Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

Guten Tag !

Ich befinde mich inmitten einer Verbraucher-Insolvenz und wurde nun darüber informiert, dass das Verfahren mangels Masse eingestellt werden soll.
Es haben von 32 Gläubigern gerade mal 4!!! ihren Anspruch geltend gemacht.

Nun meine Frage an Sie:

Können nun die Gläubiger, welche ihren Anspruch nicht geltend gemacht haben, nach Einstellung des Verfahrens munter weiter pfänden und klagen ? Oder haben sie durch ihren Verzicht ihren Anspruch verwirkt ?

Für eine verständliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar ! Danke !

MfG Lumpi

Hallo,
nein, die Gläubiger, welche versäumt haben innerhalb der Fristen von Insolvenzverwalter und Amtsgericht Ihre Forderungen anzumelden, haben keine Möglichkeit die Forderungen mehr beizutreiben.Sollten die Gläubiger dies jedoch weiter versuchen, dann verweisen Sie auf diesen Passus.

Mit freundlichen Grüssen

Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort !

Einen schönen Sonntag noch .

MfG,Lumpi