Guten Tag !
Ich befinde mich inmitten einer Verbraucher-Insolvenz und wurde nun darüber informiert, dass das Verfahren mangels Masse eingestellt werden soll.
Es haben von 32 Gläubigern gerade mal 4!!! ihren Anspruch geltend gemacht.
Nun meine Frage an Sie:
Können nun die Gläubiger, welche ihren Anspruch nicht geltend gemacht haben, nach Einstellung des Verfahrens munter weiter pfänden und klagen ? Oder haben sie durch ihren Verzicht ihren Anspruch verwirkt ?
Für eine verständliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar ! Danke !
MfG Lumpi