hoch die Kosten dieses „kostenpflichtigen Widerspruchsbescheides“ sind und ob sich hier ein weiteres alleiniges Vorgehen ohne Anwalt lohnt.

Mein fiktiver Fall konnte auch nur auf diese Weise zu meiner zufriedenheit gelöst werden:

Friedhofsverwaltung erläßt falsche Gebührenrechnung. Gg. diese wurde Widerspruch erhoben. Friedhofsverwaltung sagte Bearbeitung des Widerspruchs nur gegen Gebühr von EUR XXX zu.
Nase voll (die machen Fehler und lassen sich noch doppelt und dreifach dafür bezahlen???) ->Verwaltungsrechtler als Anwalt gesucht -> FAlll abgegeben und gewonnen. Friedhofsverwaltung musste Kostenbescheid ändern und den sehr teuren Anwalt bezahlen.
'Viel Erfolg