Einspruch zwecks Steuervorrauszahlung

Hallo, ich habe im letzten Jahr, aufgrund der Insolvenz meines frühreren AG, die Lohn-Nachzahlungen aus der Insolvenzmasse bekommen, welche mit Steuerklasse 6 auf einem extra Lohnsteuerbescheid ausgewiesen war. Dazu natürlich noch meinen aktuellen Lohnsteuerbescheid meines aktuellen AG. Diese beide musste ich ja beim Finanzamt zwecks Steuererklärung einreichen. Jetzt habe ich zum ersten mal einen Bescheid bekommen mit Anweisungen zu Steuervorrauszahlungen, und das nicht wenig. Ich gehe davon aus das dies aufgrund des zusätzl. Lohnsteuerbescheides ist. Sonst war das nicht und mehr habe ich auch nicht verdient. Ich möchte Einspruch erheben - ist dieser sinnvoll, muss ich da was besonderes reinschreiben und habe ich damit Erfolg? Hat jemand dies schonmal durch? Danke allen

In jedem Fall Einspruch erheben. Die Vorauszahlungen werden per Computer-Programm berechnet, nicht durch einen Sachbearbeiter.
Aber Belege beifügen.

Aha, ok vielen Dank werd ich machen. Aber was für Belege - den Lohnsteuerjahresauszug haben sie ja beim Finanzamt behalten.

Dann im Einspruch erklären, dass diese Einkünfte in Zukunft nicht mehr kommen.

Hallo,

ja ein Einspruch bzw. Änderungsantrag ist sinnvoll.

Einfach aktuelle Lohnbescheinigung einreichen und erläutern wie sich das Einkommen 2013 entwickeln wird.

Hallo,
Bevor die Frist abläuft Schick einen Brief, das du auf den bescheud Einspruch einlegst. Die Begründung kannst du später vornehmen.

In der Begründung kannst du reinschreiben, das mit der Insolvenz und das du dadurch 2 lohnsteuerbescheide hattest.

MfG
Michelle

Hallo,

habe Einspruch eingelegt und in der letzten Woche Bescheid bekommen das ich keine Vorrauszahlungen leisten muss.

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,

Super, freut mich für dich.

MfG
Michelle