Haben wir einen Fehler gemacht?
Kann es sein, dass bei Beantragung einer EU-Rente das Krankengeld ab sofort nicht mehr gezahlt wird?
Ich bin sehr verunsichert und es wäre schön, wenn sich jemand mit der Thematik auskennen würde.
Vielen Dank
Sun
Haben wir einen Fehler gemacht?
Kann es sein, dass bei Beantragung einer EU-Rente das Krankengeld ab sofort nicht mehr gezahlt wird?
Ich bin sehr verunsichert und es wäre schön, wenn sich jemand mit der Thematik auskennen würde.
Vielen Dank
Sun
Hallo,
einen Fehler hast Du schon gemacht, allerdings nur, weil du die FAQ. 1129 nicht beachtet hast.
Zur Frage - das Krankengeld wird ggf. erst nach Bewilligung der Rente (Mitteilung an die Kasse) eingestellt, nicht schon bei der Beantragung der Rente.
Gruss
Czauderna
Und wenn die Rente sehr viel geringer ausfällt als das Krankengeld?
Und wenn die Rente sehr viel geringer ausfällt als das
Krankengeld?
Hallo,
der Erstattungsanspruch der Krankenkasse geht nur bis zur Rentenhöhe, d.h. das darüber hinausgehende Krankengeld (Differenz zwischen Rente und Krankengeld), welches bis Eingang der Rentenmitteilung bereits ausgezahlt wurde, verbleibt beim Versicherten.
Gruss
Czauderna