hallo,
ich bearbeite die lohnunterlagen einer gaststätte und bin auf folgendes problem gestossen:
meine gaststätte möchte zum schnellstmöglichen termin einen neuen angestellten einstellen.
nun haben sie eine dame an der hand, die seit 4 monaten in deutschland wohnt, noch nicht gearbeitet hat, und rumänische staatsbürgerin ist.
bekannt ist mir das rumänien neu-eu ist und somit keine aufenthaltsgenehmigung erforderlich ist. eine arbeitsgenehmigung jedoch schon.
was muss ich bei einer arbeitsgenehmigung beachten?
kann die angestellte auch nur ein mini-job sein oder müssen gewisse gehalst-höhen und arbeitsstunden eingehalten werden?
welche formulare muss ich ausfüllen?
über antworten würde ich mich sehr freuen.
vielen vielen dank schonmal im voraus.
lg nina