Wegen einer dreimonatigen Kürzung der AGII-Bezüge ist schriftlich Einspruch eingelegt worden. Dieser ist nun 9 Wochen her und die ARGE hat sich vor 8 Wochen gemeldet diesen sobald wie möglich zu bearbeiten.
Von Rückfragen soll abgesehen werden.
Mails nach der Bearbeitungszeit wurden nicht beantwortet.
Wie lange dürfen sich die Mitarbeiter der Arge Zeit lassen einen Einspruch in dem es um den Lebensunterhalt geht (Kürzung von 30%) zu bearbeiten?
Wie lange dürfen sich die Mitarbeiter der Arge Zeit lassen
einen Einspruch in dem es um den Lebensunterhalt geht (Kürzung
von 30%) zu bearbeiten?
Nehmen wir mal an, jemand hätte rein theoretisch im April einen Antrag auf Übernahme der Heizkostenabrechnung gestellt, welcher abgelehnt wurde. Dann hätte er Ende Mai Widerspruch eingelegt.
So rein theoretisch hätte sich dieser jemand letzten Freitag, am 09.11.2007, darüber kaputtgeärgert, daß das Ganze schon ein halbes Jahr dauert, die ARGE keine Auskunft gibt außer „tut uns leid, wir haben Bearbeitungsrückstände“ und er deswegen schon ziemlichen Krach mit seinem Vermieter hat.
Wie man sieht, ist dem Wahnsinn des Unsinns keine Grenze gesetzt.
Oder doch?
Hallo,
ja Du Scherzkeks.
So kann man eine gerichtliche Überprüfung der Untätigkeit in die Wege leiten,
oder parallel zum Widerspruchsverfahren Klage einreichen.
Dies ist auch leider in etlichen Fällen notwendig damit die betroffenen Personen zu ihrem Recht gelangen.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wegen einer dreimonatigen Kürzung der AGII-Bezüge ist
schriftlich Einspruch eingelegt worden. Dieser ist nun 9
Wochen her und die ARGE hat sich vor 8 Wochen gemeldet diesen
sobald wie möglich zu bearbeiten.
Von Rückfragen soll abgesehen werden.
Mails nach der Bearbeitungszeit wurden nicht beantwortet.
Wie wäre es mit einer persönlichen Vorsprache?
Mails gehen gerne mal in dem Massen unter, eine persönliche Vorsprache ist viel nachhaltiger!
Wie lange dürfen sich die Mitarbeiter der Arge Zeit lassen
einen Einspruch in dem es um den Lebensunterhalt geht (Kürzung
von 30%) zu bearbeiten?
Interessant wäre hier zu wissen um was für eine Kürzung es sich handelt. Ist der Antrag falsch berechnet worden, oder aber handelt es sich bei den 30% um eine Sanktion wg. z.B. eines Verstoßes gegen die EGV?
Gruß Nicole
Danke Nicole!
Wie wäre es mit einer persönlichen Vorsprache?
Mails gehen gerne mal in dem Massen unter, eine persönliche
Vorsprache ist viel nachhaltiger!
Ja,das ist eine Möglichkeit, die in Erwägung zu ziehen wäre.
Interessant wäre hier zu wissen um was für eine Kürzung es
sich handelt. Ist der Antrag falsch berechnet worden, oder
aber handelt es sich bei den 30% um eine Sanktion wg. z.B.
eines Verstoßes gegen die EGV?
Es handelt sich um eine Sanktionsmasßnahme wegen Nichtaufnahme einer stundenweisen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, die aber aus Gründen der Kinderbetreuung am Nachmittag nicht aufgenommen werden konnte.
Gruß Nicole
Gruß Kerstin
Überflüssige Zitate gelöscht [Mod X.]
die ARGE keine Auskunft gibt außer „tut
uns leid, wir haben Bearbeitungsrückstände“ und er deswegen
schon ziemlichen Krach mit seinem Vermieter hat.
Bekanntermaßen gibt es selten Bearbeitungsrückstände bei den Ämtern, sofern es darum geht, Geldbertäge zurückzuhalten oder einzuziehen.
Deswegen bleibt immer noch zu erörtern, welche Rechte der einzelne Bürger/Kunde in dem Fall hat sich gegen solche Ungleichheiten zu wehren.
Überflüssige Zitate entfernt. [Mod X.]
So kann man eine gerichtliche Überprüfung der Untätigkeit in
die Wege leiten,
Wie ist denn der Rechtsweg bei solchen Einsprüchen? Ich denke eine Klage vor Gericht ist die letzte Instanz.
Überflüssige Zitate entfernt. [Mod X.]