Hallo zusammen,
eine Person wurde geblitzt. Sie erhält am 11.09.2009 einen Bußgeldbescheid per förmlicher Zustellung, welcher mit 24.07.2009 datiert ist. Diesem liegt kein Beweismittel bei.
In der Rechtsbehelfbelehrung steht:
„Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Behörde Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist dort eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.“
Die Person möchte jetzt erst einmal „nur“ die Beweismittel anfordern. Bedeutet die Rechtsbehelfsbelehrung, dass die Person bis einschließlich 25.09.2009 Zeit hat, diese anzufordern? Wenn ja, luft die zweiwöchige Frist bzgl. Einspruch ab Erhalt der Beweismittel neu?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße