Hallo,
mal angenommen man würde bei einer Einkommenssteuererklärung schon seit ein paar Jahren einen Arbeitweg von 95 km angeben. Weiter stelle man sich vor das dies bisher vom FA so akzeptiert wurde.
Bei der letzten Erklärung würde das FA allerdings die Strecke auf 90 km kürzen. Wenn man nun feststellen würde das die vom FA „ergoogelte“ Strecke zwar in der Tat die kürzeste, aber leider nicht sinnvoll ist (Ampeln, Staus). Eigentlich ja kein Problem.
Nun aber das eigentliche Problem. Man würde daraufhin feststellen das die eigentlich gefahrene Strecke nur 93 km beträgt (auch ergoogelt). Woher die 95 km mal kamen ist nicht mehr nachvollziehbar.
Wenn man nun einen Einspruch machen würde und eine Strecke von 93 km angeben würde, könnte das FA dann auf den Gedanken kommen die Erklärungen der zurückliegenden Jahre gleich mit zu ändern?
Vielen Dank für die Antworten
Stefan
FA = Finanzamt