Jemand bekommt am 12.12.09 eine OWI zugestellt. Durch den ganzen Weihnachtsstress vergisst man das ganze. Am 24.12. merkt man das die Einspruchfrist lediglich 2 Wochen beträgt. Man schreibt also gleich ein Einspruch und bringt diesen noch am 24.12. zur Post mit der Bitte diesem am Montag, den 28.12. zuszustellen ( Was auch versichert wird ).
Nun sucht die Person sich in Ruhe einen Anwalt. Heute bekamm die Person Post der Verwaltung das man auf Zahlungseingang wartet und eine Belehrung wie und wann man den Führerschein abgeben kann.
Ein kurzes Telefonat später zeigt das die Behörde den Brief erst am 29.12. in Empfang ( oder geöffnet ) genommen hat und somit um 1 Tag die Einspruchfrist vorbei ist.
Die Person fühlt sich verarscht und denkt das die Behörde hier einfach behauptet 1 Tag später Post bekommen zu haben.
Kann man nun immernoch ein Anwalt nehmen und dagegen vorgehen ? Oder ist das alles jetzt hinfällig ?
MfG
Also, der Einspruch müßte ja theoretisch den Eingansstempel der Behörde tragen, ich würde mir diese Seite einfach zuschicken lassen, dann wäre schon mal geklärt, wann das Schreiben geöffnet wurde, am 28igsten oder dem 29igsten.
Ferner müßte man wissen, wie der Einspruch weggeschickt wurde, damit man was weiter dazu sagen könnte.
Gegen den Anwalt spricht bei einem Führerscheinentzug nie was.
Hallo,
du bekommst also einen Bußgeldbescheid, kümmerst dich erst mal nicht drum und schickst dann, am 24. 12. (Heiligabend - ab Mittags ist für viele Schluss mit Arbeiten) einen Brief an die Behörde und beschwerst dich nun, dass der am 28. nicht da ist?
Ist das nicht etwas naiv, zu glauben, dass das noch geklappt hätte?
Mit normaler Post vielleicht, aber Einschreiben brauchen schon mal was länger.
Dann gilt der Eingang des Einspruchs bei der Behörde als maßgeblich. Der Eingang wird durch Eingangsstempel nachgewiesen.
Die Behörde hat sicher nicht vor, dich zu verarschen, sondern hält sich an die Gesetze, die in diesem Fall eindeutig sind und der Behörde keinen Spielraum lassen.
Nun zu den Möglichkeiten:
Hast du einen Nachweis, wann du das Einschreiben aufgegeben hast?
Wenn ja: Sofort (!!!) einen „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ stellen. Den kannst du mit der Aufgabe des Schreibens am 24.12. begründen und dem Versprechen der Post, das Schreiben am Werktag nach der Einlieferung beim Empfänger sind.
Ob das Erfolg hat? keine Ahnung, aber versuchen kann man es ja.
Gruß
HaWeThie