Einstellung der Unterhaltszahlung wegen Kündigung

Guten Tag,

Ich stehe vor folgendem Problem:
Mir wurde kurz vor Ablauf der Probezeit im Dezember gekündigt, sodass ich im Moment keine Ausbildung habe.
Ich bewerbe mich jedoch momentan für diverse Stellen zum nächsten Lehrjahr.
Jedoch ist ein Elternteil der Meinung dieUnterhaltszahlung einstellen zu können, da ich volljährig bin. Bei meinem anderen Elternteil wohne ich im Moment.
Ich kann diesen Gedankengang sicher nachvollziehen, jedoch halte ich es auch für fragwürdig, ob es nun korrekt wäre die Zahlungen einfach einzustellen, denn mir wurde gesagt, da ich volljährig sei, müsse ich mein Geld selbst verdienen und Unterhalt würde nur zugezahlt sofern ich Arbeit habe.
Ich persönlich würde jedoch bevorzugt die Ausbildungssuche angreifen, da dort eventuell auch Praktika oder der Arbeitsbeginn vor dem eigentlichen Lehrjahr eintreten könnten.

Ich wüsste also gerne, ob es legitim ist die Unterhaltszahlung in dieser spezifischen Situation einzustellen, oder wie solche Sachlagen gehandhabt werden.

Vielen Dank für sachkundige Antworten!

Hallo,

Ich finde es immer wieder Super, dass dieses Forum für Rechstauskünfte spezieller Arzt genutzt wird! Würdest du beim Anwalt anrufen könnte dich die Beantwortung dieser frage bis zu 90€ kosten!!

Nun denn:

Dein Elternteil macht, juristisch gesehen, alles richtig! Er/sie darf die Zajlung für den Zeitraum, indem du keine Ausbildung hast einstellen!

deine eltern müssen zahlen bis du die erste ausbildung beendet hast,egal ob du 18 bist oder älter.sie müssen bis zum 27 lebenjahr für dich aufkommen.weiss leider nicht wie es ist,wenn du ne ausbildung abbrichst
mfg

Iss dat ein Wirr warr …:smile:

Grundsätzlich ist es egal, ob du volljährig bist oder nicht,…um Unterhalt zugesprochen zu bekommen.

Solange, bis du die Erstausbildung abgeschlossen hast. Wenn du natürlich schon 30 bist und schon 10 Versuche unternommen hast, eine Ausbildung zu absolvieren,…na dann, denke ich,…wird auch ein Richter dir nichts mehr zugestehen.

In dem Fall mußt du einfach nur „Schaffen“ gehen. Auch in der heutigen Zeit werden immer noch ein paar Hilfsarbeiter gebraucht. Für 5,30 Euro oder vielleicht 7,50 Euro in der Stunde gibts immer was,…wo du richtig malochen kannst,…die nächsten 50 Jahre…kleiner Witz

Mach deine Ausbildung,…aber mach sie auch. Sei immer sauber angezogen, freundlich, hilfsbereit und nichts darf dir zuviel sein. Sei immer pünktlich und wenn bei Schichtende noch 10 Minuten Arbeit fertig zu machen ist,…dann mach das.

Wenn du Urlaub hast und zuhause nichts besonderes zu erledigen hast und dein Chef dich anruft und dich braucht,…fahr hin und hilf ihm.

Und schon klappt das alles .

Aber wenn der andere Elternteil seinen Anteil am Gesamtunterhalt nicht zahlen will und du dich absolut nicht mit ihm einigen kannst,…bleibt es dir wohl nicht erspart, einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen und eine Unterhaltsklage einzureichen.

hallo,
beide eltern müssen bis zum ende einer ausbildung unterhalt zahlen…bei dem teil ,wo du wohnst, erhältst du kost und wohnung,der andere teil MUSS unthalt zahlen.

viel glück

lisa

An sich ist es so, dass ich schon/erst 20 bin, und das mein erster Anlauf in Richtung einer Ausbildung war.

Auf der Arbeit habe ich mich auch immer ordentlich verhalten und war sauber und ordentlich, hab Umsatz gebracht etc.

