Tag zusammen, wenn jemand seit zwei Jahren freiberuflich für nur eine Firma arbeitet, hat derjenige das Recht auf Einstellung bzw. auf Abfindung, wenn die Tätigkeit beendet wird? Danke für Antworten und Gruß
Tag auch!
Tag zusammen, wenn jemand :seit zwei Jahren :freiberuflich für nur eine :Firma arbeitet, hat derjenige :das Recht auf
Einstellung bzw. auf :Abfindung, wenn die Tätigkeit :beendet wird?
Nein!
Gegenfrage: Seit 2 Jahren kaufe ich meine Brötchen beim Bäcker im Nachbardorf. Muß ich den Bäcker jetzt einstellen? Oder muß ich ihm eine Abfindung zahlen, wenn ich keine Brötchen mehr mag?
Gruß
Wolfgang
Hallo,
nur eine Firma arbeitet,
Wie sieht das in Deinem Fall mit Scheinselbständigkeit aus???
habe schon mal von Fällen gehört, wo man dann Rückwirkend doch als Arbeitnehmer geführt werden musste… die Frage ist nur, ob sich das Positiv auf die Finanzen auswirkt, weil Du dann gegebenen Falls auch Nachzahlungen einkalkulieren mußt… und wenn Du wirklich Arbeitnehmer warst. Willst Du für diese Firma nach einem langen Rechtstreit der vermutlich mehr kostet als er bringt, noch arbeiten???