Hallo zusammen,
ich bin Existenzgründer, seit 2 Jahren nur mit einem Auftraggeber.
Zahle in die PKV , in die private Rente und den Minimalbeitrag in die gesetzliche Rente.
Ich plane eine stundenweise eine Arbeitskraft einzustellen, die für mich Korrektur lesen soll.
(Lohnaufwand ca. 600 EUR)
Ich habe gelesen, dass mich das vor dem Verdacht der Scheinselbständigkeit schützen soll.
Ist das richtig?
Hallo,
(Lohnaufwand ca. 600 EUR)
Ein Mitarbeiter, für den GRV-Beiträge geleistet werden, beseitigt den Verdacht oder den Zustand der Scheinselbstständigkeit. Das bedeutet aber, derjenige muß auf Steuerkarte arbeiten, Honorartätigkeit reicht nicht.
Gruß
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
vielen Dank für die Antwort,
die Person die die Arbeit machen soll, wäre allerdings eine Angestellte im Ruhestand, (67 Jahre).
Ist die Aussage dann immer noch richtig?
Danke
TOM
Nein, das ist so wie Sie es schreiben falsch.
Die Scheinselbständigkeit und Rentenversicherungspflicht sind 2 paar Schuhe.
Über das Statusfestellungsverfahren des Deutschen Rentenversicherungs Bund kann Ihnen durchaus auch mit nur einem dauerhaften Auftraggeber die Selbständigkeit anerkannt werden.
Hierzu benötigen Sie eine eigene Preisfindung, Sie unterstehen nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers, haben eine eigene Homepage, … kurz gesagt: Sie treten den Nachweis an hierdurch unternehmerisch zu handeln.
Was Sie wohl meinen ist die gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Auch wenn der Rentenversicherungsträger die Selbständigkeit anerkennt (also wenn Sie nicht scheinselbständig sind), heißt das noch lange nicht, daß Sie von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind.
Gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind Sie in der Regel, wenn Sie dauerhaft für einen Auftraggeber tätig sind und ca. 5/6 Ihrer Einnahmen von diesem stammen UND wenn Sie keinen Arbeitnehmer beschäftigen, der weniger als 400 Euro verdient und in keinem verwandschaftlichem Verhältnis zu Ihnen steht.
Zur Interpretation kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, daß der DRV alles in der Hinsicht interpretiert, so daß Sie letztendlich rentenversicherungspflichig sind.
Dauerhaft ist z.B. für den DRV 2 Monate (!) und falls Sie gedenken Ihre Frau für 401 Euro einzustellen, werden Sie ebenfalls eine unliebsame Überraschung erleben. 
Grüße
CE
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@CE: Nicht falsch verstehen, ich plane nicht MEINE Frau einzustellen, sondern eine FREMDE Arbeitskraft für 600 EUR, diese ist allerdings schon, wie bereits geschrieben, 67 Jahre alt.
Das müsste doch so OK sein?
falls das Statusfeststellungsverfahren des Deutschen Rentenversicherungs Bund ergibt, daß Sie selbständig sind (wie gesagt kommt es hier darauf an, daß Sie unternehmerisches Handeln nachweisen), dann dürften Sie nach derzeitiger (!) Gesetzeslage von der Rentenversicherungspflicht befreit werden.
Allerdings sollten Sie sich zu gegebener Zeit noch einmal informieren.
Der Staat braucht Beitragszahler… Gesetze kann man ändern. 
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