EInspruch zusammen mit AdV und Stundung?

Hallo,

ist es möglich, in einem Einspruch gegen einen ESt-Bescheid nicht nur direkt die AdV der strittigen Differenz sondern auch die Stundung der Restsumme zu beantragen? Oder hat das beim Sachbearbeiter nichts zu suchen und sollte in einem gesonderten Schreiben erfolgen?

Gruß

Jens

Hi !

Günstiger Weise gehört das alles in ein Schreiben. Der Sachbearbeiter kann dann den gesamten Vorgang auf einmal abarbeiten und muss die Akte nicht dreimal ziehen.

BARUL76

Barul hat Recht, es geht in einem Schreiben.
Jedoch ist (zumindest in NRW) für die Stundung die Erhebungsstelle (Kasse) zuständig und somit ein anderer Bearbeiter. Dein Schreiben würde also vom Bearbeiter in der Veranlagung kopiert und weitergeleitet werden.
Gruß
Michael