Mail nicht gleich Mail
Ist eine Einstellungszusage nach einem Bewerbungsgespräch
verbindlich?
Das kommt drauf an, wie sie lautet. Eine Zusage ist allgemein ohne Einschränkung eine verbindliche Aussage. Aber es kann ja unter Auflage erteilt sein, z.B. vorbehaltlich der Tauglichkeitsuntersuchung usw.
Aber gehen wir mal im weiteren davon aus, dass das nur einfach so eine Zusage ist.
In diesesm Beispiel ist die Zusage per Mail zugestellt worden.
O.k.
Es geht darum, dass das neue Arbeitsverhältnis am 01.02.10
beginnen soll und der Vertrag erst Anfang Januar zugestellt
wird.
Das scheint verständlich in dieser Zeit um Weihnachten bis Neujahr.
Da eine Kündigungsfrist von 4 Wochen eingehalten werden
muss, ist eine Kündigung im Dezember noch notwendig das diese
eingehalten werden kann von seiten des Arbeitnehmers.
Problem erkannt.
Jetzt finde ich es falls eine Zusage die per mail und Telefon
kam nicht verbindlich ist relativ gefährlich seinen aktuellen
Job zu kündigen.
Ja, wenn sie nicht verbindlich ist oder doch?
Also eine Mail ist ja auch nur ein Schreiben zwischen zwei Parteien, Absender und Empfänger. Ob das dann auf Papier erfolgt oder fernelektronisch übermittelt wird als Mail oder fernmündlich mitgeteilt wird ist eigentlich erstmal egal. Solange es nicht wichtig wird beweisen zu können. Und das ist hier das Problem.
Per Telefon ist sicherlich das schwierigste zu beweisen, selbst bei illegalem Mitschnitt.
Der Brief wäre zu bevorzugen, da der i.d.R. unterschrieben wird. Und die Unterschrift als Authentizitätsbeweis ist hier bei der E-Mail das Problem. Es sei denn, die Mail ist digital unterschrieben! Ist sie das denn?
Hat sie wenigstens ein Sicherheits-Zertifikat? Ansonsten bleibt nur noch das Übertragungsprotokoll. Und letztgenanntes ist schon was, beim einfachen Brief hat man das gar nicht.
Der neue Job ist keiner unbekannten Firma,
ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts und hat einen guten
Ruf.
Riskier’s doch.
Wäre für Infos Dankbar!
Hier hast du: Sich sofort mit der zusagenden Firma in Verbindung setzen und darauf hinweisen, dass aufgrund der einzuhaltenden Kündigungsfrist beim gegenwärtigen AG und dem nachvollziehbaren Wunsch nach Absicherung der vertraglichen Zusage usw… um Übersendung einer schriftlichen unterschriebenen Zusage gebeten wird. Sitz am anderen Ende ein vernünftiger Personalmensch wird der das verstehen können.
Aber auch hier bleibt ein Restrisiko. Je nach Seriösität des neuen AG kann es zu Abweichungen in den Konditionen usw. kommen, welche in einer einfachen Einstellungszusage nicht genannt sind. Und so etwas kommt tatsächlich vor! Auch kennt man dann noch nicht die genauen vertraglichen Vereinbarungen!
In der Praxis kommt es auch vor, dass ein Vorvertrag/erweiterte Zusage geschlossen/erteilt wird. Darin ist dann genaueres verfasst, wie z.B. Gehalt/Lohn, Boni, Urlaub, Einsatzort, Tätigkeit usw.
Letztlich ist es so. Selbst wenn der Jemand eine Zusage als Brief hat (ohne Extras), hat er trotzdem das Risiko, dass nachher etwas vereinbart werden soll, was vorher niemals besprochen war.
Da dann aber sein alter Job schon gekündigt ist, wird er zum Spielball des neuen AG, der ihm die Pistole auf die Brust setzen könnte. Aber wie gesagt, es gibt solche und solche AG. Muss jeder selber wissen.