da kann ich leider nicht weiter helfen, da ich in Rumänien und nicht in DE bin. Es ist aber nicht einfach die Arbetisgenehmigung zu bekommen, fragen Sie lieber beim Arbeitsamt.
das stimmt, Deutschland macht von der Möglichkeit Gebrauch, den freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für bestimmte EU Länder, während einer Übergangsfrist, einzuschränken. Rumänien gehört zu den Ländern deren Staatsangehörige eine Arbeitsgenehmigung-EU benötigen. Diese wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit erteilt.
Leider kann ich Dir keine detailliertere Informationen zu dem Verwaltungsakt geben, aber wenn Du auf EURES gehst, kannst Du die Kontaktdaten zu einem EURES Berater bekommen, der für den Land/Kreis zuständig ist, wo die Gaststätte angemeldet ist, um dann konkrete Informationen zu erhalten (http://ec.europa.eu/eures/). Tuet mir leid daß ich dir nicht mehr Informationen geben konnte.
personalverrechnung ist nicht mein spezialgebiet. am besten du wendest dich, falls du aus österreich bist, an das WIFI (wirtschaftsförderungsinstitut) in deutschland gibt es bestimmt etwas entsprechendes. ich bin mir sogar sicher dass du deine fragen auf der homepage von dort bei den FAQs lösen kannst. http://www.wifi.at/DE/default.aspx
Hallo, kann Ihre Anfrage leider erst heute beantworten und ohnehin nicht helfen, da ich weder Steuerberater bin noch in der Arbeitsagentur beschäftigt. Mein Vorschlag: wenden sich sich dorthin.
Viel Erfolg,
Syrtos