Einstellungshilfen für ALG2ler

Hallo,

welche Zuschüsse gibt es eigentlich für die Einstellung eines Langzeitarbeitslosen (44 Jahre, seit 4 oder 5 Jahren arbeitslos)?

Laut Arge gibt es nur eine Art von Beihilfen, maximal 6 Monate ein
Drittel des Gehaltes, und das auch nur, wenn eine Minderleistung
vorliegt, d.h., wenn der Arbeitslose nicht in seinem ursprünglichen
Ausbildungsberuf eingesetzt wird. Andere Faktoren wie die Dauer der
Arbeitslosigkeit bleiben unberücksichtigt.

Er hat Kaufmann gelernt und soll auch als solcher eingestellt werden.

Die Dame bei der Arge schien mir nicht wirklich kompetent, deswegen
versuche ich es hier. Sollte es da noch etwas geben, wäre es schön,
wenn Ihr mir auch die entsprechenden Gesetze oder Verordnungen nennen
könntet.

Ihr würdet zwei Menschen sehr glücklich machen :wink:

Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank vorab
Dirk

Hi!

In der Hoffnung euch glücklicher zu machen:
Es gibt nach dem Sozialgesetzbuch II das sogenannte Einstiegsgeld. Hier der Gesetzestext (§ 29 SGB II) :

Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld er- bracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II erbracht.

(2) Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.

Außerdem werden noch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III erbracht:
§ 16 SGB II
Als Leistungen zur Eingliederung kann die Agentur für Arbeit alle im Dritten Kapitel, im Ersten bis Siebten Abschnitt des Vierten Kapitels, im Ersten und Zweiten Abschnitt des Fünften Kapitels sowie die im Ersten, Fünften und Siebten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den §§ 417, 421g , 421i, 421k und 421l des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen. § 8 des Dritten Buches ist entsprechend anzuwenden. § 41 Abs. 3 Satz 4, § 57 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Dritten Buches sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II tritt.

Die Leistungen alle aufzuzählen würde zu viel Platz brauchen. aber schau mal unter

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?..

Dort findest du die im obigen Absatz genannten Paragrafen.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gerne per Mail schreiben.
[email protected]

Gruß, David

Hallo David,

wow, ich dachte schon, es kommt gar keine Antwort mehr. Und dann auch noch eine hilfreiche! Na, dann werden wir der Lady von der Arge doch mal mit diversen Gesetzen auf den Pelz rücken.

Gruß und Danke
Dirk