Einstellung Zahlung Krankengeld

Hallo, ich benötige bitte eure Hilfe.

Nehmen wir folgenden Sachverhalt an:
Am 25.06. wird Person A von der Krankenkasse informiert, dass ihre Arbeitsunfähigkeit zum 27.06. endet. Der MDK hätte ein Leistungsbild erstellt, nach dem sie wieder arbeitsfähig bin.
Dagegen legt der behandelnde Facharzt Widerspruch ein. Anfang der Woche fragt die Person A bei der Krankenkasse nach und es heißt, die Angaben vom Arzt reichen nicht, der MDK kommt damit zu keinem Ergebnis. Sie solle von ihrer Therapeutin einen Krankenbericht einreichen und vom Facharzt möchten sie einen Einblick in die Karteikarte, was an Behandlung lief.

Betreffende Person war vor der Krankschreibung arbeitssuchend gemeldet. Notgedrungen hat sie sich also nach dem Schreiben der KK wieder beim Arbeitsamt suchend gemeldet. Dass sie eigtl. noch lt. Arzt/Therapeutin krank geschrieben ist, hat sie nicht erwähnt - aus Angst, dann weder vom Arbeitsamt noch von der Krankenkasse Geld zu bekommen.
Ihr Arbeitslosengeldanspruch läuft zum 6.8. aus, das heißt, die Person muss jetzt schon Antrag auf ALG II stellen.

Wie ist das, wenn der Widerspruch durchgeht und die Person weiterhin arbeitsunfähig gesprochen werde - bekommt sie dann rückwirkend von der Krankenkasse das Krankengeld und zahlt dem Arbeitsamt zurück, was sie ihr gezahlt haben? Wird ihr die Zeit gutgeschrieben, die sie noch Anspruch auf ALG I habe (die läuft ja wieder, seit sie sich arbeitssuchend gemeldet hat, aber eigtl. ist sie weiterhin arbeitsunfähig, lt. Facharzt und Therapeutin)? Oder erhält sie dann Krankengeld in Höhe von ALG II, wenn der Widerspruch nach dem 6.8. greift?

Herzlichen Dank, wenn Ihr mir weiterhelfen könnte.

Hallo,

Betreffende Person war vor der Krankschreibung arbeitssuchend
gemeldet. Notgedrungen hat sie sich also nach dem Schreiben
der KK wieder beim Arbeitsamt suchend gemeldet. Dass sie
eigtl. noch lt. Arzt/Therapeutin krank geschrieben ist, hat
sie nicht erwähnt - aus Angst, dann weder vom Arbeitsamt noch
von der Krankenkasse Geld zu bekommen.
Ihr Arbeitslosengeldanspruch läuft zum 6.8. aus, das heißt,
die Person muss jetzt schon Antrag auf ALG II stellen.

Wie ist das, wenn der Widerspruch durchgeht und die Person
weiterhin arbeitsunfähig gesprochen werde - bekommt sie dann
rückwirkend von der Krankenkasse das Krankengeld

###i.d.R. JA.

und zahlt dem

Arbeitsamt zurück, was sie ihr gezahlt haben? Wird ihr die
Zeit gutgeschrieben, die sie noch Anspruch auf ALG I habe (die
läuft ja wieder, seit sie sich arbeitssuchend gemeldet hat,

###Nur, wenn dem Arbeitsamt die Arbeitsunfähigkeiten auf fristgerecht zugestellt worden sind, also AU dem AA verschweigen und dann rückwirkent eine AU nachreichen, dürfte hier nicht machbar sein, zumal das AA „unverzüglich über Veränderungen des Arbeitssuchenden“ zu informieren ist.

aber eigtl. ist sie weiterhin arbeitsunfähig, lt. Facharzt und
Therapeutin)?

###Was heißt „eigentlich“? Für das AA ist nur der arbeitsunfähig, welcher dies dem AA mitgeteilt hat.

Oder erhält sie dann Krankengeld in Höhe von ALG

II, wenn der Widerspruch nach dem 6.8. greift?

###Je länger das (Widerspruchs-)Verfahren läuft, desto größer ist die Chance, dass der Arbeitssuchende gesund ist/wird, aber:

wenn natürlich der behandelnde Facharzt auch keine AU mehr erteilt und diese auch der KK nicht mehr zugeht, geht die KK davon aus, dass der Versicherte wieder genesen ist und nur über den „rückwirkenden Zeitraum“ zu entscheiden ist.

Was die KK will und nicht ist unerheblich, wenn der Versicherte nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben ist.
LG

Herzlichen Dank, wenn Ihr mir weiterhelfen könnte.