In einem Unternehmen (sagen wir mal 400 MA) wird die aus dem Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Quote an schwerbehinderten MA beschäftigt.
Jetzt schlägt die vorhandene Schwerbehindertenvertretung zu, externen Stellenausschreibungen den Passus: Schwerbehinderte werden bevorzugt eingestellt" hinzuzufügen.
Die erforderliche Qualifikation der Bewerber mal vorausgesetzt: kann der AG tatsächlich aufgefordert werden (um nicht gezwungen zu sagen), so eine Formulierung zu wählen?
Bzw. kann ein AG aufgefordert werden über die o.g. Quote hinaus bevorzugt Schwerbehinderte einzustellen (das er sie einstellt, wenn sie passen wird vorausgesetzt)?
nach herrschender Meinung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung Schwerbehinderter bei gleicher Eignung, wohl aber Prüfpflichten und die Pflicht zur Suche geeigneter Behinderter:
Im öffentlichen Dienst gibt es manchmal Fördererlasse, die einen Vorrang regeln. Ansonsten beschränkt sich aber auch dort die Verpflichtung auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.
Es kann natürlich Auswahlrichtlinien im Betrieb geben oder Integrationsvereinbarungen, die etwas in dieser Richtung regeln.
Gibt es aber so eine Verpflichtung nicht, kann die Schwerbehindertenvertretung die Auswahlentscheidung nicht in dieser Form einschränken und daher auch keine solche Ergänzung der Stellenausschreibung verlangen.
Wohl kann sie Schwerbehinderte beim Bewerbungsverfahren unterstützen, ist ja daher auch zu beteiligen, der AG muss auch diskriminierungsfrei handeln und ggf. kann der BR die Einstellung verweigern, weil die o.g. Prüfpflicht nicht eingehalten wurde.
Erzwingen kann aber keiner der Beteiligten die Einstellung.