Die Chefin hat nur anscheinend gerne wenn das Geschäft nicht lief Mitarbeiter entlassen, da bin ich nicht der erste gewesen. Nur habe ich soviel gemacht wie ich konnte und auch Abends oft noch in die Hefte der Hersteller geschaut und mir die Produkte verinnerlicht.

Es lag also nicht bei mir, und das haben mir auch Kollegen und Bekannte vorher schon gesagt, denn ich habe gute Arbeit geleistet.

Ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas verwirrt, da alle anderen sagen, dass es nicht in Ordnung wäre, einfach den Unterhalt zu entziehen.

Gibt es dazu ein Gesetz oder einen Prozess, wo man das nachlesen könnte?

Ich hab die Ausbildung ja nichtmal abgebrochen, ich hätte die bis zum Ende durchgezogen. Das ist ja das, was mich so ärgert.

Hey,
kannst du mir evtl. sagen, woher du das weißt?
Ich fänds nämlich echt gut, wenn ich das Gesetzbuch oder den Präzedenzfall rausfinden würde, nur Google ist da leider sehr sehr ungenau.

Grüße,
Anon

Tut mir leid, dazu kann ich nichts beitragen.

Hallo Anon,

die Unterhaltszahlungen dürfen erst eingestellt werden wenn Du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast.
Es ist immer blöd Krieg gegen die Eltern zu führen, jedoch in Deinem Fall berechtigt.

Liebe Grüße Break

Da das Unterhaltsrecht ein Spezialgebiet der Juristerei ist,sollte sich zu dieser Frage ein kompetenter Jurist äußern.
Andi31

Hallo,

in solchen Fällen würde ich herzlich gerne eine sachkundigere Antwort geben können als es mir möglich ist. Wirklich sachkundig beraten können müsste doch das Jugendamt, oder nicht?

Ich kenne denselben Fall aus eigener Anschauung. Da hat der Vater meines Kindes unmittelbar nach dem Abitur die Zahlung eingestellt und erst bei Studienbeginn einige Monate später wieder aufgenommen.

Vermutlich hätte man dagegen juristisch vorgehen sollen, aber wer will das schon? Es gibt immer wieder diese unglücklichen kleinen „Nahtstellen“ im Ausbildungsverlauf, so wie jetzt bei Ihnen auch.
Da fehlt dann plötzlich Geld.

Geld verschafft einfach ein wenig Freiheit. Man ist nicht auf das Wohl und Wehe anderer angewiesen. Insofern kein juristisch fundierter Rat, aber aus eigener schmerzlicher Lebenserfahrung: versuchen Sie diese gezwungenermaßen „freien“ Zeiten im Lebenslauf dazu zu nutzen, sich finanziell freizuschwimmen. Suchen Sie sich einen Job, legen Sie Geld beiseite - und dann sind Sie einem weniger wohlmeinenden Elternteil wenigstens nicht mehr so ausgeliefert. - Und ansonsten viel Erfolg bei den Bewerbungen…!

Hallo,

Grundsätzlich ist es in § 1610 BGB geregelt und das OLG Nürnberg hat entscheiden, dass der Unterhalt bei Abbruch einer Berufsausbildung keine Unterhaltspflicht besteht solange das Kind arbeitslos ist! Und was dir andere sagen muss ich an dieser Stelle als Falsch abweisen. Solange keine Bundesgericht was anderes entscheidet Gilt das Urteil des OLG als unmittelbar geltendes Recht!

Na ja,…mit 20 fängt das Leben ja erst mal an. Also jetzt, zuerst mal eine neue Ausbildungsstelle besorgen und vielleicht eine kleine Bewertung deiner Arbeit bei deiner letzten Chefin ,…erbitten.

Das ist unter Umständen ganz hilfreich bei einer neuen Bewerbung.

Und dann leg los.

