Einspruchsmöglichkeiten gegen Demo?

Hallo,

eine „rechte“ Partei hat sich vorgenommen, eine Demo zu veranstalten, die u.a. durch die Straße führt an der Person A wohnt. Deswegen ist die Straße komplett gesperrt, mit dem Auto kann A also weder von seiner Wohnung weg noch wieder dorthin.

Zu Fuß wäre ein Durchkommen eventuell möglich, Person A ist allerdings schwerbehindert (mit Ausweis „a. G.“), kann also nicht einfach zu Fuß gehen und ist auf das Auto angewiesen. Person A hat also die Wahl während der Sperrung (Demo dauert 5 Stunden) in seiner Wohnung eingesperrt zu sein oder vorher wegzufahren und dann eben so lange nicht zurück zu können.

Frage:
Könnte Person A etwas gegen so eine Demo unternehmen, da ihm dadurch erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen (A kann ja nicht mal kurz einkaufen o.ä.)?

Interessierte Grüße,
Sue

Art 8 GG

Hallo,

eine „rechte“ Partei hat sich vorgenommen, eine Demo zu
veranstalten, die u.a. durch die Straße führt an der Person A
wohnt.

Wäre es ein Unterschied, wenn eine „linke“ Partei eine demo anmelden würde und dann würde das dabei herauskommen und zwar Jahr für Jahr…

http://de.wikipedia.org/wiki/Erster_Mai_in_Kreuzberg

???
Das bereitet den Anwohnern auch gewisse „unannehmlichkeiten“

nur mal so…

Frage:
Könnte Person A etwas gegen so eine Demo unternehmen, da ihm
dadurch erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen (A kann ja
nicht mal kurz einkaufen o.ä.)?

Das wichtige Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und damit aktiv auf die Willensbildung der Massen und die politische Entwicklung einzuwirken ist in Art 8 GG verbrieft.

http://dejure.org/gesetze/GG/8.html

Wenn aufgrund der Ausübung dieses Grundrechtes durch viele das Grundrecht des einzelnen A aus Art 2 I GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit für 5 Std eingeschränkt wird, muss A dass so hinnehmen.
Er könnte sich mit dem Gedanken trösten, dass B auch hinnehmen muss, wenn vor seinem Haus eine 5 stündige Kundgebung von behinderten Menschen für ihre Rechte statt findet…

Grüße ins Münsterland,

ElC.

Hallo,

Wäre es ein Unterschied, wenn eine „linke“ Partei eine demo
anmelden würde

wenn es irgendeine Demo wäre wäre die Präsenz der Polizei (bei über 40 Fahrzeugen wurde das Zählen aufgegeben) wohl nicht so enorm. Damit wäre auch die Belästigung der Anwohner geringer.

Wenn aufgrund der Ausübung dieses Grundrechtes durch viele das
Grundrecht des einzelnen A aus Art 2 I GG auf freie Entfaltung
der Persönlichkeit für 5 Std eingeschränkt wird, muss A dass
so hinnehmen.

Es betrifft aber nicht nur A sondern auch alle anderen Buchstaben bis Z und wieder zurück. Schließlich ist A ja nicht der einzige, der nicht mehr zu seiner Wohnung kommt bzw. nicht mehr von dort weg. Ist also die Frage ob es in Ordnung ist für das Versammlungsrecht der einen das Grundgesetz von etlichen Anwohnern zu beschneiden. Zumal es ja nicht das Problem wäre die Demo einfach woanders abzuhalten, wo Anwohner die Möglichkeit haben noch anders zu ihren Wohnungen zu gelangen. Das geht hier nicht. Außerdem hätte die Beeinträchtigung der Anwohner viel geringer gehalten werden können, wenn man durch diese Straße nicht gleich zwei Mal hätte marschieren wollen (direkt zu Beginn und dann am Schluss nochmal).

Er könnte sich mit dem Gedanken trösten, dass B auch hinnehmen
muss, wenn vor seinem Haus eine 5 stündige Kundgebung von
behinderten Menschen für ihre Rechte statt findet…

Ich denke bei einer solchen Demo ist 1. die Polizeipräsens wesentlich geringer und auch die Angst vor Gewalttätigkeit ist bei einer Demo für Rechte von Behinderten nicht so gegeben wie einer einer Demo dieser Partei.

Trotzdem danke für deine Antwort und liebe Grüße,
Sue

Hallo,

also „Enspruch“ kann man gegen eine Demo nicht einlegen, da die nicht von der Stadt genehmigt werden muss.

Das ist in der Tat sehr schwierig und kann im Einzelfall jetzt nicht geklärt werden.
Auch wenn die Demo durch Art. 8 GG geschützt ist, können die Grundrechte anderer, hier zumindest Art. 2 I GG (allgemeine Handlungsfreiheit) nicht übermäßig beschränkt werdern. Daher wäre es theoretisch möglich, bei der Stadt zu beantragen oder ggf über eine einstweilige Anordnung zu erreichen, dass die Stadt die Demo in dem Bereich, der hier relavant ist, untersagt.

