Einstellung in den Polizeidienst trotz Hörgerät?

Hallo zusammen,
mir stellt sich folgende Frage:
Sehhilfen sind bei der Einstellung zulässig Hörhilfen auch bei minimaler Hörstörung jedoch nicht. Auch wenn das ziemlich weit her geholt klingt, fällt das nicht schon fast unter Diskreminierung???

Auch wenn das ziemlich weit
her geholt klingt, fällt das nicht schon fast unter
Diskreminierung???

In meinen Augen NEIN! Jeder Beruf hat nunmal seine Auswahlkriterien. Und wenn Du Dir mal die Voraussetzungen für die Polizeidiensttauglichkeit anschaust ([http://www.berlin.de/imperia/md/content/polizei/wir-…](http://www.berlin.de/imperia/md/content/polizei/wir-ueber-uns/zse/berufsinfos/hinweise_zur_polizeidiensttauglichkeit augen.pdf?start&ts=1303995812&file=hinweise_zur_polizeidiensttauglichkeit augen.pdf)) müssten sich ja ziemlich viele diskriminiert fühlen.
Es reicht doch wahrlich, wenn man als Polizeibeamter im Laufe seines Dienstes an einer solchen Krankheit erkrankt und deshalb nicht unbedingt gleich gefeuert wird (Beamter auf Lebenszeit). Warum soll die Polizei dann Leute einstellen, die von Vornherein diverse Probleme haben?

Gruß
Thomas

Hallo,
Diskriminierung ist das mit Sicherheit nicht.
Wer Dachdecker werden will, darf auch nicht „ein bißchen“ Höhenangst haben…

Dachsgruß

Also deine Frage ist nun, ob es diskriminierend ist, wenn Personen mit Hörgerät nicht bei der Polizei eingestellt werden??
Ich versuche mal, das rein fachlich zu sehen.
Laut Art. 3 III Grundgesetz darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Außerdem hat jeder (Deutsche) gem. Art. 12 I GG das Recht, seinen Ausbildungsplatz frei zu wählen.
Dieses Recht einzuschränken setzt entsprechende Grundrechtsschranken voraus.
Ohne hier weit ausholen zu wollen: Jeder Beruf setzt bestimmte Anforderungen an den jeweiligen Menschen. Diese müssen natürlich nachvollziehbar und dürfen nicht willkürlich gesetzt sein (z.B. „Ich mag nur Frauen mit blonden Haaren einstellen.“).
Offenbar hat das Bundesland, in dem du dich beworben hast, erkannt, dass Menschen mit Hörgerät nicht die Mindestanforderungen an die körperliche Leistungskraft erfüllen, die an den Beruf des Polizisten gestellt werden. Damit sieht sich das Land im Recht, solche Personen vom Polizeiberuf auszuschließen.

Dir steht es natürlich frei, dagegen zu klagen. Dabei sollte dich dann ein Rechtsanwalt beraten.

Sg Hr!

Ihre Bedenken in Ehren, aber die Forderung nach der körperlichen Eignung ist zum Zeitpunkt der Einstellung enorm hoch. Allein schon Übergewicht ist ein Ausschlußgrund, genauso wie das Brillen tragen, wenn andere geeignete Bewerber zur Verfügung stehen usw.
Wie Sie feststellen können, ist diese Eignung im Polizeidienst nach der sogenannten Definitvstellung* „Unkündbarkeit“ nicht mehr ganz so relevant(= geschützte Werkstätte). Daher gibt es viele PolizistInen in allen Altersstufen nach der * mit allerlei zivilen gesundheitlichen Erscheinungsformen (Übergewicht usw.)

Ob man das als Diskriminierung auffassen kann, ist subjektiv gesehen vielleicht zu bejahen aber objektiv gesehen und bei entsprechend begründeter Anwendung nicht beweisbar und anzunehmen, daher auch nicht relevant.

Bei den Aufnahmen in den Polizeidienst gibt es aber auch immer wieder sogenannte „Schiebungen“, ob mit oder ohne Handicaps. Es liegt hier die Frage des Beweises an. Vorkommen tun diese Dinge überall und im Fall der schlüssigen Beweisführung wäre es ein Amtsmißbrauch durch den Entscheidungsträger.
Freunderlwirtschaft ist aber auch nirgends und daher auch in diesem Bereich nicht auszuschließen (Interventionen politischer Natur etc.)