Unterhalt steht dir,…denke ich als juristischer Laie ,…zu. Aber ich denke auch, du mußt ihn übers Gericht mit einem Anwalt einfordern. Einen Teil der Ausbildungsvergütung mußt du allerdings,…wenn es eine gibt,…abziehen. Und,…der andere Elternteil muß auch in der Lage sein, Unterhalt zahlen zu können.

Das heißt,…er sollte im Monat mehr als ,…sagen wir,…950,- Euro haben. Wenn nicht, hast du keine Chance auf Unterhalt.

In dem Fall würde ich mich mal mit dem Jugendamt über diese Sache unterhalten. Einen Versuch wärs wert.

auch bei Kindern über 18 muss Unterhalt gezahlt werden, allerdings müssen beide Elternteile Barunterhalt zahlen. Auch die Person bei der Sie wohnen muss dann zahlen. Sie müssen beide verklagen, einen alleine geht nicht.
Wenn Ihre Eltern Ihnen allerdings vorwerfen, Sie würden sich nicht genug um Arbeit kümmern, dann kann man sehr wohl den Unterhalt einstellen, denn ab Volljährigkeit soll jeder selber für seinen Lebensunterhalt auf kommen.
Sie müssen (ich glaube das waren mal 20 ) Bewerbungen monatlich nachweisen, sonst wird Ihnen der Richter keinen Unterhalt zusprechen werden.
Wenn bei Ihrem ehemaliger AG nach gefragt wird, warum Sie gekündigt wurden und da steht drin, dass Sie zu viele Fehltage hatten, oder die Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt haben, dann sieht das schlecht aus mit Unterhalt. Eine Kündigung vor Ablauf der Probezeit sieht immer schlecht aus.
nehmen Sie doch einen 400 Euro Job an, bis Sie eine Ausbildung anfangen, dann würde ihnen wahrscheinlich noch 200 Euro Unterhalt zugesprochen werden, je Elternteil 100 Euro. Das würde Ihren Willen zeigen, vielleicht bezahlen sie dann auch ohne zu Klagen?

Hallo,

wenn du bisher keine abgeschlossene Ausbildung hast, du unter 27 Jahre bist, hast du weiterhin Anspruch.
Allerdings wird ein Teil der Ausbildungsvergütung auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.
Solltest du arbeiten gehen, entfällt der Unterhalt, da du dann selbst verdienst.
LG

Solange du keine fertige Ausbildung hast muß bis zum 25 Lebensjahr gezahlt werden.

Hallo,
bei Ihnen ist die Situation tatsächlich spezifisch. Sie haben grundsätzlich während der Ausbildungszeit Anspruch auf Unterhalt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sofern Die Aus(Fort)bildung(en)jeweils auf der Grundausbildung basieren.
Da Sie während der Probezeit Ihren Ausbildungsplatz verloren haben, stellt sich hier die Frage aus welchen Gründen dies geschah. Haben Sie den Verlust Ihres Ausbildungsplatzes selbst verschuldet oder wurde die Ausbildung auf Grund einer Firmeninsolvenz beendet?
Sobald Sie selbst für den Arbeitsplatzverlust verantwortlich sind, erlischt auch Ihr Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Eltern.
Alles Gute

Hallo

Eltern sind grundsätzlich verpflichtet den Kindern eine Erstausbildung zu ermöglichen. Dabei sind Orientierungszeiten sowie ein Wechsel der Ausbildung möglich. Wichtig ist aber, dass eine gewisse Zielstrebigkeit vorhanden und ein fachlicher sowie sachlicher Zusammenhang gegeben ist.

In deinem Fall bemühst du dich ja um einem weiteren Ausbildung und in diesem Fall dürfte dir weiterhin Unterhalt zustehen. Wichtig ist, dass du deine Bemühungen nachweist. Da du volljährig bist, müsstest du aber im Fall einer strittigen Verhandlung selber Klage erheben.

Das Thema ist juristisch sehr komplex, da sehr häufig Einzelfallbezogen entschieden wird,

Ich habe mal einiges hier zusammengeschrieben. Gucke mal zusätzlich im Netz unter Begriffe wie

Unterhalt und Ausbildung

www.kindesunterhalt.homepage.eu

Gruss