Eigentlich handelt es sich um eine spezielle Frage, ich hoffe hier jemand mit juristischem Wissen zu finden, der sie beantworten kann:
Angenommen, jemand wurde für das inhaltlich gleiche Vergehen an unterschiedlichen Personen zweimal angezeigt (Geschädigter 1 etwas mehr als ein Jahr früher als Geschädigter 2), wieso kann es dann sein, dass der Angeklagte nur EINEN Prozess bekommt und das Verfahren zum Geschädigten 2 eingestellt wird? Die müssten doch mindestens zusammengelegt werden?
Die müssten doch mindestens zusammengelegt werden?
Jein. Erstens die Schwere der Tat ist wichtig und dann kommt ggf. Mathematik mit ins Spiel.
Straftat 1= 3 Jahre Haft
Straftat 2= 1 Jahr Haft extra.
Nun können diese zusammengelegt werden und es wird ein „Mittelwert“ gebildet. ERGO 2 Jahre Haft.
Wird Straftat 2 jedoch nicht beachtet, gibt es 3 Jahre voll.
das ist einfach eine Frage der Prozessökonomie und der Strafzumessung. Wenn zu erwarten steht, dass eine der beiden Taten aufgrund der für die andere Tat zu erwartende Strafe nicht mehr ins Gewicht fallen wird, wird man sie nicht weiter verfolgen. Denn wir addieren in Deutschland nicht einfach Strafen, sondern bilden Gesamtstrafen. Und wenn ich 10 Jahre für die eine Tat und 1 Jahr für die andere Tat erwarte, dann werden daraus nicht 11 Jahre, sondern wird es bei den zehn Jahren bleiben. Dann kann ich mir also den Aufstand des Verfahrens für die Geschichte mit dem einen Jahr sparen. Anders, wenn es um zwei und ein Jahr gehen würde, da käme man dann vielleicht eher auf 2,5 Jahre.
Bei Massendelikten sucht man sich oft auch exemplarisch ein paar besonders dreiste bzw. besonders gut, einfach und schnell nachweisbare Geschichten raus, die dann zusammen für eine angemessene Strafe ausreichen, und lässt dann den Kleinkram weg, der ohnehin nicht mehr ins Gewicht fallen wird.
Abgesehen von diesen Überlegungen gibt es natürlich noch diverse weitere Einstellungsmöglichkeiten, die im ein oder anderen Falle dazu führen, dass einzelne Delikte aus bestimmten Gründen nicht weiter verfolgt werden.
Straftat 1= 3 Jahre Haft
Straftat 2= 1 Jahr Haft extra.
Nun können diese zusammengelegt werden und es wird ein
„Mittelwert“ gebildet. ERGO 2 Jahre Haft.
Wird Straftat 2 jedoch nicht beachtet, gibt es 3 Jahre voll.
Oh ja, wenn ich also einen richtig dicken Bock geschossen habe, mache ich schnell noch eine winzige Straftat hinterher, damit die mit verhandelt werden und die Gesamtstrafe nach unten drücken kann.