Einstellungsvorraussetzungen im öffentlichem

… Dienst

Hallo zusammen,

ich habe mir vor etwa 2 Wochen im öffentlichen Dienst beworben. Nun habe ich heute ein Brief vom Bezirksamt bekommen:

Sehr geehrte Frau …,

Derzeit ist es jedoch nicht möglich, Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen, die nicht bereits in einem unbefristeten Dienstverhältnis zum Land Berlin stehen.

Nun meine Frage: Ich habe noch nie im öffentlichen Dienst gearbeitet! Oder gelten wieder neue Richtlinien. Ich kenne das so, dass wenn man einmal im öD gearbeitet hat, niemals mehr im öD wieder arbeiten darf.

Ich hoffe, dass mir jemanden helfen kann.,

VG

Hallo!

Ich glaube, du verwechselst da Einstellungsvoraussetzungen mit Einsparungsmaßnahmen :wink: So wie du das schreibst liest es sich lediglich, als sei in Berlin derzeit ein Einstellungsstopp, DARUM können sie dann derzeit nur Leute nehmen, die schon beim Land beschäftigt sind und sich nur versetzen lassen wollen.

Hallo Helene,

Derzeit ist es jedoch nicht möglich, Bewerberinnen und
Bewerber zu berücksichtigen, die nicht bereits in einem
unbefristeten Dienstverhältnis zum Land Berlin stehen.

Das heißt nichts anderes, als dass die Stelle nur innerhalb der Landesverwaltung ausgeschrieben worden ist. Mit Dir persönlich hat das nichts zu tun.

Ich kenne das
so, dass wenn man einmal im öD gearbeitet hat, niemals mehr im
öD wieder arbeiten darf.

Halb richtig: wer einmal im öD ist wechselt eher in die privatwirtschaft. Stellenwechsel zwischen Behörden oder innerhalb einer Behörde sind durchaus üblich.

Wer aber einmal vom Dienstherrn aus seiner Stelle entfernt worden ist (z.B weil er von einem Gericht zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wurde) hat keine Chance bei einer anderen Behörde wieder eingestellt zu werden.

Hoffe ich kinnre Dir helfen

Charlie80

Ich hoffe, dass mir jemanden helfen kann.,

VG

Hallo Helene
Ich wohne in der Schweiz und kann dir keine Auskunft geben.

Hallo,
das ist die charmante Umschreibung von „wir stellen Sie bzw. niemanden ein“ Die meinen damit, dass nur intern ausgeschrieben wird. Dann war es wohl eine Initiativbewerbung?! Von einem Verbot wieder im öD zu arbeiten habe ich jedenfalls noch nie gehört, also daran liegt die Absage nicht.

VG und nicht aufgeben :wink:

Hallo,

tut mir leid, ich kann leider nicht weiterhelfen, dieses sagt mir gar nichts. Warum sollte man nicht wieder im öD arbeiten dürfen? Oder gibt es das nur in Berlin?

Hallo,

ich habe mir vor etwa 2 Wochen im öffentlichen Dienst
beworben. Nun habe ich heute ein Brief vom Bezirksamt
bekommen:

Sehr geehrte Frau …,

Derzeit ist es jedoch nicht möglich, Bewerberinnen und
Bewerber zu berücksichtigen, die nicht bereits in einem
unbefristeten Dienstverhältnis zum Land Berlin stehen.

Nun meine Frage: Ich habe noch nie im öffentlichen Dienst
gearbeitet! Oder gelten wieder neue Richtlinien. Ich kenne das
so, dass wenn man einmal im öD gearbeitet hat, niemals mehr im
öD wieder arbeiten darf.

??? Das wäre mir völlig neu!
Das Schreiben besagt, dass im Moment KEINE externen Bewerbungen berücksichtigt werden.
Hintergrund ist vermutlich, dass auch das Land Berlin, wie die meisten öffentlichen Stellen, aus finanziellen Gründen Stellen abbauen müssen. Daher wird versucht, erstmnal das vorhandene Personal intern auf freie Stellen umzusetzen, wenn es passt.
Bei uns (Kreisverwaltung) gab es auch lange Zeit einen Einstellungsstop, nur Spezialkräfte, die intern nicht vorhanden waren wie z.B. Ärzte, konnten durch Bewerber von Außen eingestellt werden.

Herzliche Internetgrüße
Beatrix

Hallo,

die Antwort auf Deine Bewerbung bedeutet, dass die nur Intern Stellen besetzen bzw. ausschreiben und keine Leute berücksichtigen die „nicht schon“ dort arbeiten.

Gruß Bukatcho