Einstellung ohne Zustimmung des Betriebsrates

Moin,

Folgender Sachverhalt:

In der Firma wurde eine Stelle als Abteilungsleiter frei.
Diese Stelle wurde intern Ausgeschrieben.

Der AG hat den BR über die freie neu zu besetzende Stelle informiert ebenso über die interne Ausschreibung.

Nun hat der BR erfahren, dass der AG den BR-Vorsitzenden (der dem AG immer innerhalb der BR-Entscheidungen in seiner Arbeit behindert hatte) in diese Position eingesetzt hat.
Der BR-Vorsitzende hatte sich auf diese Position beworben ebenfalls mehrere Gruppenleiter.

Auch hat der BR-Vorsitzende schon an einer Gruppenleitersitzung als Abteilungsleiter teilgenommen, was bedeutet, dass er durch den AG eingestellt worden ist und seine Arbeit aufgenommen hat.

Der BR wurde nicht über die personelle Entscheidung des AG informiert, obwohl das im §99 Betriebsverfassungsgesetz vorgeschrieben ist.
Auch wurde dem BR keine Bewerbungsunterlagen vorgelegt.

Der BR wurde defakto regelrecht bei der Entscheidung übergangen.

Nun zu der Frage:

Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Rede, dass der BR bei einer Einstellung ohne Zustimmung des BR gerichtlich die Rücknahme der personellen Entscheidung verlangen kann… §101

Welche Möglichkeiten hat der BR, wenn er nicht informiert worden ist und daher nicht zustimmen bzw. ablehnen konnte?

Für Antworten wäre ich Dankbar
Viele Grüße
Nightfly

Hallo,
das ist ja ein verzwickte Sache. Hat denn Eurer BR-Vorsitzender nichts dem Gremium gesagt?. Das klingt doch nach Mauschelei. Ich würde den Vorsitzenden mal ansprechen. Natürlich könnt ihr anwaltlich dagegen vorgehen, oder ihr wendet euch an eure Gewerkschaft.
Viele Grüße
bellabruno

Hallo Bellabruno,

der BR-Vorsitzende hat nur im Gremium gesagt, dass er sich ebenfalls auf die freie Stelle beworben hat.

viele Grüße
Nightfly

Hallo Nightfly,

ich denke das eine Chance besteht über einen Formfehler Widerspruch einzulegen. Es müssen ja bestimmte Vorraussetzungen eingehalten werden wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden bzw. neuen Stellen ausgeschrieben werden. Soviel ich weis muß auch der BR in informiert werden und die Stelle eine bestimmte Zeit öffentlich ausgehängt werden.

Macht Euch am besten mal bei der Gewerkschaft schlau die sind da echt fit. Mach ich auch meist in solchen Situationen. Es gibt bestimmt einen Ansprechpartner für Eure Firma.

Kann Euch leider hier nicht so sehr weiterhelfen.
Jedoch haben mir die Ansprechpartner bei der Gewerkschaft häufig gute Ratschläge geben können.

Viele Grüße

Hallo,
in dem Fall ist es keine Einstellung, sondern eine Versetzung. Dem müsste der BR allerdings auch zustimmen. Wie ist denn Euer Verhältnis zum Vorsitzenden. Versteht ihr euch nicht? Ich würde ihn ansprechen und dem ganzen dann zustimmen. Schließlich wollt ihr ja noch ein paar Jahre zusammenarbeiten. Wenn ihr jetzt dagegen vorgeht, ist doch gleich ein Riss im Gremium. Bei der Perso würde ich allerdings darauf bestehen, dass bei neuen anstehenden Versetzungen oder Einstellungen der BR sein Mitspracherecht wahrnehmen möchte.
Gruß
Bellabruno

Hallo,

der BR hat nun unverzüglich zu reagieren, da ihm die Sache Bekannt ist.
Wenn der BRV keine Sitzung einberuft, müssen die anderen BRM unter Verweis auf § 29 Abs. 3 die einberufung einer Sitzung verlangen. Dazu müssen auch die Tagesordnungspunkte benannt werden. Dies könnte sein:
„Beschluß gem. § 99 über Stellenbesetzung xy“

Außerdem würde ich bei einem solchen BRV auch gleich noch auf die TO der selben Sitzung setzen:
„Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden“
und
„Neuwahl des Betriebsratsvorsitzenden“.

