Einstehensgemeinschaft

Ich habe nach 13 Jahren den Entschluss gefasst wieder nach D`land zu kommen. Eine Bekannte (mit 18 J. Tochter im Haushalt) nahm mich vor ca. 3 Wochen auf, um meine Dinge ( Arge,Suche nach einer Wohnung, Perso)zu klären. Ich durfte mich bei ihr anmelden. Die Arge sagt nun das der Verdacht einer Einstehensgemeinschaft bestehe. Ich gab aber an das dies nur eine Übergangslösung ist, die mittlerweile auch an den Nerven zehrt, bis ich eine eigene Wohnung gefunden habe. Man sagte mir das es auch zu einer Kontrolle kommen könne. Muss ich, meine Bekannte oder ihre Tochter eine solche Person überhaupt in die Wohnung lassen. Ich bin hier zwar gemeldet, stehe aber weder im Mietvertrag noch in irgendwelchen anderen Verträgen (Strom, Wasser o.Ä.). Ich kann doch nicht einfach irgendwelche Leute durch die Wohnung führen und was hat meine Bekannte mit denen zu schaffen? Schade, ich denke das mir eine solch grosse Hilfe nicht mehr zu Teil wird.

s. vorherige Antwort