Einstellung schwangere

wertes konjuntivland der rechtsinformation bei w-w-w,

angenommen, eine ‚sie‘ eröffne am ende des vorstellungsgespräches, dass sie schwanger sei, aber trotzdem gerne eine anstellung hätte; und, um den mittelst. betrieb nicht aussergwöhnlich zu belasten, sich vorstellen könne, daher bis nach der geburt + zeit x über einen befristeten vertrag zu arbeiten.

wenn der zukünftige vorgesetzte - abgesehen davon, dass die geschäftsleitung sich informiert - sich nun selbst dafür interessieren würde, welche möglichkeiten, vor- / nachteile sich hier für beide seiten ergeben, was könnte man da bei bestem wissen für stichpunkte nennen?

für alle antworten in diesem sinne wäre dankbar,

stefan

Hallo Stefan!

wertes konjuntivland der rechtsinformation bei w-w-w,

Nette Formulierung :wink:

wenn der zukünftige vorgesetzte - abgesehen davon, dass die
geschäftsleitung sich informiert - sich nun selbst dafür
interessieren würde, welche möglichkeiten, vor- / nachteile
sich hier für beide seiten ergeben, was könnte man da bei
bestem wissen für stichpunkte nennen?

Naja, für die Schwangere:
Der Arbeitsvertrag läuft zum Ende der Frist aus, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss - würde sie unbefristet eingestellt, hätte sie den Vertrag mit dem Status der (fast) Unkündbarkeit (zumindest bis das Kind da ist zzgl. 4 Monate)

Der Arbeitgeber hat den Vorteil, dass er die werdende Mutter nach Ablauf der Frist problemlos wieder los ist, allerdings hat er auch alle „besonderen Fürsorgepflichten“, die sich aus dem Mutterschutzgesetz ergeben:
-Er muss die Mutter für Untersuchungen freistellen
-Er muss unter Umständen den Arbeitsplatz „werdende-Mutter-freundlich“ umgestalten
-Er muss unter Umständen auf die Arbeitsleistung verzichten, wenn der Arzt der werdenden Mutter feststellt, dass sie sie den Job vorrübergehend (im Sinne von einer Woche oder zwei) oder bis zur Geburt gar nicht ausüben kann
-Er muss auf schwere körperliche Arbeiten der Schwangeren verzichten

-Ähm - schau mal ins MuSchG, da stehen noch weitere Einschränkungen drin, die ich jetzt gerade nicht greifbar habe http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html

Kurz: Das Einzige, was sich der Arbeitgeber spart, ist die Unkündbarkeit.
Deshalb halte ich (ich denke jetzt mal als Arbeitgeber, was ich nicht bin) einen befristeten Vertrag für Schwangere eher für sinnlos. Denn die Zeit, die die Mutter wirklich mittel- bis langfristig produktiv ist, liegt in der Zeit NACH der Geburt.

LG
Guido

hallo gudio,

vielen dank für deine antwort & die blumen…

dass auch diese lösung (bef. vertrag) nachteile für beide hat, dachte ich mir schon…saudoof - und das NICHT im konjunktiv :wink:

stefan