Einspruch Verwarnungsgeld

hallo,

ich bin neu hier und habe ein paar Fragen zum folgenden Fall, ich hoffe, dass ich alles korrekt beschrieben habe.

Mal angenommen jemand verliert bei Glatteis die Kontrolle über sein Auto und verursacht dadurch ein Unfall mit einem parkendem Auto. Er ruft die Polizei um den Halter des geschädigten Autos zu ermitteln.

Der Verursacher des Unfalls bekommt ein paar Tage später Post von der Polizei: Ihm wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen (nicht angepasste Geschwindigkeit) und er wird zur Zahlung eines Verwarnungsgeld von 35€ aufgefordert.

Er hat aber seine Geschwindigkeit angepasst (er hatte auch ein Beifahrer als Zeugen). Der Zusammenprall des parkenden Autos war in Schrittgeschwindigkeit.

Jetzt zu meinen Fragen:

Ist die Ordnungswidrigkeit der nicht angepassten Geschwindigkeit eine klare Sache, weil dadruch ja ein Unfall verursacht wurde und somit ist ein Einspruch zwecklos?

Kann man durch einen Einspruch auch ein geringeres Verwarnungsgeld erzwingen oder kann man durch ein Einspruch nur eine EInstellung erzwingen und wenn der Einspruch abgelehnt wird bekommt man ein Bußgeldverfahren?

Schonmal vielen Dank für Eure Mühe…

Er hat aber seine Geschwindigkeit angepasst (er hatte auch ein
Beifahrer als Zeugen). Der Zusammenprall des parkenden Autos
war in Schrittgeschwindigkeit.

Tja, das war aber ja offenbar noch zu viel, oder wieso kam es sonst zu dem Unfall? Doch wohl nur, weil der Fahrer nicht rechtzeitig bremsen konte.

Kann man durch einen Einspruch auch ein geringeres
Verwarnungsgeld erzwingen oder kann man durch ein Einspruch
nur eine EInstellung erzwingen und wenn der Einspruch
abgelehnt wird bekommt man ein Bußgeldverfahren?

Du hast den Sinn der Verwarnung nicht begriffen. Normalerweise werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet. Das Verwarngeld ist ein Friedensangebot: „Wenn du, Bürger, das zahlst, dann werden wir die Ordnungswidrigkeit nicht weiter verfolgen und auch kein Bußgeld erheben.“ Gegen so was kann man keinen Einspruch einlegen, man ist ja nicht mal verpflichtet, das Verwarngeld zu bezahlen. Nur kommt dann eben die weitere Verfolgúng, wenn man es nich tut, und gegen den Bußgeldbescheid kann dann Einspruch eingelegt werden. Dann geht das ganze zum Amtsgericht, und man wird verurteilt - das Bußgeld kann dann abweichen, außerdem trägt man, wenn man verliert, die Verfahrenskosten.

Levay

Danke für die schnelle Antwort…

Tja, das war aber ja offenbar noch zu viel, oder wieso kam es
sonst zu dem Unfall? Doch wohl nur, weil der Fahrer nicht
rechtzeitig bremsen konte.

Der Fahrer konnte rechtzeitig bremsen nur keine Wirkung auf der kleinen Stecke, weil engen Straße. Das alles ist in einer Kurve passiert.

Aber das wird dem Gericht egal sein? Deshalb sollte dieser Fahrer das Verwarnungsgeld bezhalen und es dabei lassen?

Gruß
Simon

Der Fahrer konnte rechtzeitig bremsen

Nein konnte er nicht, sonst wäre nichts passiert.

Stefan

Moin,

Der Fahrer konnte rechtzeitig bremsen nur keine Wirkung auf
der kleinen Stecke, weil engen Straße. Das alles ist in einer
Kurve passiert.

Ein Fahrzeug ist grundsätzlich so zu führen, dass man vor auftauchenden Hindernissen anhalten kann und insbesondere auch nicht die Kontrolle über das Fahrzeug beim Bremsen verliert. Ist das nicht gegeben, so ist man zu schnell und mit Eis ist im Winter zu rechnen.

Aber das wird dem Gericht egal sein? Deshalb sollte dieser
Fahrer das Verwarnungsgeld bezhalen und es dabei lassen?

Ist vermutlich die deutlich günstigste Variante.

Gruß,
Ingo

Der Verursacher des Unfalls bekommt ein paar Tage später Post
von der Polizei: Ihm wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen
(nicht angepasste Geschwindigkeit) und er wird zur Zahlung
eines Verwarnungsgeld von 35€ aufgefordert.

Bezahlen und Klappe halten ! ! !
Denn im Bußgeldkatalog steht z.B. auch " …in Anbetracht der BESONDEREN (Glatteis)…mit unangepasster Geschwindigkeit…" - und dann kostet der Spass schon 75,- € + Punkte

Er hat aber seine Geschwindigkeit angepasst (er hatte auch ein
Beifahrer als Zeugen). Der Zusammenprall des parkenden Autos
war in Schrittgeschwindigkeit.

Auch Schrittgeschwindigkeit kann zu schnell sein.
Also sich über das „Friedensangebot“ von 35,-€ freuen und zahlen.