Ist das Quorum des § 29 erfüllt (1/4 der Mitglieder), kann die sitzung mit diesen Tagesordnungspunkten erzwungen werden oder betreffend dem BRV, falls er die sitzung nicht einberuft, ein Amtsenthebungsverfahren gem. § 23 Abs. 1 eingeleitet werden.

&Tschüß
Wolfgang

Ich würde schnellstens beim Arbeitsgericht Klage einreichen.

Tut mir leid kann ich leider nicht beantworten, bin schon zu lange mit der materie nicht mehr vertraut.

Hallo Wolfgang

da der BR am 08. (also in 4 Tagen) seine ordentliche Sizung hat, denke ich mal, dass dies auf die TOP gesetzt wird.

Nun eine andere Frage:

Ist es möglich,im Anschluss an die ordentliche Sitzung eine Sondersitzung zu beantragen?
Da an diesem Tag alle BR-Mitglieder anwesend sind, könnte man im Anschluss der ordentlichen Sizung eine Sondersitzung abhalten.

Oder muss dafür der BR neu eingeladen werden und die TOP schriftlich fesgehalten werden?

vielen Dank und Grüße
Nightfly

In der Firma wurde eine Stelle als Abteilungsleiter frei.
Diese Stelle wurde intern Ausgeschrieben.

Der AG hat den BR über die freie neu zu besetzende Stelle
informiert ebenso über die interne Ausschreibung.

Nun hat der BR erfahren, dass der AG den BR-Vorsitzenden (der
dem AG immer innerhalb der BR-Entscheidungen in seiner Arbeit
behindert hatte) in diese Position eingesetzt hat.

Der BR wurde nicht über die personelle Entscheidung des AG
informiert, obwohl das im §99 Betriebsverfassungsgesetz
vorgeschrieben ist.
Auch wurde dem BR keine Bewerbungsunterlagen vorgelegt.

Der BR wurde defakto regelrecht bei der Entscheidung
übergangen.

Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Rede, dass der BR bei
einer Einstellung ohne Zustimmung des BR gerichtlich die
Rücknahme der personellen Entscheidung verlangen kann… §101

Welche Möglichkeiten hat der BR, wenn er nicht informiert
worden ist und daher nicht zustimmen bzw. ablehnen konnte?

Hallo,
deine Einschätzung ist richtig. §101 sagt aus, dass die Maßnahme ohne Zustimmung des BR durchgeführt wurde. Das heißt natürlich auch, wenn der BR nicht informiert wurde, denn dann kann er nicht zustimmen. Also bleibt euch nur die Wahl einen Anwalt zu beauftragen oder nicht. Problmatisch ist natürlich, dass der BR-Vorsitzende hier mitgespielt hat. Fairerweise müsste er den Posten ablehnen oder seinen Posten im BR aufgeben.

Viel Erfolg!

moinsen…

sorry, hatte etwas elternzeit und war nicht am pc.
ich weiss leider nicht, ob ich dir wirklich weiterhelfen kann, da unser betrieb in privater hand ist, geht es hier meist recht locker zu und missverständnisse werden durch ein kurzes gespräch aus der welt geräumt…, aber ich kann es ja mal probieren.
die frage ist natürlich, ob ihr als betriebsrat sonst immer zugezogen werdet, wenn es intern stellen zu besetzen gibt, seid ihr bei gesprächen dabei, bekommt ihr immer die bewerbungsunterlagen? (sogenannte richtlinien nach§95)
sind diese verletzt worden, habt ihr die möglichkeit euch schriftlich dazu zu äussern, bzw. der einstellung/umsetzung zu widersprechen . allerdings sollte dieses innerhalb einer woche passieren.
danach kann der AG beim arbeitsgericht die ersetzung der zustimmung beantragen…

fraglich ist natürlich auch, warum gerade der BR-vorsitzende???(was ist da denn für ein deal gelaufen???)
und gibt es nicht evtl. in eurem gremium ganz schön unstimmigkeiten, wenn ihr versucht dem vorsitzendem an den karren zu pinkeln(arbeitsgericht)???
haben bei euch die gruppen/abteilungsleiter prokura(oder wie das heisst)?
und fallen die bei euch unter leitende angestellte?(ich glaube, dass diese nicht unbedingt in den BR dürfen)
wobei ich das auch für sehr fragwürdig halte, dass ein abteilungsleiter im betriebsrat ist, denn ein abteilungsleiter hat ja die interessen des AG zu vertreten und durch zu setzen und als BR sollte er eigentlich die AN vertreten und schützen…
viel war es ja nicht, aber einen tipp habe ich noch:
wende dich doch bitte noch an deine zuständige gewerkschaft( am anfang tut der beitrag zwar etwas weh, aber da bekommt man echt die besten informationen her)
viel glück und meld dich mal, wie der fall ausgegangen ist…
gruss strulli
-----Moin,

Folgender Sachverhalt:

In der Firma wurde eine Stelle als Abteilungsleiter frei.
Diese Stelle wurde intern Ausgeschrieben.

