Einstellung des krankengeld

hallo erstmal ,

habe folgende frage , einem freund wurde das krankengeld wurde nach einem mdk gutachten eingestellt. da während der krankengeld zeit der befristeten arbeitsvertrag auslief , meinte der gutachter , er könnte zwar nicht in dem beruf arbeiten , aber er könnte zb 3 stunden an der pforte sitzen. drei tage später bekam er dann post von der KK in der stand das zahlung eingestellt wird . in dem schreiben steht erstmal drin das nicht zum 07 .02 2011 die zahlung eingestellt wird , sondern zum 07.02.2010 das ist schonmal definitiv nicht richtig. in der gesamten krankengeld zeit nach arbeitsunfall ( widerspruch bei bg läuft ), war er aber auch wegen anderer krankheiten in behandlung bei anderen ärzten , ließ aber keine krankmeldung ausstellen , da er ja schon krank geschrieben war.
jetzt hat kollege hier im netz halt viel gelesen um sich auf den widerspruch vorzubereiten und las davon , das das bundesversicherungsamt am 12.11. 2010 ein rundschreiben schickte , in dem es um fehler bei der beendigung von krankengeld zahlungen geht.

  1. das ist die erste frage im grunde , wie weiß er , abgesehen vom falschen datum in dem schreiben , ob die kasse einen fehler machte ?
  2. er hat persönlich bei der KK vorgesprochen um das gutachten des MDK zu bekommen , dort sagte man ihm , das sie ihm das nicht geben dürfen , ist das richtig ? wie soll er denn seinen widerspruch begründen , wenn er nicht weiß , was der arzt vom MDK geschrieben hat, der hat ihn 5 minuten gesehen und nur seine verletzte hand begutachtet.
  3. in dem rundschreiben des BVA steht , das das krankengeld weitergezahlt werden muss bis zum bestandskräftigen abschluss des widerspruchsverfahrens , sonst hat er überall gelesen , das der widerspruch keine aufschiebende wirkung hat , was ist richtig ?
    er ist von der handchirurgie , weiterhin krankgeschrieben und jetzt auch von seiner hausärztin .
    hoffe, das ihm jemand rat geben kann ohne das er einen anwalt einschalten muss

lg ophelia29

Hallo,

[…]

  1. das ist die erste frage im grunde , wie weiß er ,
    abgesehen vom falschen datum in dem schreiben , ob die kasse
    einen fehler machte ?

Fehler eines Bescheides werden im Widerspruchsverfahren geprüft, dafür ist es da. Wenn man einen Fehler vermutet, sollte man innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Zudem sollte man sich bei komplizierteren Fällen, die man nicht selbst lösen kann, Rat bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder bei rechtsberatenden Stellen von Verbänden suchen, die sich mit der Materie auskennen. Diese helfen schon gegen geringe Beratungs- bzw. Beitrittsgebühren.

  1. er hat persönlich bei der KK vorgesprochen um das
    gutachten des MDK zu bekommen , dort sagte man ihm , das sie
    ihm das nicht geben dürfen , ist das richtig ? wie soll er
    denn seinen widerspruch begründen , wenn er nicht weiß , was
    der arzt vom MDK geschrieben hat, der hat ihn 5 minuten
    gesehen und nur seine verletzte hand begutachtet.

Ein Anwalt oder befugter Verbandsvertreter kann sich nach Erhebung des Widerspruchs die Akte zur Einsicht zusenden lassen. Den Widerspruch kann und muss man nach der Einlegung begründen. Wichtig ist erstmal, dass er fristgerecht eingelegt ist, damit der möglicherweise falsche Bescheid nicht rechtskräftig wird. Falls die Frist bald abläuft, kann man den Widerspruch auch selbst einlegen und dann die Sache an einen Anwalt/Verbandsperson weitergeben.

gute Besserung
Cosis

Sorry, aber…

ist, damit der möglicherweise falsche Bescheid nicht
rechtskräftig wird. Falls die Frist bald abläuft, kann man

Ein Bescheid wird bestands kräftig (hier gehts um die formelle Bestandskraft, die Unanfechtbarkeit),
ein Urteil oder Beschluss wird rechtskräftig.

Man hat es mir drei Jahre lang eingetrichtert, von daher sträuben sich mir die Nackenhaare, wenn ich lese das Bescheide rechtskräftig werden.

Greetz
S_E

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