Solange der Jahresumsatz unterhalb des Freibetrags liegt
müssen keine Einkommenssteuern gezahlt werden, gilt das auch
für Umsatzsteuern?
Ja, nennt sich Kleinunternehmer, geregelt § 19 UStG, google mal nach „Umsatzsteuer Kleinunternehmer“, da findet sich massenhaft Information.
Kann generell das bafög gekürzt werden kann, wenn der
Jahresumsatz unterhalb des Freibetrags liegt?
BaföG setzt bei den Einkünften an, also dem Gewinn, nie beim Umsatz. Man kann also auch 1.000.000 Euro Nettoumsatz haben und 999.000 Euro Betriebsausgaben = 1.000 EUro Gewinn im Jahr. Da wird nix gekürzt. Allerdings wird das BaföG-Amt und das Finanzamt hier vertieft prüfen. Möglich bspw. im Mineralölhandel, als Freiberufler wohl kaum!
Gibt es für Studenten steuerlich sonderregelungen als
Freiberufler(nicht Gewerbe betreibende)?
Steuerlich aeigentlich nicht.
eher rund um Krankenkasse, Bafög und Kindergeld.
Das meiste hat Showbee schon beantwortet.
Was ich zum Thema „Selbstständigkeit und Student“
bisher weiß, steht hier http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten
Für das Bafög ist übrigens nicht der „Gewinn im Kalenderjahr“,
soindern der „Gewinn im Bewilligungszeitraum“ ausschlaggebend.