Hallo! Auch auf die Gefahr hin, ein sehr großes Fass aufzumachen bitte ich um eine kurze Erklärung welche Möglichkeiten der Teilhaberschaft es grundsätzlich gibt und welche Rechte (z.B. Mitbestimmung, Gewinnbeteiligung) und Pflichten (z.B. Haftung) daraus resultieren. Langfristiges Ziel des Einstiegs soll ggf. die spätere Übernahme nach Ausscheiden des jetzigen, alleinigen Geschäftsführers sein.
Schon einmal einige konkrete Fragen vorab:
Was ändert sich zwangsläufig persönlich (Steuerlich, Versicherung)?
Angenommen man hat 12.500 € für den Einstieg zur Verfügung, kauft man dafür „Anteile“ der GmbH / KG oder legt man sie als 50% der Einlage in die GmbH?
Wer schätzt den Wert der Firma, d.h. legt fest wie viel Prozent davon die 12.500 € betragen?
Gibt es die Möglichkeit „einen guten Preis“ zu machen, oder Anteile unentgeltlich zu überschreiben?
Gibt es ggf. Fördermittel, wenn die Firma geschlossen würde, wenn man nicht die Nachfolge antritt?
Wer ist der geeignete (und natürlich erforderliche) Berater für solche Angelegenheiten? IHK, Steuerberater, Rechtsanwalt?
Was ändert sich zwangsläufig persönlich (Steuerlich,
Versicherung)?
Man ist nicht mehr Angestellter, sondern Mitunternehmer, erhält also kein Gehalt mehr, von dem LST und Sv einbehalten werden, sondern eine Gewinnbeteiligung, von der man seine Steuern und Versicherung selbst bestreiten muss.
Angenommen man hat 12.500 € für den Einstieg zur Verfügung,
kauft man dafür „Anteile“ der GmbH / KG oder legt man sie als
50% der Einlage in die GmbH?
Ja je nach Vereinbarung! Wahrscheinlich beides, weil nur Anteile an der GmbH ja nicht zum Ziel führen würden.
Wer schätzt den Wert der Firma, d.h. legt fest wie viel
Prozent davon die 12.500 € betragen?
Entwerder Käufer und Verkäufer oder ein Gutachter. Der kostet aber.
Gibt es die Möglichkeit „einen guten Preis“ zu machen, oder
Anteile unentgeltlich zu überschreiben?
Wenn man die Schenkungsteuer mit einkalkuliert, ja
Gibt es ggf. Fördermittel, wenn die Firma geschlossen
würde, wenn man nicht die Nachfolge antritt?
Nein
Wer ist der geeignete (und natürlich erforderliche) Berater
für solche Angelegenheiten? IHK, Steuerberater, Rechtsanwalt?
Steuerberater und Rechtsanwalt, und zwar rechtzeitig VORAB, weil man als Mitunternehmer nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten, und auch Haftung.