Einspruchsfrist des Vermieters?

Wenn eine Kündigung der Mietwohnung erst am 4. Werktag von der Post zugestellt wird und so mit sich die Kündigungsfrist um einen Monat nach hinten verschiebt, muss der Vermieter dann einen schriftlichen Einspruch gegen diese Kündigung stellen?
Gibt es Fristen, an die sich der Vermieter halten muss und den Mieter daraufhinweisen, das die Kündigung zu spät angekommen ist?

Wenn eine Kündigung der Mietwohnung erst am 4. Werktag von der
Post zugestellt wird und so mit sich die Kündigungsfrist um
einen Monat nach hinten verschiebt, muss der Vermieter dann
einen schriftlichen Einspruch gegen diese Kündigung stellen?

Selbstverständlich, denn der Mieter geht sonst davon aus, dass seine Kündigung angenommen wurde (Schweigen = Zustimmung). Wie weiß er sonst, dass seine Kündigung verspätet ankam?

Gibt es Fristen, an die sich der Vermieter halten muss und den
Mieter daraufhinweisen, das die Kündigung zu spät angekommen
ist?

Meines Wissens gibt es dazu keine Vorchriften. Üblicherweise sollten im Geschäftsleben Briefe in angemessener und überschaubarer Zeit beantwortet werden, das sind etwa 2 bis 3 Wochen.

Wolfgang D.

Hallo,

Wenn eine Kündigung der Mietwohnung erst am 4. Werktag von der
Post zugestellt wird und so mit sich die Kündigungsfrist um
einen Monat nach hinten verschiebt, muss der Vermieter dann
einen schriftlichen Einspruch gegen diese Kündigung stellen?

Selbstverständlich, denn der Mieter geht sonst davon aus, dass
seine Kündigung angenommen wurde (Schweigen = Zustimmung). Wie
weiß er sonst, dass seine Kündigung verspätet ankam?

Das ist doch das Problem des Mieters. Aus dem Gesetz geht jedenfalls nirgendwo hervor, dass eine Antwort notwendig ist.
„Schweigen = Zustimmung“ gilt hier nirgends, das gibt es nur im B2B-Geschäft. Im Zweifel muss der Mieter ohnehin den Zugang der Kündigung beweisen - und wenn er diesen Beweis hat, weiß er auch, wann er die Mietzahlungen einstellen darf.
Was soll denn Deiner Meinung nach wohl passieren, wenn die Kündigung gar nicht angekommen ist? Gilt dann auch ‚Schweigen = Zustimmung‘?

Sorry, aber Deine Antwort ist schlicht falsch.

Gruß
loderunner (ianal)

Die Kündigung wurde per Einschreiben mit Unterschrift geschickt und anhand der Verfolgungsnumer der Post ist ersichtlich, das erst am 4. Werktag der Empfang quittiert wurde.

Hallo,

Wenn eine Kündigung der Mietwohnung erst am 4. Werktag von der
Post zugestellt wird und so mit sich die Kündigungsfrist um
einen Monat nach hinten verschiebt, muss der Vermieter dann
einen schriftlichen Einspruch gegen diese Kündigung stellen?

Selbstverständlich, denn der Mieter geht sonst davon aus, dass
seine Kündigung angenommen wurde (Schweigen = Zustimmung). Wie
weiß er sonst, dass seine Kündigung verspätet ankam?

Das ist doch das Problem des Mieters. Aus dem Gesetz geht
jedenfalls nirgendwo hervor, dass eine Antwort notwendig ist.
„Schweigen = Zustimmung“ gilt hier nirgends, das gibt es nur
im B2B-Geschäft. Im Zweifel muss der Mieter ohnehin den Zugang
der Kündigung beweisen - und wenn er diesen Beweis hat, weiß
er auch, wann er die Mietzahlungen einstellen darf.
Was soll denn Deiner Meinung nach wohl passieren, wenn die
Kündigung gar nicht angekommen ist? Gilt dann auch ‚Schweigen
= Zustimmung‘?

Sorry, aber Deine Antwort ist schlicht falsch.

Hallo loderunner (ianal)
juristisch kannst Du vielleicht recht haben, aber ich habe eine verdammt gute Überlegung angestellt: Es ist immer noch besser, einen möglichen Konflickt im Vorfeld mit Fairness und Voraussicht abzuwenden, als mit dem Gesetzbuch unter dem Arm herumzulaufn bloß damit sich Anwälte hinterher für viel Geld Schriftstücke um die Ohren hauen, um zu klären, was man im Vorfeld durch einen einfachen Anruf hätte regeln können.

Nehmen wir an, der Vermieter akzeptiert das Kündigungsdatum und die Künigunsfrist - alles rechtens! Es gelingt ihm, die Wohnung auf den vom Mieter angegebnen Auszugstemin zu vermieten. Der Mieter erfährt das und besinnt ich darauf, dass sein Kündigung erst einen Monat später als angegeben wirksam wird und besteht auf den rechtsgültigen, d.h. einen Monat späteren Auszugstermin, um den Vermieter zu ärgern oder großzügiges Entgegenkommen bei der Endrenovierung zu erzwingen - alles rechtens. Aber der Vermieter hat nun ein Problem , das er hätte vermeiden können wenn er dem Mieter rechtzeitg gesag hätte, was Sache ist. Siehst Du, loderunner, auf diese Konfliktvrmeidung durch gesunden Menschenverstand habeich abgehoben. Aber Du hast Recht, man knn auch alles ungeklärt laufen lassen und hinterher, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, in aller Ruhe und Ausführlichkeit streiten! So einen schlechten Rat wollte ich aber dem Fragesteller nicht geben.

Wolfgang D.

Hallo,
wenn Du Deine persönliche Meinung und nett gemeinte Ratschläge verteilen willst, solltest Du das auch so beschreiben. Und darauf hinweisen, dass die Rechtslage anders ist.
Woher soll das der Fragesteller denn wohl wissen? Oder gar jemand, der den Artikel nächstes Jahr mal ergoogelt?

Und im speziellen Fall - was ist denn wohl, wenn der Vermieter sich nicht um Deine Aufforderung kümmert und der Mieter sich drauf verlässt und das Geld anderweitig ausgibt? Wenn dann noch richtig falsche Aussagen dabei sind (Schweigen = Zustimmung) wird es richtig unangenehm.

Gruß
loderunner(ianal)