Einstellung Verfahren: wer zahlt?

Nehmen wir einmal an, es kommt zu einem Gerichtsverfahren bezüglich einer Ordnungswidrigkeit, bei welchem der Eigentümer/Halter/Fahrer gewinnt.
Wer muss nun die Kosten des Verfahrens übernehmen?
Ich habe mal gelesen, dass die Kosten immer vom Fahrer übernommen werden müssen, egal ob dieser Recht hat oder nicht.
Ist dies so richtig?

Hi
inwiefern „gewinnt“ der Fahrer?
Freispruch oder Einstellung des Verfahrens?
Bei einer Einstellung hat der Betr. üblicherweise seine Auslagen selbst zu tragen. Ansonsten werden die „notwendigen“ Auslagen erstattet.
Notwendig ist es nicht, einen Anwalt herbeizuziehen, der nach zweifacher Akteneinsicht in der Hauptverhandlung sagt: mein Mandant gibt an, nicht gefahren zu sein. (das hätte man auch selbst machen können)

Hallo hawethie,

Notwendig ist es nicht, einen Anwalt herbeizuziehen, der nach zweifacher Akteneinsicht in der Hauptverhandlung sagt: mein Mandant gibt an, nicht gefahren zu sein. (das hätte man auch selbst machen können)

woher hätte der rechtsunkundige Autofahrer vor der Beauftragung eines Anwalts und vor der Hauptverhandlung wissen sollen dass der Anwalt nur sagt „mein Mandant gibt an, nicht gefahren zu sein“. Und woher hätte der Autofahrer wissen sollen das dies die beste Verteidigung wäre. Wobei ich es auch für sehr realitätsfern halte wenn man vermutet dass der Anwalt wirklich nichts anderes macht oder sagt.

das hätte man auch selbst machen können

Was die Akteneinsicht betrifft, dürfte es schwierig werden wenn der Autofahrer dies selber machen möchte. Soweit mir bekannt ist, wird dem Autofahrer keine Akteneinsicht gewährt, sondern nur seinem Anwalt.

Gruß
Horst

1 „Gefällt mir“

Hallo,

  1. der Anwalt macht (hoffentlich) da, was er von seinem Mandanten gesagt bekommt, was er tun soll
  2. der Satz: „ich bin nicht gefahren“ ist didaktisch und semantisch sowie gramatikalisch nicht sooo schwierig, dass man ihn nicht selbst ohne Anwalt formulieren kann.
  3. für diesen Satz benötigt es keine Hauptverhandlung - der kann im behördlichen Verfahren vorgebracht werden, so dass es im Extremfall noch nicht einmal zum Erlass eines Bußgeldbescheides kommt- somit sind die Anwaltsgebühren für das gerichtl. Verfahren nicht notwendig. Ob im Einzelfall (!) im behördl. Verfahren Kosten von der Behörde übernommen werden - das ist halt zu prüfen
  4. Akteneinsicht bei der Behörde ist möglich (unter Aufsicht) . bei uns haben wir das schon früher so gemacht und mittlerweile steht das auch im OWiG

Gruß
HaWeThie

Hallo!

  1. der Anwalt macht (hoffentlich) da, was er von seinem
    Mandanten gesagt bekommt, was er tun soll

Du verwechselst da etwas. Was Du meinst, nennt sich „Laufbursche“ oder auch einfach nur „Trottel“. Ein Anwalt macht (hoffentlich) das, was zur Verteidigung des Betroffenen gut und richtig ist.

  1. der Satz: „ich bin nicht gefahren“ ist didaktisch und
    semantisch sowie gramatikalisch nicht sooo schwierig, dass man
    ihn nicht selbst ohne Anwalt formulieren kann.
  2. für diesen Satz benötigt es keine Hauptverhandlung - der
    kann im behördlichen Verfahren vorgebracht werden, so dass es
    im Extremfall noch nicht einmal zum Erlass eines
    Bußgeldbescheides kommt- somit sind die Anwaltsgebühren für
    das gerichtl. Verfahren nicht notwendig.

Ich bin ein wenig entsetzt über Deine Einstellung zum Rechtsstaat. Ist es nach Deiner Auffassung etwa nicht so, dass JEDER Betroffene in JEDEM Verfahrensstadium einen Anspruch auf Verteidigung hat? Ist es nicht so, dass ein Betroffener jederzeit das Recht hat, zum Vorwurf zu schweigen? Dass ihm aus der Wahrnehmung dieser Rechte keinerlei Nachteil erwachsen darf?

2 „Gefällt mir“

Richtig: jeder hat das Recht zu schweigen und daraus darf (straf- und OWi-rechtlich) kein Nachteil erwachsen.
Aber niemand hat Anspruch auf Ersatz von nicht notwendigen Kosten.
„Schweigen“ kann ich auch ohne Anwalt.
Aber, wenn ich mich recht erinnere, hab ich ja gesagt, dass es dann immer Einzelfallenscheidungen werden.
Ob ein Anwalt nötig ist oder nicht ist nun mal von Fall zu Fall veschieden.
(auch wenn es jetzt ein Klischee wird: der Jura-Professor wird einen Anwalt nicht so nötig haben wie meine Schwiegermutter, die hart auf die 80 zugeht).