guten morgen,
A ist beteiligter der A+B gbr.
für das jahr 2007 wurde ein IAB gebildet, der im jahr 2010 (teilweise) ohne anschaffung aufgelöst wurde.
der geänderte grundlagenbescheid 2007 geht an die ESt veranlagung des A mit einer entsprechenden festsetzung und verzinsung der nachzahlung für das jahr 2007.
A erhebt einspruch gg. die verzinsung, da ein verfahren des FG anhängig ist im hinblick auf die verzinsung des IAB (rückwirkendes ereignis usw.).
den einspruch richtet A gg. das finanzamt, dass seinen einkommensteuerbescheid erlassen hatte.
das FA weist diesen zurück, mit dem hinweis, dass man nur gegen den grundlagenbescheid einspruch einlegen könne!?
das macht m.e. keinen sinn, da ja im grundlagenbescheid nur die „neuen“ einkünfte festgestellt werden, die sich durch den nicht ausgenutzten IAB ergeben.
die zinsen entstehen doch bei der ESt-Veranlagung des A!?
wie würde man jetzt hier vorgehen ?
danke
gruß inder