Einstellungen - Vorsitzender fragt immer nach einem Widerspruch und nicht nach einer Zustimmung

Hallo,

unser BR-Vorsitzender hat sich angewöhnt, immer nach einem „Widerspruch der Einstellung“ und nicht nach einer „Zustimmung bei Einstellungen“ zu fragen.
Ist das so in Ordnung?

Seine Argumentation ist, dass die Enthaltungsstimmen dann richtig bewertet werden würden.

Beispiel:
Frage nach „Zustimmung zur Einstellung“ -> Ergebnis 5 Ja, 1 Enthaltung, 1 Nein -> Einstellung abgelehnt
Gleiche Frage nur als „Wer ist für einen Widerspruch zur Einstellung“ -> Ergebnis 5 Ja, 1 Nein, 5 Nein -> kein Widerspruch zur Einstellung, somit eingestellt

Laut unserem Vorsitzenden sei es egal, wie die Frage gestellt würde …

Stimmt das?

Danke im Voraus.

…jaa halloooo,

das verstehe ich nun gar nicht. Wenn der BR Vors. fragt, wer der Einstellung zustimmt, und es stimmt die Mehrheit zu, denn ist der Einstellung zugestimmt PUNKT
der Koll. sollte sich mal schulen lassen. 
L.G.

BRV arbeitet sehr korrekt (falsches Brett > ‚Arbeitsrecht‘)

Hallo,

Hallo,

die Frage wäre im Arbeitsrechtsbrett besser aufgehoben gewesen

unser BR-Vorsitzender hat sich angewöhnt, immer nach einem
„Widerspruch der Einstellung“ und nicht nach einer „Zustimmung
bei Einstellungen“ zu fragen.
Ist das so in Ordnung?

Ja, das ergibt sich aus dem Text des § 99 Abs. 2 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
Eine aktive Zustimmung des BR ist bei § 99 gar nicht notwendig, der BR kann nämlich auch die Frist verstreichen lassen - de fakto eine Zustimmung durch Schweigen.
Lediglich für den Widerspruch ist ein aktives Handeln des BR notwendig.

Seine Argumentation ist, dass die Enthaltungsstimmen dann
richtig bewertet werden würden.

Auch das ist prinzipiell richtig, der BRV nimmt nämlich § 33 Abs. 1 BetrVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__33.html
ernst.

Beispiel:
Frage nach „Zustimmung zur Einstellung“ -> Ergebnis 5 Ja, 1
Enthaltung, 1 Nein -> Einstellung abgelehnt
Gleiche Frage nur als „Wer ist für einen Widerspruch zur
Einstellung“ -> Ergebnis 5 Ja, 1 Nein, 5 Nein -> kein
Widerspruch zur Einstellung, somit eingestellt

Gegenbeispiel bei jeweils 7 Anwesenden:
Frage nach Zustimmung: 2 ja, 4 nein, 1 Enthaltung > Zustimmung mehrheitlich abgelehnt, Ergebnis ist aber für den AG irrelevant, da dies nicht im Umkehrschluß ohne erneute Abstimmung als Widerspruch gewertet werden kann.

Frage nach Widerspruch: 3 ja, 0 nein, 4 Enthaltungen > Widerspruch nicht beschlossen, da gesetzliches Quorum des § 33 Abs. 1 BetrVG nicht erreicht wurde - dafür wären 4 ja-Stimmen notwendig gewesen.
Enthaltungen zählen nämlich gemäß § 33 BetrVG faktisch wie Nein-Stimmen

Laut unserem Vorsitzenden sei es egal, wie die Frage gestellt
würde …

Das stimmt nicht (s.o.)

Danke im Voraus.

Sorry, aber da scheinen bei Dir noch ein paar Grundschulungen notwendig zu sein.

&Tschüß

Wer im Glashaus sitzt…
… sollte nicht mit Steinen werfen

…jaa halloooo,

Hallo,

wem es derart an Grundkenntnissen fehlt bezüglich § 99 BetrVG („Zustimmungsverweigerung“) und auch beim § 33 BetrVG (faktische Bedeutung von Enthaltungen als Nein-Stimmen),
sollte bei derartigen Vorschlägen

der Koll. sollte sich mal schulen lassen. 

sich mal selbst an die Nase fassen.

L.G.

Kopfschüttelnd

2 Like

Ich kann mich da Albarracin nur anschliessen, es gilt immer der Mehrheitsbeschluss egal wie die Frage gestellt wird, aber ihr auch euer Vorsitzender sollte mal BR-Schulungen besuchen das ist wichtig.

Ich kann mich da Albarracin nur anschliessen,

Vielleicht solltest Du dann mal versuchen, ihn auch zu verstehen.
Denn das:

es gilt immer
der Mehrheitsbeschluss egal wie die Frage gestellt wird,

ist ja nun gerade nicht der entscheidende Punkt gewesen. Genau genommen ist das ja nicht mal zur Frage passend.

1 Like

Sorry, aber anscheind habe ich bei der Ursprungsfrage einen Fehler gemacht.

Beispiel:
Frage nach „Zustimmung zur Einstellung“ -> Ergebnis 3 Ja, 1 Enthaltung, 3 Nein -> Einstellung abgelehnt, den Enthaltung und Nein sind in der Mehrheit

Gleiche Frage nur als „Wer ist für einen Widerspruch zur Einstellung“ -> Ergebnis 3 Ja, 1 Nein, 3 Nein -> kein Widerspruch zur Einstellung, somit eingestellt

Und somit wird eine Person eingestellt, obwohl man, wenn man gefragt hätte, ob man die Person einstellen will, keine Mehrheit gefunden hätte.
Und dieses Vorgehen finde ich einfach komisch …
Aus meiner alten Firma kannte ich immer nur, dass nach der Zustimmung zur Einstellung gefragt wurde und nicht nach einem Widespruch zur Einstellung.

Sorry, aber anscheind habe ich bei der Ursprungsfrage einen
Fehler gemacht.

Den machst Du jetzt hier

Beispiel:
Frage nach „Zustimmung zur Einstellung“ -> Ergebnis 3 Ja, 1
Enthaltung, 3 Nein -> Einstellung abgelehnt, den Enthaltung
und Nein sind in der Mehrheit

Diese Art „Ablehnung“ der Einstellung ist vollkommen irrelevant. Ein AG benötigt keine ausdrückliche Zustimmung des BR

Gleiche Frage nur als „Wer ist für einen Widerspruch zur
Einstellung“ -> Ergebnis 3 Ja, 1 Nein, 3 Nein -> kein
Widerspruch zur Einstellung, somit eingestellt

Und somit wird eine Person eingestellt, obwohl man, wenn man
gefragt hätte, ob man die Person einstellen will, keine
Mehrheit gefunden hätte.
Und dieses Vorgehen finde ich einfach komisch …

Das ist vom Gesetz so gewollt

Aus meiner alten Firma kannte ich immer nur, dass nach der
Zustimmung zur Einstellung gefragt wurde und nicht nach einem
Widespruch zur Einstellung.

Dann hat man in Deiner alten Firma als BR den § 99 BetrVG nicht wirklich verstanden.

1 Like