Einstellen Verwaltungskosten in Einzelabrechnung

Hallo,
ich habe gelesen, in die Einzelabrechnung kann der Verwalter einer Eigentümergemeinschaft auch Kosten einstellen, die nur einen Wohnungseigentümer betreffen. Und darüber kann dann rechtskräftig beschlossen werden. Soweit das aufgrund Regelungen in der Gemeinschaftsordnung erfolgt - z. B. Kosten für Reparatur Fenster sind vom Wohnungseigentümer zu tragen zu dessen Wohnung das Fenster gehört - kann ich das nachvollziehen.

Aber wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn beispielsweise ein Wohnungseigentümer zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht. Da könnte ich mir vorstellen Aufwand für Mahnungen oder rechtliche Schritte gegen einzelnen Eigentümer, aber auch Aufwand weil außerordentliche Versammlung notwendig wird um über die weitere Vorgehensweise zu beschließen, z. B. bauliche Veränderung. Kann dieser zusätzliche (Verwaltungs-)Aufwand durch Beschluss dem einzelnen Eigentümer auferlegt werden, der das durch sein Verhalten verursacht hat?

OK, einstellen könnte der Verwalter natürlich alles, aber wäre das auch im Falle einer Beschlussanfechtung rechtens, also käme Eigentümer auch dann nicht damit durch? Hierzu habe ich leider trotz Recherche nichts gefunden.

Vielen Dank im voraus für die Bemühungen.

Robert

aber nicht verstanden. So wird das nix.

alles falsch

total falsch!

Hallo,

hab zwar versucht das so unmissverständlich wie möglich zu formulieren, ist aber anscheinend fehlgeschlagen. Auf einen Satz reduziert: Kann mehrheitlich darüber beschlossen werden, dass zusätzliche Verwaltungskosten nur auf einen Wohnungseigentümer in der Jahreseinzelabrechnung umgelegt werden?

Robert

Versuch ist aber misslungen.