Einsteillige Verfügung - Verstoß

Schönen guten Tag!

A Ex-Freund hat mehrmals gegen die einstweilige Verfügung verstoßen. Oftmals B kontaktiert, leider häufig unbekannt! Aber manchmal auch mit Nummer. Die er leider aber ab dem 12.12.2012 änderte bzw wechselte. Aber im Oktober mit Nummer und wir haben bereits Dezember. Die einstweilige Verfügung galt ab dem 14.10.2012.
Bis zum 10.12.2012 rief er B noch an und fragte B, ob ein Zusammenkommen mit uns irgendwann noch möglich sei. B verneinte und legte ihm auf. Ab dem 15.12.2012 sah B ihn auf der anderen Straßenseite bei uns vorbeigehen…und A ging schräg gegenüber in eine Tür rein. C sah ihn am nächsten Tag mit seiner angeblich neuen Freundin.
Es ist sehr merkwürdig, es sieht nach ABSICHT aus, dass A ausgerechnet in B’s Straße jemanden hat. Zumal A nicht einmal in B’s Nähe wohnt. Bzw nicht dem gleichen Bezirk.
Was kann B dagegen tun?
B wurmt es, das er hier in B’s Straße ist.Er darf sich B ja nicht nähern. Und B’s einstweillige Verfügung galt ab dem gleichen Tag, an dem B sie gestellt hatte.
Es steht …:
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Antragstellerin nicht weiter zu belästigen. Weiterhin hat der Antragsgegner es zu unterlassen, sich dern Antragstellerin zielgerecht zu nähern, ihr körperliche Gewalt anzudorhern, zu verfolgen und mit ihr persönlichen Kontakt aufzunehmen.
Ist es pure Absicht und Provokation das er in B’s Straße sich jemanden genommen hat?Und das noch in der gleichen Woche wie A, B anrief… Und was kann B gerichtlich tun oder polizeilich erwirken?
Danke vielmals!

Wegen der Telefonanrufe können sie bei der Polizei Anzeige erstatten. Da die Annäherung an Sie nicht zielgerichtet ist, wenn er jemanden in Ihrer Straße besucht, dürfte hier ein Problem mit der Nachweisbarkeit des Verstoßes gegen die richterliche Anordnung bestehen. Aber da können sie sich bei dem gericht, das die Anordnung erlassen hat, erkundigen