Ob das aber hier möglich ist, vermag ich natürlich aufgrund der Angaben nicht zu sagen.
Gruß
Dea

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Hallo,

Wäre es ein Unterschied, wenn eine „linke“ Partei eine demo
anmelden würde

wenn es irgendeine Demo wäre wäre die Präsenz der
Polizei (bei über 40 Fahrzeugen wurde das Zählen aufgegeben)
wohl nicht so enorm. Damit wäre auch die Belästigung der
Anwohner geringer.

5500 Beamte für den 1. Mai in Berlin… http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/04/30/berl…

wieviele autos sind das? Vielleicht denkst Du zu Kleinstädtisch?

Wenn aufgrund der Ausübung dieses Grundrechtes durch viele das
Grundrecht des einzelnen A aus Art 2 I GG auf freie Entfaltung
der Persönlichkeit für 5 Std eingeschränkt wird, muss A dass
so hinnehmen.

Es betrifft aber nicht nur A sondern auch alle anderen
Buchstaben bis Z und wieder zurück. Schließlich ist A ja nicht
der einzige, der nicht mehr zu seiner Wohnung kommt bzw. nicht
mehr von dort weg.

Bis eben war noch von einer einzelnen Beinderten Person die Rede…
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ALLE im Bereich lebenden Personen ihre Anschrift nicht betreten oder verlassen dürften… normalerweise dürfen Anwohner mit Ausweis rein und raus wann sie möchten, bloß mit dem PKW gibts u.U. Probleme, die eben hinzunehmen sind…

Ist also die Frage ob es in Ordnung ist für
das Versammlungsrecht der einen das Grundgesetz von etlichen
Anwohnern zu beschneiden. Zumal es ja nicht das Problem wäre
die Demo einfach woanders abzuhalten, wo Anwohner die
Möglichkeit haben noch anders zu ihren Wohnungen zu gelangen.

Aha-also wenn die anderen beeinträchtigt werden ist das ja nicht so schlimm - hauptsache nicht vor der eigenen Tür…

Das geht hier nicht. Außerdem hätte die Beeinträchtigung der
Anwohner viel geringer gehalten werden können, wenn man durch
diese Straße nicht gleich zwei Mal hätte marschieren wollen
(direkt zu Beginn und dann am Schluss nochmal).
Ich denke bei einer solchen Demo ist 1. die Polizeipräsens
wesentlich geringer und auch die Angst vor Gewalttätigkeit ist
bei einer Demo für Rechte von Behinderten nicht so gegeben wie
einer einer Demo dieser Partei.

Ich denke:
Alle haben nun mal -theoretisch- die gleichen rechte, obs nun ins Bild passt oder nicht… letztlich stört doch hier nur die gesinnung(die mir auch nicht passt) der Veranstalter…

Trotzdem danke für deine Antwort

Trotz was? Trotzdem die Rechtslage mit den eigenen Wünschen nicht übereinstimmt ? dafür kann ich nix…

und liebe Grüße,

& doppelt lieb zurück gegrüßt,

ElC.

Hallo,

Wäre es ein Unterschied, wenn eine „linke“ Partei eine demo
anmelden würde

wenn es irgendeine Demo wäre wäre die Präsenz der
Polizei (bei über 40 Fahrzeugen wurde das Zählen aufgegeben)
wohl nicht so enorm. Damit wäre auch die Belästigung der
Anwohner geringer.

5500 Beamte für den 1. Mai in Berlin…
http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/04/30/berl…

wieviele autos sind das? Vielleicht denkst Du zu
Kleinstädtisch?

man kann sich doch aussuchen, ob man in einem Problembezirk (oder einer „Problemstadt“) wohnen möchte. Ok, vielleicht können das nicht alle, aber ich kann es und deswegen wohne ich dort nicht. Deswegen hinkt der dauernde Vergleich sehr.

Bis eben war noch von einer einzelnen Beinderten Person die
Rede…
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ALLE im Bereich lebenden
Personen ihre Anschrift nicht betreten oder verlassen
dürften… normalerweise dürfen Anwohner mit Ausweis rein und
raus wann sie möchten, bloß mit dem PKW gibts u.U. Probleme,
die eben hinzunehmen sind…

Es handelt sich speziell um eine Sackgasse, die nur von einer bestimmten (gesperrten) Straße erreichbar ist (etwa 20 Häuser mit je 6 - 8 Familien). Klar, die meisten davon können wohl laufen, aber auch die werden beeinträchtigt dadurch, dass sie eben auf den PKW verzichten müssen, oder nicht?

Ist also die Frage ob es in Ordnung ist für
das Versammlungsrecht der einen das Grundgesetz von etlichen
Anwohnern zu beschneiden. Zumal es ja nicht das Problem wäre
die Demo einfach woanders abzuhalten, wo Anwohner die
Möglichkeit haben noch anders zu ihren Wohnungen zu gelangen.

Aha-also wenn die anderen beeinträchtigt werden ist das ja
nicht so schlimm - hauptsache nicht vor der eigenen Tür…

Nein, ich schrieb „wo Anwohner die Möglichkeit haben noch anders zu ihren Wohnungen zu gelangen.“ Und von diesen Straßen gibt es mehr als genug, aber hier geht es eben um eine Sackgasse, die nicht mal zu Fuß anders zu erreichen ist als über diese Straße.

