Einstellung des Arbeitslosengeld I berechtigt?

Frau X wurde wegen Krankheit ausgesteuert und hat danach Arbeitslosengeld I beantragt, welches ihr auch genehmigt wurde.
Der MDK bestätigte auch, dass sie für mindestens 6 Monate noch arbeitsunfähig ist.
Nach einem Monat musste sie zum Amtsarzt, welcher ihr sagte, dass er eigentlich gar nicht kompetent genug dafür wäre, weil sie nur Psychaterin sei und normalerweise nur Medikamente verschreibe.
Im Gutachten stand dann, dass Frau X 3-6 Stunden arbeiten könne, aber nur stressfreie, emotionslose Jobs, welche es ja aber eigentlich nicht gibt.
So ca. einen Monat später musste Frau X dann zur Psychologin des Arbeitsamtes, welche meinte, dass sie noch Zeit bräuchte, das Gutachten von ihr war aber auf ein halbes Jahr beschränkt.
Jetzt nach sieben Monaten, wurde Frau X bei einem Gespräch mit ihrem Sachbearbeiter, dazu gezwungen, etwas zu unterschreiben, dass sie wieder zur Verfügung stehe. Er meinte, entweder sie unterschreibt das jetzt oder ihr Arbeitslosengeld wird eingestellt.
Da sie dieser Situation nicht gewachsen war und Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern ist, habe sie dies auch unterschrieben, obwohl sie noch nicht gesund ist und ihre Hausärztin und Psychologin ihr dies auch bestätigten.
Danach habe sie dann wieder ordnungsgemäß ihren Krankenschein abgegeben und das Arbeitslosengeld wurde prompt eingestellt.
In 2 Wochen soll auch ihre medizininsche Reha von der zuständigen Rentenversicherung beginnen
Ist dies denn von der Agentur für Arbeit rechtmäßig?

Mit freundlichen Grüßen
Anja R.

Hallo, leider kann ich dazu nichts sagen.Ich bin ausgesteuert worden, habe auch Arbeitslosengeld beantragt.Aber gleichzeitig auch Erwerbsminderungsrente.Hatte dann das Glück, dass sie sofort bewilligt wurde und ich das A.Geld nicht in Anspruch nehmen mußte. Für mich ist das auch alles Neuland gewesen, hat mich alles sehr verwirrt.Am Besten, man sucht sich Hilfe.Man kann das ja alles nicht wissen. Und die Ämter machen sonst mit einem was sie wollen.
Gruß Marion

Ja Hilfe schön und gut, nur von wem?
Selbst ein Anwalt war damit schon überfordert. Und Rente ist ja auch beantragt, aber trotzdem stellen die sich quer, Aber wenn ich den §125 SGB richtig verstanden habe, dann steht ihr das schon zu, bis die RV sich ausgemerzt hat.
SIe würde ja auch weiterhin Arbeitslosengeld I bekommen, wenn sie sich gesund schreiben würde. Nur das kann sie einfach noch nicht. Außerdem hat sie ja eigentlich noch ihren Job, aber wenn sie sie jetzt drängen Arbeitslosengeld II zu beantragen, dann verliert sie selbst den.