Einspruchsfrist Strafverfügung-Verfahrensfehler?

Als ich letzten Freitag abend vom Urlaub zurückkam fand ich einen Abholschein der Post im Briefkasten. Als ich den RSB Brief (es handelt sich um eine Verkehrsstrafverfügung) fristgerecht, wenn auch am letzten Tag abholte, musste ich feststellen, dass die Einspruchsfrist schon abgelaufen war. Ich hatte also, obwohl ich den Brief innerhalb der angegebenen Frist abgeholt hatte, keine Chance mehr, gegen die Strafverfügung Einspruch zu erheben. Handelt es sich hier nicht um einen Verfahrensfehler? Was soll ich tun?

Hallo,
schreiben Sie der ausstellenden Behörde und schildern Sie Ihre Abwesenheit; es kommt dann zu einer Fristverlängerung.
Grüße,
strucki

Hallo Diedo Maradona,
ich würde an Ihrer Stelle dort anrufen und den Sachverhalt schildern. Dann wird es sicherlich zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.
MfG
der Verkehrsexperte