Der AG hat den BR über die freie neu zu besetzende Stelle
informiert ebenso über die interne Ausschreibung.

Nun hat der BR erfahren, dass der AG den BR-Vorsitzenden (der
dem AG immer innerhalb der BR-Entscheidungen in seiner Arbeit
behindert hatte) in diese Position eingesetzt hat.
Der BR-Vorsitzende hatte sich auf diese Position beworben
ebenfalls mehrere Gruppenleiter.

Auch hat der BR-Vorsitzende schon an einer
Gruppenleitersitzung als Abteilungsleiter teilgenommen, was
bedeutet, dass er durch den AG eingestellt worden ist und
seine Arbeit aufgenommen hat.

Der BR wurde nicht über die personelle Entscheidung des AG
informiert, obwohl das im §99 Betriebsverfassungsgesetz
vorgeschrieben ist.
Auch wurde dem BR keine Bewerbungsunterlagen vorgelegt.

Der BR wurde defakto regelrecht bei der Entscheidung
übergangen.

Nun zu der Frage:

Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Rede, dass der BR bei
einer Einstellung ohne Zustimmung des BR gerichtlich die
Rücknahme der personellen Entscheidung verlangen kann… §101

Welche Möglichkeiten hat der BR, wenn er nicht informiert
worden ist und daher nicht zustimmen bzw. ablehnen konnte?

Für Antworten wäre ich Dankbar
Viele Grüße
Nightfly

Moin,

Folgender Sachverhalt:

In der Firma wurde eine Stelle als Abteilungsleiter frei.
Diese Stelle wurde intern Ausgeschrieben.

Der AG hat den BR über die freie neu zu besetzende Stelle
informiert ebenso über die interne Ausschreibung.

Nun hat der BR erfahren, dass der AG den BR-Vorsitzenden (der
dem AG immer innerhalb der BR-Entscheidungen in seiner Arbeit
behindert hatte) in diese Position eingesetzt hat.
Der BR-Vorsitzende hatte sich auf diese Position beworben
ebenfalls mehrere Gruppenleiter.

Auch hat der BR-Vorsitzende schon an einer
Gruppenleitersitzung als Abteilungsleiter teilgenommen, was
bedeutet, dass er durch den AG eingestellt worden ist und
seine Arbeit aufgenommen hat.

Der BR wurde nicht über die personelle Entscheidung des AG
informiert, obwohl das im §99 Betriebsverfassungsgesetz
vorgeschrieben ist.
Auch wurde dem BR keine Bewerbungsunterlagen vorgelegt.

Der BR wurde defakto regelrecht bei der Entscheidung
übergangen.

Nun zu der Frage:

Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Rede, dass der BR bei
einer Einstellung ohne Zustimmung des BR gerichtlich die
Rücknahme der personellen Entscheidung verlangen kann… §101

Welche Möglichkeiten hat der BR, wenn er nicht informiert
worden ist und daher nicht zustimmen bzw. ablehnen konnte?

Als erstes solltet Ihr beim Arbeitgeber schriftlich Anfragen, ob die Stelle besetzt worden ist und wer Sie inne hat.
Eine Teilnahme eines Mitarbeiters an einer AL Sitzung ist noch keine Einstellung.
Sollte aber der BR-Vorsitzende die Stelle bereits bekommen haben so solltet Ihr einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuziehen. Die Kosten trägt in diesem Falle der Arbeitgeber.
Auf jeden Fall würde ich einen Misstrauensantrag gegen den BR -Vorsitzenden stellen.
Da er in diesem Falle einen Nutzen aus dem Fehlverhalten des Arbeitgebers hat.

mit freundlichen Grüßen
Peter

Vor Gericht gehen! Vorher mit eurem Gewerkschaftsvertreter beraten! Euer Vorsitzender hat ja da ganz offensichtlich mitgespielt - mit dem würde ich als allererstes reden und ihm die Konzequenzen aufzeigen. 1. Abwahl als Vorsitzender.
2. Rauswurf aus dem BR - dort hat er als leitender Angestellter ohnehin nichts verloren.