De facto werden Sie mit einem Hörproblem sofern es bei der amtsärztlichen Untersuchung auffällig ist, keine Chance haben.

hallo postep,

sei mir nicht boese, aber wie du selber sagt: das ist sehr weit hergeho@t. der polizeidienst stellt bestimmte anforderung. sonst waere es ja auch diskriminierungen, dass einbeinige nicht zur polizei duerfe.

gruess

Hallo postep, ich glaube nicht, dass es diskriminierend ist. Eine minimale Sehschwäche ist im alltäglichen Leben nicht bemerkbar. Man kommt auch ohne Brille gut zurecht. Nur Autofahren darf man halt nicht. Dazu muss man auch bei geringer Sehschwäche eine Brille tragen. Mit einer eingeschränkten Hörfähigkeit stelle ich mir mein Arbeiten ungleich schwieriger vor. Mein Beruf lebt tatsächlich vom Reden mit anderen Menschen und da muss man ganz genau hinhören können. Ich weiß von einem Freund, der ein Hörgerät hat, dass man auch mit technischen Hilfsmitteln die Hörfähigkeit nicht mehr richtig hinbekommt. Man kann das nicht mehr gänzlich ausgleichen. Das wird wohl auch der Grund sein, warum man mit eingeschränkter Hörfähigkeit nicht zur Polizei darf. Tut mir leid, vor allem, wenn es großer Wunsch von Dir war, zur Polizei zu gehen. Ich kann Dir nur empfehlen, einen Brief mit dieser Frage an Dein Innenministerium Deines Bundeslandes zu stellen. Man wird ganz sicher antworten und muss natürlich auch eine gescheite Begründung angeben können, sonst wäre es tatsächlich eine Diskriminierung.

Hallo und Guten Tag
Diskriminierung ist relativ und da Polizei Ländersache ist kann jedes Land für sich festlegen und auch nach Einzelfall entscheiden wen sie einstellen und wenn nicht.
Also ich kenne keinen Fall der ein Recht auf Einstellung zum Polizeidienst bekam oder richterlich zugesprochen wurde. Wenn schon an solchen kleinen Dinge gezweifelt wird wo ist den dann das Vertrauen Bewerbe Dienstherr.
Also nach was anderem umsehen es wurden schon bewerbe abgelehnt die begeistre von dem Job waren, aber nur weil sie einen Tag zu spät geboren waren.
Wenn doch der Rechtsweg beschritten werden soll dann ab zum Anwalt… Aber nach meiner Meinung keine große …obwohl es auch andere Beisp. gab das waren aber sogenannte Seiteneinsteiger und keine Neueinstellungen…
OK mehr kann ich dazu nicht sagen
Tschüss…

Wenn ich überlege, daß ein polizist im falle eines falles mein leben schützen soll und er das vielleicht nicht richtig kann, weil er zufällig ein polizist mit seh- oder hörstörung oder mit einer anderen behinderung ist, sage ich dir ganz ehrlich:
In einer solch wichtigen position ist es wichtig, daß alles 100%ig funktioniert.

Der preis des einzelnen wäre zu hoch, wenn er mit dem leben oder einer schweren verletzung bezahlen müßte, nur weil aus nicht-diskriminierungsgründen ein polizist auf die strase gelassen wurde, der körperlich nicht voll tauglich ist.

Im übrigen finde ich die meisten diskriminierungsdebatten ziemlich daneben. Man sollte sich mehr an die notwendigen anforderungen und die realität halten.

Liebe grüße

karsti

Hallo postep,

die relativ hohen Einstellungsvorausetzungen, die die Polizei verlangt, sind sachlich begründet mit den hohen Anforderungen, die der Beruf an die Beamten stellt.
Dabei sind nicht nur der aktuelle Leistungsstand zu berücksichtigen, sondern es wird auch eine Prognose weit in die Zukunft gestellt, denn das Land will natürlich möglichst bis zum Pensionsalter über einen voll einsetzbaren Beamten verfügen.
Das Land bindet den Beamten schließlich frühzeitig durch die lebenslängliche Anstellung an sich.
Da will man das Risiko möglichst gering halten und nimmt nur diejenigen, die körperlich und geistig den fittesten Eindruck machen.
Ablehnung weniger geeigneter Bewerber hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern darauf hat der Steuerzahler einen begründeten Anspruch. Von seinen Steuergeldern sollen schließlich aktive Beamte und keine Frühpensionäre bezahlt werden.