Alle haben nun mal -theoretisch- die gleichen rechte, obs nun
ins Bild passt oder nicht… letztlich stört doch hier nur die
gesinnung(die mir auch nicht passt) der Veranstalter…

Nein, es stört der Aufstand, der mit gerade dieser Partei verbunden ist, der eben bei jeder anderen Demo wesentlich geringer wäre. ZB schon die ganze Woche vor dieser Demo war nur noch Chaos in dem Stadtteil.

Trotzdem danke für deine Antwort

Trotz was? Trotzdem die Rechtslage mit den eigenen Wünschen
nicht übereinstimmt ?

Genau so war es gemeint :wink:

Liebe Grüße,
Sue

Hallo,

also „Enspruch“ kann man gegen eine Demo nicht einlegen, da
die nicht von der Stadt genehmigt werden muss.

naja, ich wusste halt nicht, wie ich es anders nennen sollte. „Boykottieren“ ging mir ein bisschen zu weit :wink:

Das ist in der Tat sehr schwierig und kann im Einzelfall jetzt
nicht geklärt werden.
Auch wenn die Demo durch Art. 8 GG geschützt ist, können die
Grundrechte anderer, hier zumindest Art. 2 I GG (allgemeine
Handlungsfreiheit) nicht übermäßig beschränkt werdern. Daher
wäre es theoretisch möglich, bei der Stadt zu beantragen oder
ggf über eine einstweilige Anordnung zu erreichen, dass die
Stadt die Demo in dem Bereich, der hier relavant ist,
untersagt.

Ob das aber hier möglich ist, vermag ich natürlich aufgrund
der Angaben nicht zu sagen.

Wer könnte dazu denn konkrete Auskunft geben? Wer ist für solche Belange zuständig?

Übrigens danke für deine Antwort, schön zu wissen, dass es wenigstens eine theoretische Möglichkeit gäbe.

Liebe Grüße,
Sue

man kann sich doch aussuchen, ob man in einem Problembezirk
(oder einer „Problemstadt“) wohnen möchte.

LOL - ich wohne also in Problemstadt, hihi…

Ok, vielleicht
können das nicht alle, aber ich kann es und deswegen wohne ich
dort nicht. Deswegen hinkt der dauernde Vergleich sehr.

Der Vergleich hinkt kein Stück. Das kann überall passieren:

http://www.ksta.de/html/artikel/1146473999655.shtml

normalerweise dürfen Anwohner mit Ausweis rein und
raus wann sie möchten, bloß mit dem PKW gibts u.U. Probleme,
die eben hinzunehmen sind…

Es handelt sich speziell um eine Sackgasse, die nur von einer
bestimmten (gesperrten) Straße erreichbar ist (etwa 20 Häuser
mit je 6 - 8 Familien). Klar, die meisten davon können wohl
laufen, aber auch die werden beeinträchtigt dadurch, dass sie
eben auf den PKW verzichten müssen, oder nicht?

normalerweise dürfen Anwohner mit Ausweis rein und
raus wann sie möchten, bloß mit dem PKW gibts u.U. Probleme,
die eben hinzunehmen sind…

Ja sie müssen laufen, weil andere Ihr Grundrecht aus Art 8 GG wahrnehmen. Die Schranken für ein staatliches Eingreifen in Art 8 sind höher als die für ein Eingreifen in Art 2 I…

Nein, ich schrieb „wo Anwohner die Möglichkeit haben noch
anders zu ihren Wohnungen zu gelangen.“ Und von diesen
Straßen gibt es mehr als genug, aber hier geht es eben um eine
Sackgasse, die nicht mal zu Fuß anders zu erreichen ist als
über diese Straße.

Ja dann ist das nun mal so, in der Demokratie ist - wie ich schrieb - die Versammlungsfreiheit eben ein sehr hohes Gut - vorallem, wie oft gibts in Münster eine Demo?? Da gibts doch hauptsächlich sehr nette Kneipen - wie hießen die noch, Ochsenkopp, Mokambobar und so :wink:

Nein, es stört der Aufstand, der mit gerade dieser Partei
verbunden ist, der eben bei jeder anderen Demo wesentlich
geringer wäre. ZB schon die ganze Woche vor dieser Demo war
nur noch Chaos in dem Stadtteil.

Das liegt daran, dass einige Leute meinen, sie müssten andere gewaltsam an ihrem Recht aus Art 8 GG hindern. Der Staat hat nun mal die Verpflichtung diese Grundrechtsausübung zu gewährleisten…

Trotzdem danke für deine Antwort

Trotz was? Trotzdem die Rechtslage mit den eigenen Wünschen
nicht übereinstimmt ?

Genau so war es gemeint :wink:

Wusst ichs doch :wink: - aber dafür kann ich doch gar nix…

Liebe Grüße,

Auch liebe Grüße nach Münster, nettes Städchen, muss ich mal wieder hin :wink: - aber wenn keine rechte Demo ist…

ElC.