hallo erstmal ,
habe folgende frage , einem freund wurde das krankengeld wurde nach einem mdk gutachten eingestellt. da während der krankengeld zeit der befristeten arbeitsvertrag auslief , meinte der gutachter , er könnte zwar nicht in dem beruf arbeiten , aber er könnte zb 3 stunden an der pforte sitzen. drei tage später bekam er dann post von der KK in der stand das zahlung eingestellt wird . in dem schreiben steht erstmal drin das nicht zum 07 .02 2011 die zahlung eingestellt wird , sondern zum 07.02.2010 das ist schonmal definitiv nicht richtig. in der gesamten krankengeld zeit nach arbeitsunfall ( widerspruch bei bg läuft ), war er aber auch wegen anderer krankheiten in behandlung bei anderen ärzten , ließ aber keine krankmeldung ausstellen , da er ja schon krank geschrieben war.
jetzt hat kollege hier im netz halt viel gelesen um sich auf den widerspruch vorzubereiten und las davon , das das bundesversicherungsamt am 12.11. 2010 ein rundschreiben schickte , in dem es um fehler bei der beendigung von krankengeld zahlungen geht.
- das ist die erste frage im grunde , wie weiß er , abgesehen vom falschen datum in dem schreiben , ob die kasse einen fehler machte ?
- er hat persönlich bei der KK vorgesprochen um das gutachten des MDK zu bekommen , dort sagte man ihm , das sie ihm das nicht geben dürfen , ist das richtig ? wie soll er denn seinen widerspruch begründen , wenn er nicht weiß , was der arzt vom MDK geschrieben hat, der hat ihn 5 minuten gesehen und nur seine verletzte hand begutachtet.
- in dem rundschreiben des BVA steht , das das krankengeld weitergezahlt werden muss bis zum bestandskräftigen abschluss des widerspruchsverfahrens , sonst hat er überall gelesen , das der widerspruch keine aufschiebende wirkung hat , was ist richtig ?
er ist von der handchirurgie , weiterhin krankgeschrieben und jetzt auch von seiner hausärztin .
hoffe, das ihm jemand rat geben kann ohne das er einen anwalt einschalten muss
lg ophelia29