Hallo,
angenommen die A nwältin A eines bisher unterhalts v erpflichteten V (der auch immer pünktlich und regelmäßg bezahlt) schreibt der Unterhalts b erechtigten B, dass die Unterhaltspflicht auf Grund des neuen Unterhaltsrechtes wegfällt.
Da die Unterhaltsberechtigte aber AlG-2 bezieht, prüft der Leistungsträger die Unterhaltspflicht.
Sollte sich nun herausstellen, dass die Anwältin sich irrte und V doch unterhaltspflichtig ist…
Frage 1: Hat V eine Strafe/OWi zu erwarten/begangen?
Frage 2: Muss er die Nachzahlungen leisten, oder hat er in so einem Fall eine Art „Regressanspruch“ für die „verpassten“ Zahlungen, weil ihn die Anwältin falsch beraten hat?
ms
