Einspruchsfrist gegen fehlerhafte Rechnung

Hallo,

mal eine allgemeine Frage:

Wenn man eine Rechnung erhielte und bezahlte und erst Monate (sagen wir mal 7 Monate) später durch Zufall feststellen würde, dass sie offensichtlich falsch wäre (Posten vertauscht). Wäre es dann noch sinnvoll dagegen anzugehen oder ist das hoffnungslos zu spät?

Besondere Fristen seien auf der Rechnung nicht genannt und es läge auch kein Jahreswechsel dazwischen.

Was meint ihr?

Rechtlich gesehen gibt es keinen Einspruch gegen Rechnungen, darum gibt es dafür auch keine Fristen. Wenn man auf eine Rechnung zu viel gezahlt hat, kann man binnen einer Frist von mind. drei Jahren die Rückforderung des Zuvielgezahlten verlangen.

Hallo,

Besondere Fristen seien auf der Rechnung nicht genannt und es
läge auch kein Jahreswechsel dazwischen.

Die Bezahlung einer Rechnung setzt nicht gleichzeitig
deren Anerkennung voraus.(BGH- Entscheidung).

Gruß:
Manni

Ah, prima, Danke an beide.