moinsen…
sorry, hatte etwas elternzeit und war nicht am pc.
ich weiss leider nicht, ob ich dir wirklich weiterhelfen kann, da unser betrieb in privater hand ist, geht es hier meist recht locker zu und missverständnisse werden durch ein kurzes gespräch aus der welt geräumt…, aber ich kann es ja mal probieren.
die frage ist natürlich, ob ihr als betriebsrat sonst immer zugezogen werdet, wenn es intern stellen zu besetzen gibt, seid ihr bei gesprächen dabei, bekommt ihr immer die bewerbungsunterlagen? (sogenannte richtlinien nach§95)
sind diese verletzt worden, habt ihr die möglichkeit euch schriftlich dazu zu äussern, bzw. der einstellung/umsetzung zu widersprechen . allerdings sollte dieses innerhalb einer woche passieren.
danach kann der AG beim arbeitsgericht die ersetzung der zustimmung beantragen…
fraglich ist natürlich auch, warum gerade der BR-vorsitzende???(was ist da denn für ein deal gelaufen???)
und gibt es nicht evtl. in eurem gremium ganz schön unstimmigkeiten, wenn ihr versucht dem vorsitzendem an den karren zu pinkeln(arbeitsgericht)???
haben bei euch die gruppen/abteilungsleiter prokura(oder wie das heisst)?
und fallen die bei euch unter leitende angestellte?(ich glaube, dass diese nicht unbedingt in den BR dürfen)
wobei ich das auch für sehr fragwürdig halte, dass ein abteilungsleiter im betriebsrat ist, denn ein abteilungsleiter hat ja die interessen des AG zu vertreten und durch zu setzen und als BR sollte er eigentlich die AN vertreten und schützen…
viel war es ja nicht, aber einen tipp habe ich noch:
wende dich doch bitte noch an deine zuständige gewerkschaft( am anfang tut der beitrag zwar etwas weh, aber da bekommt man echt die besten informationen her)
viel glück und meld dich mal, wie der fall ausgegangen ist…
gruss strulli
-----Moin,
Folgender Sachverhalt:
In der Firma wurde eine Stelle als Abteilungsleiter frei.
Diese Stelle wurde intern Ausgeschrieben.
Der AG hat den BR über die freie neu zu besetzende Stelle
informiert ebenso über die interne Ausschreibung.
Nun hat der BR erfahren, dass der AG den BR-Vorsitzenden (der
dem AG immer innerhalb der BR-Entscheidungen in seiner Arbeit
behindert hatte) in diese Position eingesetzt hat.
Der BR-Vorsitzende hatte sich auf diese Position beworben
ebenfalls mehrere Gruppenleiter.
Auch hat der BR-Vorsitzende schon an einer
Gruppenleitersitzung als Abteilungsleiter teilgenommen, was
bedeutet, dass er durch den AG eingestellt worden ist und
seine Arbeit aufgenommen hat.
Der BR wurde nicht über die personelle Entscheidung des AG
informiert, obwohl das im §99 Betriebsverfassungsgesetz
vorgeschrieben ist.
Auch wurde dem BR keine Bewerbungsunterlagen vorgelegt.
Der BR wurde defakto regelrecht bei der Entscheidung
übergangen.
Nun zu der Frage:
Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Rede, dass der BR bei
einer Einstellung ohne Zustimmung des BR gerichtlich die
Rücknahme der personellen Entscheidung verlangen kann… §101
Welche Möglichkeiten hat der BR, wenn er nicht informiert
worden ist und daher nicht zustimmen bzw. ablehnen konnte?
Für Antworten wäre ich Dankbar
Viele Grüße
Nightfly