Du siehst, die hohen Einstellungsvoraussetzungen machen Sinn.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Ein klares „Nein“. Jeder Arbeitgeber gibt bestimmte Konditionen vor, die ein Bewerber erfüllen muss, um eingestellt zu werden. Ein Polizeibeamter muss geistig und körperlich fit sein, um seinen Beruf ausfüllen zu können. Irgendwelche Grenzen bzw. Mindestanforderungen müssen dort erfüllt werden.
Man lässt mich ja auch nicht an den olympischen Spielen teilnehmen, nur weil ich nicht so fit wie diese Sportler bin.

mfg.
W.

Hallo
Endlich komme ich dazu,Deine Frage zu beantworten.
Nein,das ist keine Diskriminierung.Bei uns in der Schweiz können Höhrgerätebesitzer keinen Polizeidienst machen.weil man sich auf das Gehör total verlassen muss,ein gutes Gehör ist das A und O.
Wenn ein Brillenträger in Dienst will,muss er einen speziellen Höhrtest machen,wenn er da aber durchfällt,kann er den Polizeidienst vergessen.
Ich hoffe,mit dieser Antwort gedient zu haben.
Ansonsten,fragen.

Gruss
Franziska

Hallo,

früher war es (zumindest in Baden-Württemberg) so, dass bei der Einstellung weder Brille noch Hörgeräte erlaubt warn. Jetzt ist es so, dass man mit Brille 100 Prozent Sehkraft haben muss. Bei Hörgerät habe ich keine Ahnung über die Regelung.
Der Polizeiarzt muss bei der Einstellung entscheiden, ob der Beamte bis zur Pensionierung voraussichtlich gesund bleibt. Das ist natürlich sehr schwer, weil er teils 40 Jahre im Voraus beurteilen muss. Ich weiß, dass keiner eingestellt wird, wenn er Probleme mit den Knochen hat oder z.B. der Purinstoffwechsel nicht passt, sodass er im Moment noch absolut gesund ist, aber vielleicht in 30 Jahren Gicht bekommen könnte.
Ich kann mir vorstellen, dass der Arzt bei einem Hörgeräteträger sagt, dass sich der Hörschaden voraussichtlich verschlechtert und ihn daher nicht einstellt oder eben doch grünes Licht gibt, wenndie Hörkraft mit Gerät bei 100% ist und sie sich ziemlich sicher nicht verschlechtern wird in den nächsten Jahrzehnten. Ich denke nicht, dass man von Dikriminierung sprechen kann.
Ansonsten kann ich nicht weiterhelfen, aber vielleicht ein Einstellungsberater bei der Polizei.

Gruß, Gerald

Hallo postep

Leider kann ich dir in diesem Bezug nicht weiterhelfen, aber für mich klingt das schon diskriminierend.

lg LightningSoul

Vielleicht sprechen Sie zu dem Thema einfach mal beim Behindertenbeauftragten Ihres Landes vor?

Hallo postep

ich kann leider erst jetzt antworten

mir stellt sich folgende Frage:
Sehhilfen sind bei der Einstellung zulässig Hörhilfen auch bei
minimaler Hörstörung jedoch nicht. Auch wenn das ziemlich weit
her geholt klingt, fällt das nicht schon fast unter
Diskreminierung???

Nein, hier hat der Gesetzgeber den Gestaltungsspielraum für die Länder in soweit geschaffen, als dass die Bundesländer als Dienstherren „ihrer“ Polizisten besondere, an den Erfordernissen des Berufes ausgerichtete Anforderungsprofile erstellen können. So können Polizeiaspiranten wegen körperlicher oder geistiger Nachteile nicht als Polizeivollzugsbeamter tätig sein. Hier greift auch nicht das von Dir angeführte Antidiskriminierungsgesetz, denn innerhalb des Anforderungsrahmens für den Polizeidienst, welcher eine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie uneingeschränkte Dienstfähigkeit vorschreiben, sind die ausgewählten Aspiranten gleich.

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken :smile:

Grüße

Daniel

Hallo!

Ich kann darauf nicht antworten, da es sich eher um eine Einleitung zu einer Diskussion handelt, als um eine Sachfrage. Das Ergebnis fänd ich interessant.

Tut mir leid, aber diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

MfG