BRV arbeitet sehr korrekt (falsches Brett > ‚Arbeitsrecht‘)
Hallo,
Hallo,
die Frage wäre im Arbeitsrechtsbrett besser aufgehoben gewesen
unser BR-Vorsitzender hat sich angewöhnt, immer nach einem
„Widerspruch der Einstellung“ und nicht nach einer „Zustimmung
bei Einstellungen“ zu fragen.
Ist das so in Ordnung?
Ja, das ergibt sich aus dem Text des § 99 Abs. 2 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
Eine aktive Zustimmung des BR ist bei § 99 gar nicht notwendig, der BR kann nämlich auch die Frist verstreichen lassen - de fakto eine Zustimmung durch Schweigen.
Lediglich für den Widerspruch ist ein aktives Handeln des BR notwendig.
Seine Argumentation ist, dass die Enthaltungsstimmen dann
richtig bewertet werden würden.
Auch das ist prinzipiell richtig, der BRV nimmt nämlich § 33 Abs. 1 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__33.html
ernst.
Beispiel:
Frage nach „Zustimmung zur Einstellung“ -> Ergebnis 5 Ja, 1
Enthaltung, 1 Nein -> Einstellung abgelehnt
Gleiche Frage nur als „Wer ist für einen Widerspruch zur
Einstellung“ -> Ergebnis 5 Ja, 1 Nein, 5 Nein -> kein
Widerspruch zur Einstellung, somit eingestellt
Gegenbeispiel bei jeweils 7 Anwesenden:
Frage nach Zustimmung: 2 ja, 4 nein, 1 Enthaltung > Zustimmung mehrheitlich abgelehnt, Ergebnis ist aber für den AG irrelevant, da dies nicht im Umkehrschluß ohne erneute Abstimmung als Widerspruch gewertet werden kann.
Frage nach Widerspruch: 3 ja, 0 nein, 4 Enthaltungen > Widerspruch nicht beschlossen, da gesetzliches Quorum des § 33 Abs. 1 BetrVG nicht erreicht wurde - dafür wären 4 ja-Stimmen notwendig gewesen.
Enthaltungen zählen nämlich gemäß § 33 BetrVG faktisch wie Nein-Stimmen
Laut unserem Vorsitzenden sei es egal, wie die Frage gestellt
würde …
Das stimmt nicht (s.o.)
Danke im Voraus.
Sorry, aber da scheinen bei Dir noch ein paar Grundschulungen notwendig zu sein.
&Tschüß